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Document 52015AP0200

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (07657/2015 — C8-0103/2015 — 2014/0236(NLE))

ABl. C 353 vom 27.9.2016, p. 169–169 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 353/169


P8_TA(2015)0200

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika (Protokoll anlässlich des Beitritts der Republik Kroatiens) ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (07657/2015 — C8-0103/2015 — 2014/0236(NLE))

(Zustimmung)

(2016/C 353/24)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07657/2015),

unter Hinweis auf den Entwurf des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13175/2014),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0103/2015),

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Entwicklungsausschusses (A8-0146/2015),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Südafrika zu übermitteln.


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