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Document 62007TN0436

    Rechtssache T-436/07 P: Rechtsmittel, eingelegt am 30. November 2007 von Nikos Giannopoulos gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. September 2007 in der Rechtssache F-111/06, Giannopoulos/Rat

    ABl. C 22 vom 26.1.2008, p. 50–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.1.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 22/50


    Rechtsmittel, eingelegt am 30. November 2007 von Nikos Giannopoulos gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. September 2007 in der Rechtssache F-111/06, Giannopoulos/Rat

    (Rechtssache T-436/07 P)

    (2008/C 22/94)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Nikos Giannopoulos (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

    Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Der Rechtsmittelführer beantragt,

    das vorliegende Rechtsmittel für zulässig zu erklären;

    das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. September 2007 in der Rechtssache F-111/06 aufzuheben;

    seinen im ersten Rechtszug gestellten Anträgen auf Aufhebung und Schadensersatz stattzugeben;

    dem Beklagten sämtliche durch die Anfechtungsklage und das Rechtsmittel entstandenen Kosten aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf Rechtsmittelgründe, mit denen er Begründungsmängel und offensichtliche Beurteilungsfehler in der vom Gericht auf seinen ersten Klagegrund gegebenen Antwort rügt, den er aus einem Verstoß gegen den von ihm im Rahmen des Verfahrens im ersten Rechtszug geltend gemachten Art. 31 Abs. 2 des Statuts hergeleitet hatte.


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