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Document 62008FB0080

    Rechtssache F-80/08 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 — Wenig/Kommission (Öffentlicher Dienst — Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben — Keine Dringlichkeit)

    ABl. C 44 vom 21.2.2009, p. 74–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.2.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 44/74


    Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 — Wenig/Kommission

    (Rechtssache F-80/08 R)

    (Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben - Keine Dringlichkeit)

    (2009/C 44/131)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Antragsteller: Fritz Harald Wenig (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G.-A. Dal, D. Voillemot und D. Bosquet)

    Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

    Gegenstand der Rechtssache

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 18. September 2008, mit der sie den Antragsteller auf unbestimmte Zeit vorläufig seines Dienstes enthoben und verfügt hat, dass von seinen Dienstbezügen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten monatlich 1 000 Euro einbehalten werden

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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