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Document 62017CN0173

Rechtssache C-173/17 P: Rechtsmittel, eingelegt am 5. April 2017 von ANKO A.E. Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2017 in der Rechtssache T-771/14, ANKO/Europäische Kommission

ABl. C 168 vom 29.5.2017, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/28


Rechtsmittel, eingelegt am 5. April 2017 von ANKO A.E. Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2017 in der Rechtssache T-771/14, ANKO/Europäische Kommission

(Rechtssache C-173/17 P)

(2017/C 168/37)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: ANKO A.E. Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Stauroula Paliou)

Andere Partei: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2017 in der Rechtssache T-771/14 aufzuheben und die Sache an das Gericht zur Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass das Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2017 in der Rechtssache T-771/14 rechtliche Beurteilungen enthalte, die gegen das Unionsrecht verstießen, und legt dagegen das vorliegende Rechtsmittel ein.

Nach Ansicht der Rechtsmittelführerin ist das Urteil aus folgenden Gründen aufzuheben:

i.

Verfälschung des Sachverhalts in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

ii.

Rechtsfehler in Bezug auf die Vorschriften über den Beweisgegenstand und die Beweislast hinsichtlich der Klage.

iii.

Rechtsfehler in Bezug auf die Vorschriften über die Verteilung der Beweislast hinsichtlich der Widerklage.

iv.

Wesentlicher Verfahrensfehler und insbesondere fehlende Begründung in Bezug auf den Umstand, dass die Forderung der Kommission einredefrei, beziffert und fällig sei.


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