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Document 62021CN0582

Rechtssache C-582/21: Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okregowy Warszawa-Praga w Warszawie (Polen), eingereicht am 17. September 2021 — FY/Profi Credit Polska S.A.

ABl. C 64 vom 7.2.2022, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 64/10


Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okregowy Warszawa-Praga w Warszawie (Polen), eingereicht am 17. September 2021 — FY/Profi Credit Polska S.A.

(Rechtssache C-582/21)

(2022/C 64/16)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okregowy Warszawa-Praga w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: FY

Rechtsmittelgegnerin: Profi Credit Polska S.A.

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 4 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union unter Berücksichtigung des Äquivalenzgrundsatzes, der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt, dahin auszulegen, dass eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die auf der Grundlage von Art. 267 Abs. 1 AEUV ergangen ist und die Auslegung des Unionsrechts betrifft, ein Grund für die Wiederaufnahme eines Zivilverfahrens ist, das zuvor durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet wurde, sofern eine Bestimmung des nationalen Rechts — wie Art. 4011 der Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego) — die Wiederaufnahme des Verfahrens zulässt, wenn es um eine rechtskräftige Entscheidung geht, die auf der Grundlage einer Bestimmung erlassen wurde, die durch ein Urteil des Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof) als mit höherrangigem Recht unvereinbar eingestuft worden ist?

2.

Erfordert der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, der sich aus Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt, dass eine Bestimmung des nationalen Rechts — wie Art. 401 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego) — erweiternd dahin ausgelegt wird, dass danach auch ein Verfahren wiederaufgenommen werden kann, in dem ein rechtskräftiges Versäumnisurteil erlassen wurde und in dem das Gericht — unter Verletzung der Verpflichtungen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-176/17 (Profi Credit) ergeben — davon abgesehen hat, einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Darlehensgeber in Hinblick auf missbräuchliche Vertragsklauseln zu prüfen, und sich auf die Prüfung der formellen Wirksamkeit eines Wechsels beschränkt hat?


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