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Document 32022R1299R(02)

    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1299 der Kommission vom 24. März 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts von Positionsmanagementkontrollen der Handelsplätze (Amtsblatt der Europäischen Union L 197 vom 26. Juli 2022)

    C/2022/8366

    ABl. L 304 vom 24.11.2022, p. 106–106 (DE, SV)
    ABl. L 304 vom 24.11.2022, p. 104–104 (BG, ES, CS, DA, ET, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PT, RO, SK, SL, FI)
    ABl. L 304 vom 24.11.2022, p. 105–105 (EL, PL)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/1299/corrigendum/2022-11-24/oj

    24.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 304/106


    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1299 der Kommission vom 24. März 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts von Positionsmanagementkontrollen der Handelsplätze

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 197 vom 26. Juli 2022 )

    Seite 2, Artikel 2 Absatz 1:

    Anstatt:

    „(1)   Handelsplätze, die den Handel mit Warenderivaten anbieten, legen als Teil ihrer Positionsmanagementkontrollen im Spot-Monat im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1301 der Kommission (4) und in den anderen Monaten im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1301 Rechenschaftswerte für Warenderivate fest, die für den Handel zur Verfügung gestellt werden und physisch abgewickelt werden oder abgewickelt werden können.“

    muss es heißen:

    „(1)   Handelsplätze, die den Handel mit Warenderivaten anbieten, legen als Teil ihrer Positionsmanagementkontrollen im Spot-Monat im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission (4) und in den anderen Monaten im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 Rechenschaftswerte für Warenderivate fest, die für den Handel zur Verfügung gestellt werden und physisch abgewickelt werden oder abgewickelt werden können.“

    Seite 2, Fußnote 4:

    Anstatt:

    „Delegierte Verordnung (EU) 2022/1301 der Kommission vom 31. März 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die Informationen, die gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung bei synthetischen Bilanzverbriefungen zu übermitteln sind (ABl. L 197 vom xx.xx.2022, S. 10)“.

    muss es heißen:

    „Delegierte Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission vom 20. April 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate und für Verfahren für Anträge auf Ausnahmen von Positionslimits (ABl. L 197 vom 26.7.2022, S. 52).“


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