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Document 62019TN0336

    Rechtssache T-336/19: Klage, eingereicht am 31. Mai 2019 — BZ/Kommission

    ABl. C 255 vom 29.7.2019, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 255/48


    Klage, eingereicht am 31. Mai 2019 — BZ/Kommission

    (Rechtssache T-336/19)

    (2019/C 255/61)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: BZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2018, die ihre Entlassung aufgrund eines vorgezogenen Probezeitberichts zum Gegenstand hat, aufzuheben;

    die Kommission zu verurteilen, ihr folgende unterschiedliche Entschädigungen zu zahlen

    5 000 Euro für den immateriellen Schaden durch die Entlassungsentscheidung;

    5 000 Euro für den Ansehensschaden durch die Entlassungsentscheidung;

    10 000 Euro für den materiellen Schaden durch die schädlichen Auswirkungen auf ihren Gesundheitszustand infolge ihrer Entlassung;

    58 900 Euro für den materiellen Schaden aufgrund der Einkommenseinbuße infolge ihrer rechtswidrigen Entlassung;

    der Beklagten gemäß Art. 87 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klägerin stützt ihre Klage auf fünf Gründe:

    1.

    Erster Klagegrund: Verletzung der Verfahrensgarantien im Rahmen von Verwaltungsuntersuchungen und in Disziplinarangelegenheiten, Verletzung der Verteidigungsrechte und Verletzung der Unschuldsvermutung

    2.

    Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 84 Abs. 1 und 3 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Verletzung der mit der Probezeit verbundenen Rechte und ein beachtlicher offensichtlicher Beurteilungsfehler der Verwaltung

    3.

    Dritter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 84 Abs. 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten und Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

    4.

    Vierter Klagegrund: Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    5.

    Fünfter Klagegrund: Aufgrund der genannten Unregelmäßigkeiten werde eine besondere Entschädigung gefordert.


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