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Document 62008FB0080
Case F-80/08 R: Order of the President of the Civil Service Tribunal of 17 December 2008 — Wenig v Commission (Staff case — Interlocutory proceedings — Application for suspension of the operation of a decision to suspend the party concerned from his duties — Urgency not established)
Rechtssache F-80/08 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 — Wenig/Kommission (Öffentlicher Dienst — Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben — Keine Dringlichkeit)
Rechtssache F-80/08 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 — Wenig/Kommission (Öffentlicher Dienst — Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben — Keine Dringlichkeit)
ABl. C 44 vom 21.2.2009, p. 74–74
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/74 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 — Wenig/Kommission
(Rechtssache F-80/08 R)
(Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben - Keine Dringlichkeit)
(2009/C 44/131)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Fritz Harald Wenig (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G.-A. Dal, D. Voillemot und D. Bosquet)
Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 18. September 2008, mit der sie den Antragsteller auf unbestimmte Zeit vorläufig seines Dienstes enthoben und verfügt hat, dass von seinen Dienstbezügen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten monatlich 1 000 Euro einbehalten werden
Tenor des Beschlusses
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |