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Document 32019D2191

    Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace IV)

    ST/14439/2019/INIT

    ABl. L 330 vom 20.12.2019, p. 53–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2191/oj

    20.12.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 330/53


    BESCHLUSS (GASP) 2019/2191 DES RATES

    vom 19. Dezember 2019

    zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace IV“)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 (im Folgenden „Globale Strategie der EU“) wird betont, dass die Union den Frieden fördert, die Sicherheit ihrer Bürger und ihres Territoriums garantiert und ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit aufstockt. Ferner wird die uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung von Übereinkünften und Regelungen in den Bereichen multilaterale Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle nachdrücklich unterstützt, „die grenzüberschreitende Rückverfolgung von Waffen“ gefordert und anerkannt, dass es für die Sicherheit Europas unabdingbar ist, dass interne und externe Bedrohungen und Herausforderungen besser und gemeinsam bewertet werden.

    (2)

    In der EU-Strategie vom 19. November 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“) (im Folgenden „EU SALW-Strategie“) wird betont, dass unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt beitragen. In der EU SALW-Strategie wird der Handlungsrahmen für die Maßnahmen der Union zur Bewältigung dieser Herausforderungen dargelegt und Unterstützung für Forschungsarbeiten zugesagt, die die Herkunft illegaler SALW in Konfliktgebieten betreffen, wie das Projekt „iTrace“ der Organisation Conflict Armament Research.

    (3)

    Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (1) in der durch den Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates (2) geänderten Fassung spiegelt die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten wider, unter anderem das Risiko der Wiederausfuhr von Militärtechnologie oder Militärgütern in unerwünschte Zielorte oder die Umlenkung solcher Güter und Technologien an terroristische Vereinigungen oder einzelne Terroristen anzugehen.

    (4)

    In der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung (2005) wird die Bedrohung hervorgehoben, die vom Erwerb von Waffen, einschließlich SALW, durch terroristische Gruppen ausgeht, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Forschungstätigkeit auf Unionsebene optimal zu nutzen.

    (5)

    Die illegale Herstellung, der illegale Transfer und die illegale Verschiebung konventioneller Waffen und Munition und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung fördern die Unsicherheit in Europa und der europäischen Nachbarschaft sowie in vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa dar.

    (6)

    In der EU SALW-Strategie wird angeführt, dass die Union die Arbeit der VN‐Gremien, die Waffenembargos überwachen, unterstützen wird und prüfen wird‚ wie der Zugang zu deren Erkenntnissen über die Umlenkung von Waffen sowie über illegale Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann.

    (7)

    Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen VN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den illegalen Handel zu berücksichtigen.

    (8)

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler SALW durch die Staaten angenommen.

    (9)

    Auf der 2018 ausgerichteten dritten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Staaten dazu anzuhalten, bei der Rückverfolgung illegaler SALW, einschließlich bei Waffenfunden in Konflikt- und Postkonfliktsituationen, Aufzeichnungen in dem Staat einzusehen, in dem die Kleinwaffe oder leichte Waffe gefunden wurde, und/oder den Staat zu konsultieren, in dem die Waffe hergestellt wurde.

    (10)

    Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Ziel des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den illegalen Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen des Transfers von Waffen unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung von Artikel 11 des ATT anbelangt.

    (11)

    Die Union hat iTrace bereits zuvor durch die Beschlüsse 2013/698/GASP (3), (GASP) 2015/1908 (4) und (GASP) 2017/2283 (5) des Rates (iTrace I, II, und III) unterstützt und möchte nunmehr iTrace IV, die vierte Phase dieses globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition unterstützen, um einen Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas zu leisten, wie in der Globalen Strategie der EU gefordert wird —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU, des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und der EU SALW-Strategie und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt:

    kontinuierliche Pflege eines benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition („iTrace“), die in Konfliktgebieten nachgewiesen werden, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zur Verfügung zu stellen;

    Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt, zur besseren Ermittlung der Prioritäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), zur wirksameren Formulierung der nationalen Anforderungen im Bereich der Waffenkontrolle und der Unterstützung bei der Strafverfolgung – insbesondere mit Unionsmitteln finanzierte Initiativen wie die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) und die Tätigkeiten der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) – und zur Stärkung des Dialogs mit den EU-Missionen und -Initiativen;

    Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, als Reaktion auf eindeutige Forderungen von Mitgliedstaaten und Delegationen der Union und zur Generierung von iTrace-Daten;

    maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger, einschließlich wiederholter Besuche von Mitarbeitern des iTrace-Projekts in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zu Konsultationszwecken, ein rund um die Uhr besetzter Helpdesk für die sofortige Beratung über Risikobewertung und Strategien zur Verhinderung der Umlenkung, die Pflege sicherer Desktop- und mobiler Dashboard-Anwendungen für eine sofortige Meldung einer Umlenkung von Waffen nach der Ausfuhr und die Durchführung von Überprüfungen nach erfolgter Lieferung durch Mitarbeiter des iTrace-Projekts auf Antrag an die Mitgliedstaaten;

    stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der illegalen Verbreitung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material sowie zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Schwerpunktbereiche für internationale Hilfe und Zusammenarbeit, und zur Verringerung des Risikos einer Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition;

    Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und zur regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material, und

    die anhaltende Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und nicht der EU angehörenden Staaten als wirksamstes Mittel zur möglichst weitgehenden Feststellung und Überprüfung der Mechanismen zur Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition an unbefugte Nutzer; die Rückverfolgung wird ergänzt durch Folgeuntersuchungen, die vorrangig auf die Identifizierung der personellen, finanziellen und logistischen Netzwerke ausgerichtet sind, die hinter den illegalen Transfers konventioneller Waffen stehen.

    (2)   Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

    Artikel 2

    (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

    (2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. (im Folgenden „CAR“).

    (3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR.

    Artikel 3

    (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 5 490 981,87 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem Deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 6 311 473,41 EUR.

    (2)   Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

    (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten Betrags des finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

    (4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.

    Artikel 4

    (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Um den Rat bei der Evaluierung der aufgrund des vorliegenden Beschlusses erzielten Ergebnisse zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Bewertung der Wirkung des Projekts vor.

    (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

    Artikel 5

    (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

    Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2019.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident


    (1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).

    (2)  Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates vom 16. September 2019 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 239 vom 17.9.2019, S. 16).

    (3)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).

    (4)  Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15).

    (5)  Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern („iTrace III“) (ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 20).


    ANHANG

    PROJEKT ZUR UNTERSTÜTZUNG EINES GLOBALEN BERICHTERSTATTUNGSMECHANISMUS ÜBER ILLEGALE KONVENTIONELLE WAFFEN UND DAZUGEHÖRIGE MUNITION, UM DIE GEFAHR IHRER UMLENKUNG UND IHRES ILLEGALEN TRANSFERS ZU VERRINGERN

    („iTrace IV“)

    1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP

    1.1.

    Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit in Konfliktgebieten, insbesondere auf die Beschlüsse 2013/698/GASP, (GASP) 2015/1908 und (GASP) 2017/2283, durch die der globale Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition (iTrace) eingerichtet und verbessert wurde.

    Die unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit darstellt. In der EU SALW-Strategie wird festgestellt, dass unerlaubte Feuerwaffen und SALW nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt beitragen. Unerlaubte Kleinwaffen schüren weltweit Terrorismus und Konflikte und laufen den Bemühungen der Union um Entwicklung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Stabilisierung in Teilen ihrer Nachbarschaft und in Afrika zuwider. Innerhalb der Union haben unerlaubte Feuerwaffen klare Auswirkungen auf die innere Sicherheit, indem sie der organisierten Kriminalität Vorschub leisten und Terroristen Möglichkeiten verschaffen, Anschläge auf europäischem Boden zu verüben. Die Aussagen der EU SALW-Strategie werden durch die jüngsten Erkenntnisse des iTrace-Projekts in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, in der Ukraine und im Jemen sowie andere Konflikte in der Nähe der Außengrenzen der Union bestätigt.

    Die nach dem Beschluss (GASP) 2015/1908 durchgeführten Maßnahmen haben iTrace als Initiative zur weltweiten Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten bestätigt. Das iTrace‐Projekt wurde in mehr als 40 von Konflikten betroffenen Staaten, unter anderem in Afrika, im Nahen Osten, in Zentralasien sowie in Süd- und Ostasien durchgeführt, und mit dem Projekt wurde das weltweit größte öffentliche Register für umgelenkte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition eingerichtet, mit dem Staaten in ihren Bemühungen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Umlenkungen entsprechend ihren Verpflichtungen gemäß Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und Artikel 11 des ATT unterstützt werden. Das Projekt sorgt für eine präzise Berichterstattung über die Umlenkung von Waffen und dazugehöriger Munition an bewaffnete Aufständische und terroristische Kräfte, die eine Gefahr für die Sicherheit der Union darstellen, einschließlich Al-Qaida im islamischen Maghreb und Da'esh/Islamischer Staat unterrichtet die für die Ausfuhrkontrolle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vertraulich und schnell über die Risiken einer Umlenkung nach erfolgter Ausfuhr, indem es den Delegationen der EU und den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Konfliktgebieten wichtige Informationen in Echtzeit über illegalen Waffenhandel und die Dynamik von Konflikten liefert. Durch eine ausgewogene und verantwortungsvolle Einbindung der globalen Nachrichtenmedien bewirkt es eine konsequente Sensibilisierung für Waffenkontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung der Umlenkung.

    1.2.

    Die Mitgliedstaaten wenden sich jedoch immer wieder mit der Bitte an das iTrace-Projekt, direkte persönliche Briefings der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden (einschließlich häufiger Besuche in den Hauptstädten) durchzuführen und auf bilateraler Ebene eine breitere Palette von Ressourcen für die für Waffenausfuhrkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten bereitzustellen.

    Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es deshalb, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2017/2283 durchgeführte Projekt fortzusetzen, indem den politischen Entscheidungsträgern der Union, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitgestellt werden, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien gegen die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Sie werden durch den vorliegenden Beschluss somit weiterhin dabei unterstützt, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um gegen Angebot und Nachfrage im illegalen Markt vorzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten.

    1.3.

    Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung des öffentlich zugänglichen globalen iTrace-Systems für die Berichterstattung über Waffen vor. Die in dem Beschluss (GASP) 2017/2283 aufgeführten Projekte werden wie folgt verstärkt: 1) durch eine erhöhte Frequenz und längere Dauer von Missionen zur Erhebung von Daten über Lieferungen illegaler konventioneller Waffen in Konfliktgebiete; 2) durch maßgeschneiderte Pakete zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, bestehend aus direkten Konsultationen, den jeweils relevanten Daten und Berichten, einem rund um die Uhr besetztem Helpdesk und der Beauftragung zur Überprüfung nach erfolgter Lieferung; und 3) durch Schulung und Anleitung der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten, um illegale konventionelle Waffen, die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsgebiet aufgefunden oder beschlagnahmt wurden, zurückzuverfolgen, Kapazitäten zur Verhinderung der Umlenkung, einschließlich der Rückverfolgungskapazitäten im Rahmen des Internationalen Rückverfolgungsinstruments (International Tracing Instrument, ITI), aufzubauen, die Verwaltung von Waffenbeständen, einschließlich des Führens von Verbleibnachweisen, zu verbessern und die Erhebung von iTrace-Daten zu steigern.

    2.   Allgemeine Ziele

    Die unter Abschnitt 4 beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft weiter bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin sachdienliche Informationen bereitgestellt, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der Umlenkung und der unerlaubten Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zu entwickeln. Die Maßnahme umfasst insbesondere

    a)

    konkrete Informationen über die Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und den illegalen Handel damit, um die wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP, des ATT, des VN‐Aktionsprogramms und des ITI zu unterstützen;

    b)

    eine individuell zugeschnittene Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einschätzung und Minderung des Umlenkungsrisikos;

    c)

    die Offenlegung von Routen und Organisationen, die an der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Konfliktgebiete oder an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und die Lieferung von Nachweisen über Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren;

    d)

    eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und die Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, u. a. über die INTERPOL-Datenbank „iARMS“ und EUROPOL, wobei letztere 2019 mit dem Unternehmen CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen hat;

    e)

    die Bereitstellung einschlägiger Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit, wie z. B. die Finanzierung von Projekten bezüglich der Sicherheit der Waffenarsenale und/oder des Grenzmanagements; und

    f)

    einen Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Empfängerland oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen.

    3.   Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse

    Mit der Maßnahme wird ein dauerhafter Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition errichtet. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts

    a)

    das iTrace-Informationsverwaltungssystem weiter ausgebaut, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt;

    b)

    den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen, z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, von unzulänglicher Bestandsverwaltung sowie von Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten;

    c)

    eine ausreichende Flexibilität bestehen, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen;

    d)

    die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird, und

    e)

    in von Konflikten betroffenen Staaten eine nachhaltige nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale konventionelle Waffen aufgespürt und zurückverfolgt werden und diese Staaten wirksamer in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden können.

    4.   Beschreibung der Maßnahme

    4.1.   Projekt 1: Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf die Identifizierung und internationale Rückverfolgung von Waffen

    4.1.1.   Projektziel

    Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung vermitteln den nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten Methoden und Kompetenzen, mit denen sie die Umlenkung konventioneller Waffen selbst erkennen und dagegen vorgehen können. Durch die Schulungen sollen die häufig nicht vorhandenen Kapazitäten zur Erkennung und zur Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen verbessert werden, während mit der Anleitung den Mitarbeitern des iTrace-Projekts ermöglicht wird, kritische Kapazitätslücken in Echtzeit zu ermitteln und unverzüglich maßgeschneiderte Lösungen für ihre Schließung auszuarbeiten. Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung festigen zudem die Beziehungen zwischen dem iTrace-Projekt und den nationalen Behörden, was den Untersuchungsteams vor Ort einen umfassenderen Zugang zu beschlagnahmten und sichergestellten konventionellen Waffen ermöglicht, wodurch sämtliche Aspekte der Erhebung, Analyse und Meldung von Daten im Rahmen von iTrace verbessert werden.

    4.1.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU

    Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung sind eine Reaktion auf die Maßnahmen, die in der EU SALW-Strategie aufgeführt sind, um „in Konfliktgebieten nationale Kapazitäten für das Aufspüren und die Rückverfolgung der Herkunft unerlaubter SALW und Munition“ zu unterstützen, und verbessern unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Waffenkontrollinitiativen, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Zu den unmittelbaren Auswirkungen zählt die Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Rückverfolgung von SALW im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, der Ausbau der nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Daten über zurückverfolgte Waffen im Rahmen des Indikators für das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 16.4.2 und die Unterstützung der Programme für die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen, die von Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Die mittelbaren Auswirkungen umfassen die Weitergabe von vor Ort gesammelten Informationen, wie z. B. die Unterrichtung der Mitgliedstaaten über die Risiken einer Umlenkung in Partnerländern, die Aufdeckung von Umlenkungen aus nationalen Lagerbeständen und die Bereitstellung dieser Informationen für von der EU unterstützte Programme für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM).

    4.1.3.   Projektmaßnahmen

    CAR hat 2018 eine Einheit für technische Unterstützung (TSU) eingerichtet; diese Einheit wurde eingerichtet, um nationalen Behörden in denjenigen von Konflikten betroffenen Staaten, in denen das iTrace-Projekt tätig ist, Schulung und Anleitung anzubieten. Diese Schulung und Anleitung dient dazu, nationale Initiativen gegen die Umlenkung bereichsübergreifend zu fördern, indem Unterweisungen durchgeführt und Kapazitäten aufgebaut werden, die Folgendes betreffen: die Rückverfolgung, Kennzeichnung und Nachweisführung in Bezug auf beschlagnahmte und aufgefundene illegale konventionelle Waffen gemäß den im Rahmen des ITI festgelegten Verfahren und die Bewertungen der physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), die darauf ausgerichtet sind, Umlenkungsrisiken bereits am Entstehungsort zu ermitteln und anzugehen. CAR wird bedarfsorientierte Fachschulungen zur gesamten Bandbreite der oben aufgeführten Tätigkeiten für lokale Partner und gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung, einschließlich Missionen der VN und der EU sowie Gruppen oder Gremien der VN zur Überwachung von Sanktionen, durchführen. In diesem Zusammenhang wird das iTrace-Projekt weiterhin unmittelbar auf die Maßnahmen reagieren, die in der EU SALW-Strategie aufgeführt sind, in der gefordert wird, dass die EU „die Arbeit der VN-Gremien, die Waffenembargos überwachen,“ unterstützt und geprüft wird‚ „wie der Zugang zu deren Erkenntnissen über die Umlenkung von Waffen sowie über unerlaubte Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann“. Die Schulungen im Rahmen des iTrace-Projekts werden sich auf eine Reihe von Dienstleistungen, die seit 2014 von CAR angeboten werden, stützen, was von wesentlicher Bedeutung ist, um lokale Partner in von Konflikten betroffenen Staaten unterstützen, den UN-Gremien helfen und auch den iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang sicherstellen zu können. Im Rahmen des Projekts werden Mitarbeiter aus den Untersuchungsteams vor Ort und der Einheit für technische Unterstützung (TSU) für Schulungen mit steigendem technischen Niveau eingesetzt, im Hinblick auf:

    a)

    eine Einführung in die Erhebung von Daten über konventionelle Waffen mit Bezugnahme auf spezifische Fälle;

    b)

    grundlegende Methoden zur Identifizierung von konventionellen Waffen und zur effizienten Dokumentation;

    c)

    standardisierte Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln und die Beweismittelkette;

    d)

    Anforderungen bei weiträumigen, regionalen und internationalen Untersuchungen;

    e)

    die Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments; gegebenenfalls erhalten die Behörden in den Partnerländern Schulungen und werden ermutigt, Ersuchen um Rückverfolgung zu initiieren;

    f)

    internationale Rückverfolgung von Waffen und Waffenrückverfolgungssysteme (insbesondere Interpol und Europol);

    g)

    die Nutzung von 'Big Data' und Trendanalysen;

    h)

    Möglichkeiten für technische Hilfe (international) und Strafverfolgungseinsätze.

    Diese Maßnahmen werden neben den Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace durchgeführt, dazu gehören auch gemeinsam mit nationalen Behörden durchgeführte Untersuchungen (Anleitung).

    4.1.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts

    a)

    werden nationale Behörden dazu ermutigt, iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang zu gewähren — damit wird wiederholten Bitten entsprochen, dass iTrace-Teams technische Hilfe leisten und eine Kapazität für gemeinsame Untersuchungen bilden sollen, und damit werden mehr iTrace-Daten erhoben;

    b)

    wird die Kapazität nationaler Regierungen, die unter den Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen leiden, jedoch nicht über die Instrumente zur Identifizierung und Meldung umgeleiteter konventioneller Waffen verfügen, konkret unterstützt — oft wird dadurch in dem Land eine wirksamere Verwaltung konventioneller Waffen eingeleitet, wodurch wiederum die Umsetzung des ATT, des ITI, des VN-Aktionsprogramms und des Ziels für nachhaltige Entwicklung 16.4.2 sowie die Programmplanung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) und Kontakte zu internationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Interpol (iARMS) und Europol, unterstützt werden;

    c)

    wird ein vertiefter Dialog gefördert; insbesondere werden wichtige Akteure für andere von der Union unterstützte Initiativen, z. B. Beziehungen zwischen der EU-Mission und der Regierung des aufnehmenden Landes, ermittelt und Initiativen, wie der PSSM-Programmplanung, z. B. von der Union unterstützte Projekte für die Verwaltung von Lagerbeständen, Dynamik verliehen.

    4.1.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    IBis zu 40 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken, mit Schwerpunkt auf wiederholten Besuchen zur Unterstützung nationaler Behörden beim Aufbau ihrer Rückverfolgungskapazität.

    IDas Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.1.6.   Begünstigte des Projekts

    Die Schulung und Anleitung im Rahmen von iTrace sind von direktem Nutzen für die nationalen Akteure in von Konflikten betroffenen Staaten, einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaft. Das Programm wird den nationalen Dialog mit von der Union finanzierten und anderen Waffenkontrollinitiativen indirekt unterstützten, indem die Nutzung internationaler Rückverfolgbarkeitsmechanismen, einschließlich des iARMS-Systems von Interpol und Europol, gefördert und die Mitwirkung an von der Union unterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen und anderen Projekten zur SALW-Kontrolle erleichtert wird.

    4.2.   Projekt 2: Ausweitung der Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben

    4.2.1.   Projektziel

    IIm Rahmen des Projekts werden Häufigkeit und Dauer der Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Konfliktgebieten erhöht. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Afghanistan, Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia, Syrien, Ukraine und Jemen. Diese Untersuchungen vor Ort werden konkrete Belege dafür erbringen, dass umgelenkte konventionelle Waffen in die Hände von Aufständischen und terroristischen Kräften gelangt sind, was andernfalls für externe Beobachter (einschließlich der Waffen ausführenden Mitgliedstaaten) nicht erkennbar wäre. CAR wird die vorherige Zustimmung der EU-Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden.

    ICAR wird mithilfe neuer Technologien und fortgeschrittener Kriminaltechnik eine Reihe von Tätigkeiten vor Ort ausführen, darunter eine verbesserte Fotodokumentation, forensische Auswertung und Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen. CAR hat nachgewiesen, dass mit diesen Methoden rückverfolgbare Informationen über zuvor nicht rückverfolgbare Waffen und Munition und nicht rückverfolgbares dazugehöriges Material gewonnen werden, die es ermöglichen, Untersuchungen zu immer mehr illegalem Material durchzuführen, bei dem die Identifizierungsinformationen entfernt wurden, um die Herkunft zu verschleiern.

    IMit den daraus resultierenden Daten werden die Mitgliedstaaten die Umlenkungen, die illegalen Transfers und die von den Händlern zu ihrer Verschleierung angewandten Methoden allgemein besser verstehen und werden ihre Kapazitäten zur Unterbindung des illegalen Handels erheblich verbessert.

    4.2.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU

    IDie Untersuchungen im Rahmen von iTrace dienen als dynamische Referenzgröße in Bezug auf umgeleitete konventionelle Waffen in von Konflikten betroffenen Staaten. Diese Referenzgröße ist ein kontinuierlicher Maßstab für die Wirksamkeit des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und von Übereinkünften über die Kontrolle von Waffen, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben wie das ATT, das VN-Aktionsprogramm und die EU SALW-Strategie. Die gründliche Dokumentation von Konfliktwaffen dient auch als Ausgangspunkt für die formelle Rückverfolgung konventioneller Waffen und für umfassende Untersuchungen zu Konfliktfinanzierung und Netzwerken für Waffenlieferungen.

    4.2.3.   Projektmaßnahmen

    Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

    a)

    Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition illegal wieder in Umlauf gebracht wurden;

    b)

    Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition sowie ihre Benutzer, auch unter anderem des fotografischen Materials, der forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen von Waffen, ihrer Bestandteile und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren in Kombination mit den Ergebnissen der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferanten und Transferwege);

    c)

    Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und – nach Überprüfung – in das Online-Kartierungsportal von iTrace;

    d)

    Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTrace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden;

    e)

    kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen.

    Das Projekt wird in Stufen während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.2.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts

    a)

    wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition in Konfliktregionen gesammelt;

    b)

    werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert;

    c)

    werden konkrete visuelle und materielle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und im Wege der forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen beschaffte Unterlagen und Informationen über den Endverbleib eingeholt;

    d)

    werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem illegalen Transfer beteiligten Akteure und Finanzierungs- und Unterstützungsnetze sowie Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten;

    e)

    werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und – nach Überprüfung – in das Online-Kartierungsportal von iTrace zur Veröffentlichung in vollem Umfang sowie für die Mitgliedstaaten über sichere Desktop- und mobile Plattformen hochgeladen.

    4.2.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    Bis zu 75 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten dreijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.2.6.   Begünstigte des Projekts

    iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich in erster Linie an die nationalen Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und an für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in der Union sowie an die Organe, Agenturen und Missionen der Union richten. Diese Begünstigten der Union werden auch über von iTrace bereitgestellte sichere Desktop- und mobile Plattformen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.

    Öffentliche Informationen werden auch weiterhin für alle Begünstigten der Union sowie Begünstigte außerhalb der Union, wie etwa nationale Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in Drittstaaten, und für nichtstaatliche Forschungseinrichtungen, Interessenorganisationen und internationale Nachrichtenmedien zugänglich sein.

    4.3.   Projekt 3: Maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger.

    4.3.1.   Projektziel

    Im Rahmen des Projekts wird den Mitgliedstaaten eine kohärente bilaterale Unterstützung gewährt, einschließlich regelmäßiger persönlicher Besuche und maßgeschneiderter Berichterstattung, die auf die spezifischen Interessensgebiete jedes einzelnen Mitgliedstaats bei der Kontrolle von Waffen und auf seine Informationsanforderungen zugeschnitten sein wird. Die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen werden mit der gebotenen Achtung und Vertraulichkeit behandelt werden. CAR wird zudem weiterhin mit einer Reihe von für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Drittstaaten in Verbindung bleiben. Durch diese Beziehungen werden mehrere entscheidende Aspekte der internationalen Anstrengungen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, die Umlenkung von konventionellen Waffen und den illegalen Handel damit zu bekämpfen und internationale Maßnahmen gegen die Umlenkung zu verstärken, einschließlich durch

    a)

    Übermittlung detaillierter Angaben und Belege zu dokumentierten Umlenkungsfällen an die für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden und

    b)

    Unterstützung oder Bereitstellung einer Post-Shipment-/Post-Delivery-Überprüfungskapazität für die Mitgliedstaaten auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden in der EU.

    4.3.2   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU

    Regelmäßige Besuche des iTrace-Projektteams in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten ermöglichen bilaterale Gespräche über sensible Themen (d. h. Umlenkung nach der Ausfuhr), erlauben es den Mitgliedstaaten, sich direkt in die Konzeption von iTrace und seiner Ergebnisse (Richtung und Umfang der Untersuchungen und Arten der Berichterstattung) einzubringen und tragen zur Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen (d. h. die iTrace-Prozesse „Vorausmeldung“ („advance notification“) und „Gegendarstellungsrecht“ („right of reply“)) bei. Ganz entscheidend ist, dass die Informationsarbeit für die Mitgliedstaaten in iTrace ein Forum bietet für die oftmals nuanciert geführte Erörterung der nationalen Herausforderungen und Chancen, die mit den Verpflichtungen nach dem Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates und nach Artikel 11 des ATT verbunden sind. Im Rahmen früherer iTrace-Projekte (Projekte I, II und III) waren die Informationsbesuche von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der Informationsanforderungen der Mitgliedstaaten, sei es in allgemeiner Hinsicht (d. h. „Was ist Ihre Einschätzung der Bedrohungslage in Bezug auf Waffen, die zu einem bestimmten Schauplatz eines bewaffneten Konflikts gelangen“) oder in für das iTrace-Projekt spezifischen Aspekten (d. h. „Wir benötigen eine Übersichtstafel („Dashboard“), die uns sofort in Bezug auf alle im Inland hergestellten Waffen alarmiert, die von iTrace-Teams vor Ort dokumentiert werden.“).

    4.3.3.   Projektmaßnahmen

    Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

    a)

    wiederholte Besuche von iTrace-Teams bei den zuständigen Behörden in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zwecks Erläuterung von Aspekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umlenkung und zwecks Berichterstattung über ihre Untersuchungen;

    b)

    Fortführung des Betriebs eines 24-Stunden-Helpdesks für eine sofortige Beratung in Bezug auf die Umlenkungsbekämpfung oder potenziell negative Pressebehauptungen infolge nicht überprüfter Meldungen Dritter;

    c)

    Wartung – für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten – von „Online Dashboards“ für das Streaming verschlüsselter Daten aus dem Informationsverwaltungssystem von iTrace; diese ermöglichen eine besondere Kennzeichnung („red flagging“) von wegen Umlenkung von konventionellen Waffen bereits aufgefallenen Akteuren, ein Profiling der mit einem hohen Risiko behafteten Endbestimmungsorte und die Echtzeit-Meldung von Umlenkungen von im Inland hergestellten Waffen; ferner

    d)

    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei oder Durchführung der Post-Delivery-Endverbleibskontrolle (Überprüfung) durch vor Ort eingesetzte iTrace-Untersuchungsteams, auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.3.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes:

    a)

    Unterstützung der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin bei der Aufdeckung von Umlenkungen nach erfolgter Ausfuhr;

    b)

    Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der Analyse des Umlenkungsrisikos, die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und dem ATT) vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wird;

    c)

    Bereitstellung einer Post-Shipment-Überprüfungskapazität für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag;

    d)

    Unterstützung der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle in den Mitgliedstaaten durch Bereitstellung von Echtzeit-Informationen über Trends bei der Umlenkung und dem illegalen Handel zwecks Förderung des einzelstaatlichen Engagements für die internationale Politikgestaltung;

    e)

    gegebenenfalls Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen, auf deren Antrag.

    4.3.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    Wartung der maßgeschneiderten Desktops und mobilen Dashboards, die ein Streaming von Informationen aus gesicherten Partitionen des iTrace-Systems an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten. Einrichtung eines vom Personal des iTrace-Projekts betreuten Helpdesks zur umfassenden Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle. Bis zu 45 Besuche in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten auf deren Antrag.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.3.6.   Begünstigte des Projekts

    Alle interessierten Mitgliedstaaten, wobei Besuche in den Hauptstädten und Post-Shipment-Überprüfungsmissionen auf Antrag durchgeführt werden.

    4.4.   Projekt 4: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung

    4.4.1.   Projektziel

    Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können.

    4.4.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union

    Im Rahmen des Projekts sollen auf zahlreichen Konferenzen und Veranstaltungen und bei zahlreichen Verfahren die Unterstützung der Union für das iTrace-Projekt bekundet und die Rolle des Projekts bei der Bereitstellung konkreter Informationen zur Unterstützung internationaler Waffenkontrollinitiativen aufgezeigt werden. Bei den bisherigen iTrace-Projekten (I, II und III) hat sich herausgestellt, dass die internationale Informationsarbeit bei Folgendem eine entscheidende Rolle spielt: 1) Gestaltung der internationalen Agenda für internationale Waffenkontrollverfahren und 2) Schaffung von Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Staaten außerhalb der EU mit dem iTrace-Projekt und ganz allgemein den Waffenkontrollinitiativen der Union.

    4.4.3.   Projektmaßnahmen

    Die folgenden Maßnahmen werden – unter Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Tätigkeiten, beispielweise im Rahmen des ATT-Outreach – im Rahmen dieses Projekts durchgeführt werden:

    a)

    Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace vorgestellt und insbesondere Folgendes hervorgehoben werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, des VN-Aktionsprogramms und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden;

    b)

    Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen vorgestellt werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.4.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts

    a)

    wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (ATT, VN-Aktionsprogramm und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace und das Konzept der Dokumentierung, der Sammlung und des Austauschs von Daten über die Umlenkung vorgeführt und die Umsetzung der Übereinkünfte unterstützt;

    b)

    werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Umlenkung von Waffen zu entwickeln;

    c)

    erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden;

    d)

    wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungs- und ‐Sanktionsüberwachungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und ‐auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt;

    e)

    wird das Networking in einem wachsenden Kreis von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, erleichtert;

    f)

    wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition dabei hilft, die Umsetzung des ATT, des VN-Aktionsprogramms, des ITI sowie anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen.

    4.4.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    Teilnahme von iTrace-Personal an bis zu 30 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in die ausführlichen Quartalsberichte aufgenommen.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.4.6.   Begünstigte des Projekts

    Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind.

    4.5.   Projekt 5: iTrace-Strategieberichte

    4.5.1.   Projektziel

    Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und der dazugehörigen Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte.

    4.5.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union

    Im Rahmen der iTrace-Strategieberichte wird die internationale Aufmerksamkeit auf den umfassenden Charakter der Waffenkontrollinitiativen der Union und die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition gelenkt. Seit 2013 haben diese Berichte in vielen der weltweit führenden Nachrichtenmedien ein hohes Maß an Publizität gefunden und auf nationaler Ebene zu Maßnahmen von Regierungen und Abgeordneten sowie Aktionen der Zivilgesellschaft geführt. Da in den iTrace-Berichten auch nicht davor zurückgeschreckt wird, illegale konventionelle Waffen, die ihren Ursprung in der Union haben, zu identifizieren, bringen sie die fortschrittlichen Einstellungen der Mitgliedstaaten zur Waffenkontrolle zum Ausdruck. Dies dürfte die Transparenz und die Ausweitung der Mitgliedschaft und die Universalisierung multilateraler Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Rüstungskontrollverträge und ‐regelungen, die in der Globalen Strategie der EU gefordert werden, d. h. nach dem Grundsatz „mit gutem Beispiel vorangehen“, fördern.

    4.5.3.   Projektmaßnahmen

    Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe – auch in Papierform – sowie Verteilung von bis zu 20 iTrace-Strategieberichten führt.

    4.5.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts

    a)

    werden bis zu 20 Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird;

    b)

    werden die iTrace-Strategieberichte an alle Mitgliedstaaten verteilt;

    c)

    wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert;

    d)

    wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale konventionelle Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die für die internationalen Nachrichtenmedien möglichst interessant sein sollten.

    4.5.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu 20 iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und öffentlich zugänglich gemacht.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.5.6.   Begünstigte des Projekts

    Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind.

    4.6.   Projekt 6: Rückverfolgung von und Ausweitung der Untersuchungen zu illegalen konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition

    4.6.1.   Projektziel

    Im Rahmen des Projekts werden weiterhin formelle Ersuchen um Rückverfolgung an nationale Regierungen übermittelt, wobei die diesbezüglichen Antworten umfassende Informationen über die Lieferketten enthalten und die Orte und Umstände der Umlenkung an unbefugte Nutzer angeben. Diese Tätigkeiten haben zum Ziel, die Mechanismen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition von Fall zu Fall und mit Unterstützung der Ausfuhrstaaten, insbesondere der Waffenausfuhrkontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten, zu ermitteln. Rückverfolgungen ergeben detaillierte Informationen über illegale Vertriebsnetze für konventionelle Waffen, decken Fälle nicht genehmigter Rücktransfers auf, die gegen Endnutzer-Vereinbarungen verstoßen, kennzeichnen Verstöße gegen Waffenembargos der VN und der Union, und machen Staaten auf nach Ausfuhren erfolgte Umlenkungen aufmerksam. Vor allem aber bietet der Rückverfolgungsprozess eine Grundlage für die Politikgestaltung im Bereich der Waffenkontrolle, da es die nationalen Regierungen selbst sind, die Rückverfolgungsinformationen bereitstellen.

    4.6.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union

    Ersuchen um Rückverfolgung haben es dem Projekt „iTrace“ ermöglicht, Beiträge zur Unterstützung verschiedener Strafverfolgungsmaßnahmen von Mitgliedstaaten (und Nicht-EU‐Mitgliedstaaten), einschließlich der Strafverfolgung und Verurteilung von Personen wegen illegalen Handels mit konventionellen Waffen, dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material, bereitzustellen.

    Zudem haben Ersuchen um Rückverfolgung Mitgliedstaaten auf Fälle von Umlenkungen nach Ausfuhr aufmerksam gemacht und dadurch wesentliche Informationen für eine wirksame Risikobewertung der Genehmigung von Waffenausfuhren bereitgestellt. Daher stellt iTrace unmittelbar Informationen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Kriteriums 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und des Artikel 11 des ATT bereit. Die anhand des Rückverfolgungsprozesses erlangten Informationen decken zudem unbefugte Endnutzer, Umlenker konventioneller Waffen, unrechtmäßige Parteien in der Lieferkette und illegale Geldgeber auf; hierdurch erhalten die Mitgliedstaaten Daten, die für die Erstellung von Ausfuhr-Risikoprofilen von entscheidender Bedeutung sind.

    4.6.3.   Projektmaßnahmen

    Ein beständiger Fluss von Ersuchen um Rückverfolgung, damit einhergehenden Kommunikationen und Folgeuntersuchungen über die gesamte Projektdauer hinweg.

    4.6.4.   Projektergebnisse

    Im Rahmen des Projekts

    a)

    werden in beispiellosem Ausmaß die in von Konflikten betroffenen Gebieten aufgefundenen illegalen konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition rückverfolgt. Die Verbesserungen, die an CARs Standardarbeitsanweisungen während iTrace III im Anschluss an eingehenden Konsultationen mit den Mitgliedstaaten vorgenommen wurden, werden sicherstellen, dass die von CARs „Tracing Unit“ (mit der Rückverfolgung befasste Einheit) gesammelten Informationen vor ihrer Freigabe von den nationalen Regierungen überprüft werden und in das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten aufgenommen werden.

    b)

    wird die neu eingerichtete Einheit für ausgeweitete Untersuchungen (Enhanced Investigation Unit - im Folgenden „EIU“) die durch die Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition gewonnenen Informationen auswerten, um die Kenntnis des „wer, warum, was, wann und wie“ der Umlenkungen zu vertiefen, wobei eine Bestandsaufnahme der Lieferketten vorgenommen wird, ausgerichtet auf die drei Untersuchungsstränge: personelle Netzwerke, illegale Waffenfinanzierung und Lieferlogistik. Die EIU wird weltweit, sowohl in als auch außerhalb von Konfliktgebieten eingesetzt werden können, um nicht-öffentliche Aussagen, Finanzinformationen und Unterlagen zu erlangen; und

    c)

    wird letztlich die EIU den politischen Entscheidungsträgern eine neue Bandbreite von Optionen für das Vorgehen gegen illegale Transfers konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition sowie gegen die dafür verantwortlichen finanziellen und logistischen Netze in Ergänzung zu Maßnahmen wie Waffenembargos und direkten Ausfuhrkontrollen bereitstellen; hierzu zählen gegen diese Netze gerichtete „Störmaßnahmen“, die von der Bankensorgfaltspflicht bis hin zu gezielten Kontrollen von Containern und zur besonderen Kennzeichnung („red‐flagging“) von Handelsvermittlern reichen können.

    4.6.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung

    Die Quantität und der Erfolg der Ersuchen um Rückverfolgung werden im gesamten Verlauf der Maßnahme fortlaufend aufgezeichnet und bewertet.

    Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

    4.6.6.   Begünstigte des Projekts

    Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind.

    5.   Standorte

    Für die Projekte 1, 2 und 6 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird in Hauptstädten der Mitgliedstaaten durchgeführt (mit weiteren Reisen im Land nach den Anforderungen des Mitgliedstaats). Projekt 4 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 5 wird in Belgien, Italien, Frankreich und im Vereinigten Königreich durchgeführt.

    6.   Dauer

    Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 36 Monate dauern.

    7.   Durchführende Stelle und Sichtbarkeit der Union

    CAR setzt kleine Untersuchungsteams vor Ort bei lokalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften, bei Personal für Friedenssicherung/-unterstützung und sonstigen Akteuren mit Sicherheitsaufgaben ein. Wann immer diese Kräfte/Missionen illegale Waffen oder Örtlichkeiten zur Erhebung von Nachweisen sichern, sammeln die CAR-Teams alle verfügbaren Nachweise zu diesen sowie zu den betreffenden Nutzergruppen. CAR verfolgt dann alle eindeutig identifizierbaren Gegenstände zurück und führt breit angelegte Untersuchungen zu ihren illegalen Transfers, zu den Lieferketten und bezüglich der Unterstützung von Parteien, die Frieden und Stabilität bedrohen.

    CAR arbeitet mit nationalen für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zusammen und rekonstruiert die für die Verbringung von Waffen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten verantwortlichen Lieferketten, und ermittelt dabei illegale Tätigkeiten und die Umlenkung von Waffen von legalen zu illegalen Märkten. CAR erfasst die gesammelten Informationen in seinem globalen Waffenüberwachungssystem iTrace, das mit mehr als 500 000 Einträgen zu Waffen, Munition und dazugehörigem Material in Konfliktgebieten das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten weltweit ist.

    CAR nutzt diese Informationen, um a) Mitgliedstaaten über die Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition zu unterrichten und b) gezielte Initiativen gegen die Umlenkung zu ermöglichen, einschließlich überarbeiteter Ausfuhrkontrollmaßnahmen und internationalen diplomatischen Vorgehens.

    Mit dieser Methode wurden Umlenkungen nachweislich nahezu unmittelbar erkannt, wobei CAR‐Teams vor Ort die Mitgliedstaaten über umgelenkte Waffen unterrichtet haben, während sie sich noch in dem vom Konflikt betroffenen Gebiet befanden (z. B. während sie sich in Mossul, Irak, befanden). In einigen Fällen haben CAR-Teams einen nicht genehmigten Rücktransfer von Waffen innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Waffen die Fertigungsstätte verlassen hatten, aufgedeckt.

    Mit dem Beschluss (GASP) 2017/2283 wird CAR bei der Fortsetzung und Verstärkung des iTrace-Projekts unterstützt, das mit dem Beschluss 2013/698/GASP eingerichtet und mit dem Beschluss (GASP) 2015/1908 verlängert wurde. Mit den Projekten die als iTrace I, II und III bezeichnet werden ist iTrace als eine wichtige Initiative zur Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten weltweit fest etabliert worden und werden für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden der EU und Entscheidungsträger der EU für Rüstungskontrolle unmittelbar unterstützt.

    Darüber hinaus ist im Aktionsplan der EU vom 2. Dezember 2015 gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung zu einer „extensiveren Nutzung von iTrace“ aufgerufen und empfohlen worden, dass jeder von einer nationalen Strafverfolgungsbehörde gemachte Fund hinsichtlich der Umlenkung von Waffen und Munition gegen dieses Tool abgeglichen werden sollte. 2019 hat CAR eine Vereinbarung (MoU) mit Europol im Hinblick auf Unterstützung bei diesen Tätigkeiten geschlossen. Zudem hat CAR iTrace-Daten für das iARMS-System von Interpol bereitgestellt und hat Interpol bei der Identifizierung von Waffen unterstützt, die von Mitgliedstaaten in iARMS hochgeladen worden waren.

    CAR wird alle geeignete Maßnahmen ergreifen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt.

    CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum dieser Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

    8.   Methodik und Garantien für Partner nationaler Regierungen

    Die iTrace-Maßnahme gewährleistet eine politisch ausgewogene Berichterstattung. Im Einklang mit den Grundprinzipien von CAR wird im Rahmen der iTrace-Maßnahme über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition berichtet, die von CAR-Untersuchungsteams vor Ort in von Konflikten betroffenen Staaten dokumentiert werden, unbeschadet ihrer Art oder Herkunft und ungeachtet der Zugehörigkeit der Partei, die diese Waffen besitzt. CAR erkennt an, dass Mitgliedstaaten, die Informationen im Interesse der Transparenz offenlegen, ihre Waffenausfuhren einer größeren öffentlichen Kontrolle aussetzen können. CAR wird daher im weitestmöglichem Umfang

    a)

    in seiner öffentlichen Berichterstattung Mitgliedstaaten Anerkennung schenken, die im Interesse der öffentlichen Transparenz Informationen für iTrace bereitgestellt haben; und

    b)

    sicherstellen, dass in der öffentlichen Berichterstattung von iTrace deutlich zwischen den in Buchstabe a genannten Mitgliedstaaten und denjenigen unterschieden wird, die systematisch davon absehen, Informationen zur Unterstützung von iTrace-Untersuchungen bereitzustellen.

    8.1   Operative Klarheit

    CAR wird die vorherige Zustimmung der COARM einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. In dem entsprechenden Ersuchen wird CAR darlegen, wo die allgemeinen Schwerpunkte bei den für das betreffende Land vorgesehenen Untersuchungen und Methoden liegen werden. Zum Zeitpunkt der Annahme des vorliegenden Beschlusses waren iTrace-Programme zuvor in folgenden Ländern durchgeführt worden: Afghanistan; Ägypten; Äthiopien; Bahrain; Benin; Burkina Faso; Demokratische Republik Kongo; Gambia; Ghana; Indien; Irak; Israel; Jemen; Jordanien; Kenia; Libanon; Libyen; Mali; Marokko; Mauretanien; Myanmar; Nepal; Niger; Nigeria; Philippinen; Republik Côte d'Ivoire; Saudi-Arabien; Senegal; Somalia; Sudan; Südsudan; Syrien; Tschad; Tunesien; Türkei; Uganda; Ukraine; Vereinigte Arabische Emirate und Zentralafrikanische Republik.

    8.2.   Abmilderung von Verzerrungseffekten

    CAR nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des unterschiedlichen Grades der Detailgenauigkeit in den Antworten der nationalen Regierungen auf Ersuchen um Rückverfolgung, wobei die Bandbreite von keiner Antwort bis zur vollständigen Offenlegung und zur Bereitstellung von Transferdokumenten reicht, in den Mitgliedstaaten die Offenlegung möglicherweise in unterschiedlichem Umfang erfolgt. CAR verpflichtet sich, etwaige implizite Verzerrungseffekte, die durch diese Diskrepanz bei den Rückverfolgungsantworten in der iTrace-Berichterstattung entstehen könnten, abzumildern, indem es

    a)

    in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten auf die Ersuchen um Rückverfolgung so transparent geantwortet haben, dass gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit der Transfers, die Gegenstand dieser Ersuchen um Rückverfolgung sind, zweifelsfrei bestätigt wird;

    b)

    in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten nicht auf ein Ersuchen um Rückverfolgung geantwortet haben, wobei Folgendes anzugeben ist: „Aufgrund der fehlenden Rückverfolgungsantwort kann CAR sich nicht zur Rechtmäßigkeit des betreffenden Transfers äußern“ (dies wird nicht in Fällen gelten, in denen Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf spezifische Ersuchen um Rückverfolgung Gründe angeben, die sie daran hindern, unverzüglich oder umfassend zu antworten);

    c)

    dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig einen Bericht über alle Fälle vorlegt, in denen CAR von Staaten innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt keine Bestätigung über den Empfang eines Ersuchens um Rückverfolgung erhalten hat. CAR wird alle Empfangsbestätigungen in Form von Briefen, Fax, E-Mails oder Telefonanrufen registrieren.

    8.3.   Rückverfolgungsverfahren

    Die Mitgliedstaaten beantworten die Ersuchen um Rückverfolgung, die von CAR im Rahmen des iTrace-Projekts vorgelegt werden, ganz nach eigenem Ermessen und im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen und die Vertraulichkeit von Daten.

    CAR übermittelt die Ersuchen um Rückverfolgung zunächst elektronisch an die Ständige Vertretung des betreffenden Landes bei den Vereinten Nationen in New York, ermutigt aber aus verwaltungstechnischen Gründen die nationalen Regierungen, für die künftige Kommunikation im Rahmen der iTrace-Maßnahme eine Kontaktstelle im der jeweiligen Hauptstadt zu benennen.

    Das Rückverfolgungsverfahren folgt der internen Standardarbeitsanweisung von CAR 02.02 und umfasst folgende Schritte:

    a)

    Nach der Datenerfassung kennzeichnen Untersuchungsteams vor Ort, die mit der Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition beauftragt sind, diese Waffen und Munition für die Rückverfolgung im globalen iTrace-System für die Berichterstattung über Waffen;

    b)

    die Rückverfolgungseinheit von CAR überprüft alle anderen vor Ort erfassten Daten und leitet zusammen mit der Analyseeinheit von CAR zusätzliche Ersuchen um Rückverfolgung ein, die sie für sachdienlich hält;

    c)

    bei zur Rückverfolgung ausgewählten Gegenständen erfolgt im System Folgendes automatisch: i) jedem Gegenstand wird eine Nummer für die Rückverfolgung zugewiesen, ii) Ersuchen um Rückverfolgung für einen oder mehrere Gegenstände, die aus einem einzigen Land stammen, werden in einer einzigen Rückverfolgungsmitteilung zusammengeführt und iii) jede Rückverfolgungsmitteilung erhält eine Korrespondenznummer;

    d)

    mit der Versendung des Ersuchens um Rückverfolgung beginnt – unter Berücksichtigung der nationalen Verfahren z. B. in Mitgliedstaaten – eine Sperrfrist von 28 Tagen. Der betreffende Gegenstand darf während dieser Sperrfrist in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden;

    e)

    hat die Rückverfolgungseinheit nach Ablauf der Frist von 28 Tagen keine Rückverfolgungsantwort erhalten, kann sie eine Erinnerung erteilen (per E-Mail oder Telefon, wobei alle Aufzeichnungen der Kommunikation aufbewahrt werden). Die Erinnerung bewirkt nicht eine weitere Frist von 28 Tagen;

    f)

    wenn die Rückverfolgungseinheit eine Antwort auf ein Ersuchen um Rückverfolgung erhält, unterrichtet sie alle zuständigen Mitarbeiter davon. Die zuständigen Mitarbeiter erörtern zusammen mit der Rückverfolgungseinheit die Antwort und entscheiden über das weitere Vorgehen (d. h. Hat die betroffene Seite die Fragen von CAR beantwortet? Muss CAR weitere Schritte unternehmen oder Präzisierungen anfordern? Kann CAR einen Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung vorlegen?);

    g)

    nach Erhalt der Präzisierungen erstellt die Rückverfolgungseinheit eine Mitteilung betreffend das Recht auf Gegendarstellung. Darin ist eine knappe Zusammenfassung der Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen von CAR bereitgestellt wurden, enthalten und werden Vorbehalte aufgrund fehlender oder nicht schlüssiger Informationen aufgeführt. Der Text ist so konzipiert, dass er wörtlich in iTrace und in andere Texte von CAR übernommen werden kann, und muss die Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen um Rückverfolgung zur Verfügung gestellt wurden, umfassend berücksichtigen. Die Rückverfolgungseinheit leitet den Textentwurf dem Team zu, das für das Ersuchen um Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich ist. Nachdem der Text gebilligt wurde, teilt das Team dies der Rückverfolgungseinheit schriftlich mit, und die Rückverfolgungseinheit versendet den Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung;

    h)

    mit der Versendung des Textes betreffend das Recht auf Gegendarstellung beginnt eine weitere Sperrfrist von 28 Tagen, während der CAR die antwortende Partei ersucht, Zusätze zu und Änderungen an diesem Text vorzuschlagen;

    i)

    schlägt die antwortende Partei Änderungen an dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text vor, so ändert CAR den Text und formuliert das Gegendarstellungsrecht um. Jedes Mal, wenn die Rückverfolgungseinheit ein Gegendarstellungsrecht umformuliert, beginnt eine weitere 28‐tägige Wartezeit. Dieser Prozess kann so oft wiederholt werden, bis nach Auffassung von CAR der konstruktive Austausch abgeschlossen ist. CAR ist nicht verpflichtet, unbegrenzt neue Änderungen am Gegendarstellungsrecht zu akzeptieren;

    j)

    der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess endet entweder, wenn die betreffende Regierung CAR mitteilt, dass der Text annehmbar ist, oder wenn nach Auffassung von CAR die von der betreffenden Regierung vorgeschlagenen weiteren Änderungen ungültig oder überflüssig sind. Teilt die Regierung mit, dass sie nicht mit CAR übereinstimmt, und sind nach Auffassung von CAR die angesprochenen Punkte ungültig oder überflüssig, so muss CAR in dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text die Einwände verzeichnen;

    k)

    in den Fällen, in denen der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess läuft und die Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht – zwei Wochen vor der „Lock-Text“-Eingabe –, teilt CAR der antwortenden Partei mit, dass weitere Textänderungen nach dem Zeitpunkt der Lock-Text“-Eingabe nicht mehr in die betreffende Veröffentlichung eingegeben werden;

    l)

    hat die Rückverfolgungseinheit alle Änderungen an und Zusätze zu dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text aufgenommen, so leitet sie den Textentwurf dem Team zu, das für die Beantragung der Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich war. Wird der Text akzeptiert, so meldet das CAR-Team dies schriftlich der Rückverfolgungseinheit. Nach der Billigung ist der Text zum Gegendarstellungsrecht verriegelt („locked“), und es können daran keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Von da an muss der Text in allen öffentlichen oder nichtöffentlichen Texten, die sich auf den Fall beziehen, wörtlich wiedergegeben werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Rückverfolgungseinheit und die zuständigen Teams vor der Formulierung von Gegendarstellungsrechten auf einen wortgleichen Text einigen; ferner

    m)

    gilt für den Fall, dass eine Regierung in ihrer Antwort auf Rückverfolgungsersuchen von CAR den nächsten Schritt in der Lieferkette ermittelt, dass CAR ein neues Rückverfolgungsersuchen an die betreffende Partei richtet, und der Rückverfolgungsprozess von Buchstabe a an erneut beginnt.

    8.4.   Vorausmeldung

    CAR übermittelt allen Parteien, auf die in iTrace-Veröffentlichungen inhaltlich Bezug genommen wird, eine Vorausmeldung. Diese erfolgt in Form einer förmlichen Mitteilung, die vom Autor der bevorstehenden Veröffentlichung ausgearbeitet und der Rückverfolgungseinheit zugeleitet wird. In der Vorausmeldung wird beschrieben, wie in dem Bericht auf die Beziehung zwischen der Regierung oder sonstigen genannten Stelle und dem betreffenden Fall Bezug genommen wird, und sie wird so gestaltet, dass Folgendes sichergestellt ist:

    a)

    CAR hat bei allen Andeutungen oder Bezugnahmen in Bezug auf Einheiten in seinen Texten mit gebührender Sorgfalt gehandelt, und

    b)

    die im Bericht von CAR wiedergegebenen Informationen sind richtig und fair.

    Nach ihrer Versendung leitet eine Vorausmeldung eine 28-tägige Wartezeit ein, während deren CAR die Empfänger ersucht, die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu prüfen und etwaige Einwände geltend zu machen. Der betreffende Text darf während dieses Zeitraums von 28 Tagen in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden.

    9.   Berichterstattung

    CAR wird regelmäßig ausführliche Quartalsberichte erstellen. Diese werden unter anderem ausführliche Informationen über die während des Berichtszeitraums durchgeführten Tätigkeiten enthalten, nach Projekten aufgeschlüsselt und unter Einschluss von Daten und nationalen Einrichtungen. Die Berichterstattung umfasst auch die Zahl der Konsultationen von Mitgliedstaaten seitens iTrace.

    Die geografische Reichweite der Forschungstätigkeiten, der Umfang und die Kategorie der Ergebnisse sowie deren Herkunft wird in Echtzeit online auf dem iTrace-Dashboard verfügbar sein.


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