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Document 62019TN0171

Rechtssache T-171/19: Klage, eingereicht am 20. März 2019 — Hebberecht/EAD

ABl. C 172 vom 20.5.2019, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/39


Klage, eingereicht am 20. März 2019 — Hebberecht/EAD

(Rechtssache T-171/19)

(2019/C 172/53)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Chantal Hebberecht (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Bicard)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die gegen sie verhängte Sanktion aufzuheben;

den EAD zu verurteilen, ihr 36 000 Euro an Entgeltrückständen und Verzugszinsen zu zahlen;

den EAD zu verurteilen, ihr 450 000 Euro als Schadensersatz für den gesundheitlichen, materiellen und immateriellen Schaden zu verurteilen;

hilfsweise, den EAD zu verurteilen, ihr 300 000 Euro als Schadensersatz für diesen Schaden zu verurteilen;

weiter hilfsweise, den EAD zu verurteilen, ihr 150 000 Euro als Schadensersatz für diesen Schaden zu verurteilen;

äußerst hilfsweise, den EAD zu verurteilen, ihr 50 000 Euro als Schadensersatz für diesen Schaden zu verurteilen;

dem EAD die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin geltend, die Taten nicht begangen zu haben, die ihr vom Tribunal de première instance du Hainaut (Belgien) in seinem Urteil vom 13. Dezember 2017 zur Last gelegt und vom EAD als eine besonders gravierende Verletzung der den Beamten insbesondere nach Art. 12 des Beamtenstatus obliegenden Verpflichtungen eingestuft worden seien. Außerdem seien die gegen sie verhängten Sanktionen diskriminierend.


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