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Document 62009CN0497

Rechtssache C-497/09: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. Dezember 2009 — Finanzamt Burgdorf gegen Manfred Bog

ABl. C 63 vom 13.3.2010, p. 21–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/21


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. Dezember 2009 — Finanzamt Burgdorf gegen Manfred Bog

(Rechtssache C-497/09)

2010/C 63/34

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Finanzamt Burgdorf

Beklagter: Manfred Bog

Vorlagefragen

1.

Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (1), wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?

2.

Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)?

3.

Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff „Nahrungsmittel“ im Anhang H Kategorie 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel „zum Mitnehmen“ fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die — durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise — zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?


(1)  ABl. L 145, S. 1


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