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Document 62015CN0075

Rechtssache C-75/15: Vorabentscheidungsersuchen des Markkinaoikeus (Finnland), eingereicht am 19. Februar 2015 — Viiniverla Oy/Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto

ABl. C 138 vom 27.4.2015, p. 40–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/40


Vorabentscheidungsersuchen des Markkinaoikeus (Finnland), eingereicht am 19. Februar 2015 — Viiniverla Oy/Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto

(Rechtssache C-75/15)

(2015/C 138/54)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Markkinaoikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragstellerin: Viiniverla Oy

Antragsgegnerin: Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto

Vorlagefragen

1.

Ist bei der Beurteilung, ob eine Anspielung im Sinne von Art. 16 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 (1) vorliegt, auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen?

2.

Welche Bedeutung haben bei der Beurteilung des zum Schutz der geografischen Angabe „Calvados“ verfügten Verbots, die Bezeichnung „Verlados“ für eine in Finnland unter dieser Bezeichnung vermarktete aus Äpfeln hergestellte Spirituose zu verwenden, folgende Umstände für die Auslegung des Begriffs „Anspielung“ im Sinne von Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 und die Anwendung dieser Verordnung:

a.

der Anfangsteil („Verla“) der Bezeichnung „Verlados“ steht für ein Dorf in Finnland, das der finnische Verbraucher möglicherweise kennt,

b.

der Anfangsteil („Verla“) der Bezeichnung „Verlados“ weist auf die Herstellerin dieses Erzeugnisses, die Viiniverla Oy, hin,

c.

„Verlados“ ist ein in Verla hergestelltes lokales Produkt, von dem durchschnittlich ein paar Hundert Liter im Jahr im gutseigenen Restaurant verkauft worden sind und das in beschränktem Umfang auf Bestellung bei der staatlichen Alkoholgesellschaft im Sinne des Alkoholgesetzes erhältlich ist,

d.

die Worte „Verlados“ und „Calvados“ haben von drei Silben nur eine gemeinsam („dos“), doch stimmen ihre letzten vier Buchstaben („ados“), d. h. die Hälfte ihrer jeweiligen Buchstaben, überein?

3.

Für den Fall, dass die Bezeichnung „Verlados“ als Anspielung im Sinne von Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 angesehen wird, kann ihre Verwendung dennoch durch einen der vorstehend genannten Umstände oder einen anderen Umstand gerechtfertigt sein, etwa dadurch, dass zumindest beim finnischen Verbraucher nicht der Eindruck entstehen kann, „Verlados“ sei in Frankreich hergestellt worden?


(1)  ABl. L 39, S. 16.


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