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Gemäß Empfehlung 2003/361 der Kommission sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert als Unternehmen, deren Personalbestand und wirtschaftliches Gewicht bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
In der Europäischen Union (EU) gibt es 23 Mio. KMU, die 99 % des Unternehmensbestands ausmachen und zwei von drei Arbeitsplätzen im Privatsektor stellen. Sie stellen einen wichtigen Wirtschaftsmotor dar.
Die EU ermutigt zur Nutzung ihrer Definition von KMU als Referenz, auch für die Mitgliedstaaten. Sie ist allerdings nur für bestimmte Aspekte bindend, zum Beispiel für staatliche Beihilfen und die Umsetzung von Strukturfonds oder anderen EU-Programmen.
Verschiedene EU-Programme unterstützen die Arbeit an KMU-bezogenen Themen, insbesondere das Binnenmarktprogramm.
Zu den allgemeinen Zielen des EU-Binnenmarktprogramms (2021-2027) gehört die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere der Schutz und die Stärkung der Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherschaft und Unternehmen, insbesondere der KMU.