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Document 32014D0271

Durchführungsbeschluss 2014/271/GASP des Rates vom 12. Mai 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

ABl. L 138 vom 13.5.2014, p. 108–109 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/06/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016D0917

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/271/oj

13.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 138/108


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/271/GASP DES RATES

vom 12. Mai 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/656/GASP des Rates vom 29. Oktober 2010 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 29. Oktober 2010 den Beschluss 2010/656/GASP angenommen.

(2)

Der Rat hat die Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2010/656/GASP im Einklang mit Artikel 10 Absatz 3 jenes Beschlusses überprüft.

(3)

Der Rat hat festgestellt, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person weiterhin auf der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP zu führen.

(4)

Außerdem sollten die Angaben zu zwei Personen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP aktualisiert werden.

(5)

Der Beschluss 2010/656/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 285 vom 30.10.2010, S. 28.


ANHANG

Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP wird wie folgt geändert:

I.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person erhält folgende Fassung:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

4.

Marcel Gossio

Geboren am 18. Februar 1951 in Adjamé, Reisepass-Nr.: 08AA14345 (vermutlich abgelaufen am 6. Oktober 2013)

Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Beteiligung an der widerrechtlichen Aneignung öffentlicher Gelder und an der Finanzierung und Bewaffnung der Milizen.

Schlüsselfigur bei der Finanzierung des Gbagbo-Klans und der Milizen. Zudem eine zentrale Figur des illegalen Waffenhandels.

Ist aufgrund des beachtlichen Vermögens, das er sich widerrechtlich angeeignet hat, sowie aufgrund seiner Kenntnis der Netze des illegalen Waffenhandels nach wie vor eine Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität von Côte d'Ivoire.

II.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird wie folgt geändert:

„Justin Koné Katina“ wird ersetzt durch „Justin Koné Katinan“.

III.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird gestrichen:

Oulaï Delafosse


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