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Document 52015IP0209

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu dem massenhaften Befall von Olivenbäumen mit dem Bakterium Xylella fastidiosa (2015/2652(RSP))

ABl. C 353 vom 27.9.2016, p. 46–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 353/46


P8_TA(2015)0209

Massenhafter Befall von Olivenbäumen mit Xylella fastidiosa

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu dem massenhaften Befall von Olivenbäumen mit dem Bakterium Xylella fastidiosa (2015/2652(RSP))

(2016/C 353/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1),

unter Hinweis auf die am 26. November 2013 und am 6. Januar 2015 veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu den von Xylella fastidiosa ausgehenden Gefahren für die Pflanzengesundheit auf dem Gebiet der EU und die Bewertung von Möglichkeiten zur Verringerung der Risiken,

unter Hinweis auf die Durchführungsbeschlüsse der Kommission vom 13. Februar 2014, 23. Juli 2014 und 28. April 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa,

unter Hinweis auf die Berichte des Lebensmittel- und Veterinäramts über im Februar und im November 2014 durchgeführte Prüfungen,

unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu dem massenhaften Befall von Olivenbäumen mit dem Bakterium Xylella fastidiosa (O-000038/2015 — B8-0117/2015),

gestützt auf die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (2),

gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Xylella fastidiosa in Südeuropa eine sehr große, unmittelbare Gefahr für die Erzeugung von bestimmten Kulturen, einschließlich Oliven-, Mandel- und Pfirsichbäumen sowie Zierpflanzen, darstellt; in der Erwägung, dass davon — je nach Art des Bakteriums — eine potenzielle Gefahr für Rebflächen, Zitrusbäume und weitere Kulturen ausgeht und es zu beispiellosen, verheerenden Verlusten mit dramatischen Folgen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft führen könnte; in der Erwägung, dass der Bakterienstamm, der Olivenbäume in der Region Apulien befällt, ein anderer ist als jener, der bei Rebstöcken oder Zitrusfrüchten in anderen Teilen der Welt eine Krankheit hervorruft;

B.

in der Erwägung, dass das Bakterium Olivenhainen in der süditalienischen Region Apulien bereits schweren Schaden zufügt und eine potenzielle Gefahr für andere Kulturen und Regionen ist;

C.

in der Erwägung, dass es sich bei der Erzeugung von Oliven um einen der wichtigsten landwirtschaftlichen Sektoren der Region Apulien handelt, auf den 11,6 % (EUR 522 Millionen) des Gesamtwerts der landwirtschaftlichen Produktion in der Region entfallen und der 2013 einen Anteil von 30 % am Gesamtwert der Olivenerzeugung in Italien hatte;

D.

in der Erwägung, dass der Befall mit Xylella fastidiosa derzeit nicht nur Olivenbauern, sondern der gesamten Produktionskette, einschließlich genossenschaftlicher und privater Ölmühlen, dem Tourismus und der Vermarktung schweren wirtschaftlichen Schaden zufügt;

E.

in der Erwägung, dass ein Befall mit Xylella fastidiosa erstmals am 21. Oktober 2013 von den italienischen Behörden gemeldet wurde und seitdem eine besorgniserregende Anzahl von Bäumen befallen worden ist;

F.

in der Erwägung, dass die in Italien im Februar und November 2014 vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission durchgeführten Untersuchungen ergeben haben, dass sich die Lage dramatisch verschlechtert hat und dass eine weitere Ausbreitung des Bakteriums nicht ausgeschlossen werden kann;

G.

in der Erwägung, dass es derzeit keine Behandlung für befallene Pflanzen in der freien Natur gibt und dass befallene Pflanzen während ihrer gesamten Lebensdauer krank bleiben oder rasch eingehen;

H.

in der Erwägung, dass die Krankheit eine Vielzahl von unterschiedlichen Pflanzenarten in der Europäischen Union befallen könnte, auch Wildpflanzen, bei denen keine Symptome auftreten;

I.

in der Erwägung, dass die EFSA betont hat, dass aufgrund der Schwierigkeiten, die Ausbreitung von Xylella fastidiosa zu verhindern, sobald es ein Anbaugebiet befallen hat, Präventionsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt bei den Einfuhren Vorrang haben sollten und zugleich die gemeinsame Nutzung von Forschungsergebnissen gestärkt werden sollte;

1.

stellt fest, dass die Kommission in ihren vor April 2015 erlassenen Durchführungsbeschlüssen den Schwerpunkt vor allem auf interne Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit gelegt und nicht auch einschneidende Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass die Krankheit aus Drittstaaten in die EU eingeschleppt wird;

2.

fordert die Kommission auf, gezielte Maßnahmen gegen Xylella fastidiosa zu ergreifen, um zu verhindern, dass befallene Pflanzen in die EU eingeführt werden; begrüßt die Entscheidung der Kommission vom April 2015, die Einfuhr von befallenen Kaffeepflanzen aus Costa Rica und Honduras zu unterbinden, wie auch die Einschränkungen, die in Bezug auf Einfuhren von Pflanzen aus betroffenen Gebieten in anderen Drittländern erlassen wurden; ersucht darum, dass erforderlichenfalls schärfere Maßnahmen angewandt werden, u. a. dass nur Einfuhren aus schädlingsfreien Anbauorten erlaubt werden;

3.

bedauert, dass die Kommission sehr oft nicht rasch genug reagiert, um zu verhindern, dass Pflanzenkrankheiten aus Drittstaaten in die EU eingeschleppt werden; fordert die Kommission daher auf, die Infektionsquelle auszumachen und das offizielle System der EU für die Kontrolle der Pflanzengesundheit zu prüfen, um das Gebiet der EU zu schützen;

4.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, insbesondere mit Blick auf den nahenden Sommer wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung von Xylella fastidiosa in der EU zu verhindern, und dabei vor allem die am stärksten gefährdeten Kulturen in Angriff zu nehmen, ohne jedoch andere Kulturen zu vernachlässigen, die von der Krankheit ebenfalls schwer betroffen sein könnten, und betont die Bedeutung der in Artikel 9 des Durchführungsbeschlusses von 2015 hierzu vorgesehenen Bestimmungen;

5.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erzeuger für Vernichtungsmaßnahmen und Einkommensverluste — die nicht nur in Bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugung, sondern auch auf das kulturelle Erbe, die Geschichte und tourismusbezogene Tätigkeiten mit einem Verlust einhergehen — zu entschädigen;

6.

fordert die Kommission und die zuständigen Behörden auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente zu nutzen, um die wirtschaftliche Erholung der betroffenen Gebiete zu unterstützen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Art von Anreizen Erzeugern gegeben werden können, damit sie Präventionsmaßnahmen durchführen;

7.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ausreichend Finanzmittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die jeweiligen Strategien umzusetzen, einschließlich einer finanziellen Unterstützung für Landwirte, damit sie angemessene landwirtschaftliche Verfahren für den Umgang mit Xylella fastidiosa und seinen Überträgern anwenden können; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine verstärkte Forschungstätigkeit zu fördern, auch indem die internationale Vernetzung verbessert wird und Mittel für Forschungseinrichtungen bereitgestellt werden, um die wissenschaftlichen Kenntnisse über Xylella fastidiosa zu erweitern und den Zusammenhang zwischen dem Krankheitserreger, den Symptomen und dem Krankheitsverlauf zu entschlüsseln;

8.

betont, dass es notwendig ist, in potenziell betroffenen Gebieten der EU Informationskampagnen durchzuführen, um nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Gartenbau tätige Personen auf die Problematik aufmerksam zu machen, auch Händler von Zierpflanzen sowie hauptberufliche Gärtner und deren Kunden;

9.

ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Sommer, Reisende darüber informieren sollten, welche Risiken bestehen, wenn befallene Pflanzen aus von Xylella fastidiosa betroffenen Ländern in die EU gebracht werden;

10.

fordert, dass mehr Mittel bereitgestellt werden, damit sichergestellt ist, dass schädliche Organismen an den Grenzen zur EU entdeckt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anzahl der regelmäßigen Kontrollen zu erhöhen, um die Ausbreitung von Xylella fastidiosa außerhalb der abgegrenzten Gebiete zu verhindern;

11.

fordert die Kommission auf, eine offene Datenbank mit einem Verzeichnis der Einrichtungen und zuständigen offiziellen Stellen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten bereitzustellen, damit Informationen und Erfahrung, einschließlich bewährter Verfahren, ausgetauscht, die zuständigen offiziellen Stellen rasch alarmiert und die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können;

12.

fordert die Kommission auf, auf transparente Weise umfassende Leitlinien für die Durchsetzung von vorbeugenden Maßnahmen und von Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit auszuarbeiten, deren Umfang und Geltungsdauer auf der Grundlage der bisherigen Erfahrung und bewährter Verfahren klar festgelegt sind und die von den zuständigen offiziellen Stellen und Diensten in den Mitgliedstaaten als unterstützendes Instrument herangezogen werden können;

13.

fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich — bzw. jederzeit, falls sich die Lage verschärfen sollte — über die Risiken Bericht zu erstatten, die Xylella fastidiosa und andere Organismen, die die landwirtschaftliche Produktion bedrohen, für Erzeuger in der EU mit sich bringen;

14.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 169 vom 10.07.2000, S. 1.

(2)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.


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