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Document 52015IP0196

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2015 zur Entwicklungsfinanzierung (2015/2044(INI))

    ABl. C 353 vom 27.9.2016, p. 2–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 353/2


    P8_TA(2015)0196

    Entwicklungsfinanzierung

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2015 zur Entwicklungsfinanzierung (2015/2044(INI))

    (2016/C 353/01)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Abschlussdokumente der ersten und zweiten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, insbesondere auf den 2002 erzielten Konsens von Monterrey und die Erklärung von Doha aus dem Jahr 2008,

    unter Hinweis auf die Resolutionen 68/204 und 68/279 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba (Äthiopien) abgehalten werden soll,

    unter Hinweis auf das von den Ko-Vorsitzenden des Prozesses der Vorbereitung der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung am 21. Januar 2015 vorgelegte Papier mit dem Titel „Elements“,

    unter Hinweis auf den Synthesebericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom Dezember 2014 zur Agenda für den Zeitraum nach 2015 mit dem Titel „The Road to Dignity by 2030: Ending poverty, transforming all lives and protecting the planet“ (Der Weg zur Würde bis 2030: Die Armut beenden, das Leben aller umgestalten und den Planeten schützen),

    unter Hinweis auf den Bericht des zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses vom August 2014 über die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung,

    unter Hinweis auf den Bericht der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vom Juli 2014 über die Ziele für die nachhaltige Entwicklung,

    unter Hinweis auf den Bericht der UNCTAD mit dem Titel „World Investment Report 2014 — Investing in the SDGs: An Action Plan“ (1) (Weltinvestitionsbericht 2014 — Investitionen in die Ziele für die nachhaltige Entwicklung: ein Aktionsplan),

    unter Hinweis auf das Abschlussdokument der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) vom Juni 2012 mit dem Titel „Die Zukunft, die wir wollen“,

    unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom September 2014 mit dem Titel „Towards the establishment of a multilateral legal framework for sovereign debt restructurings“ (Auf dem Weg zur Schaffung eines multilateralen Rechtsrahmens für die Umstrukturierung von Staatsschulden),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2015 mit dem Titel „Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015“ (COM(2015)0044),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“ (COM(2014)0335),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2013 mit dem Titel „Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung“ (COM(2013)0531),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2013 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ (COM(2013)0092),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 12. Dezember 2013 zu Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 16. Dezember 2014 zu einer transformativen Agenda für die Zeit nach 2015 (2),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 12. Dezember 2013 zur Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015 (3),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 12. Dezember 2014 zu einer größeren Rolle des Privatsektors bei der Entwicklungszusammenarbeit,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 25. Juni 2013 zu der übergeordneten Agenda für den Zeitraum nach 2015 (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zur EU und zum globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zu den Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 26. November 2014 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2014 — COP 20 in Lima (Peru) vom 1. bis 12. Dezember 2014 (7), vom 26. Februar 2014 zur Förderung von Entwicklung durch verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, einschließlich der Rolle von mineralgewinnenden Industrien in Entwicklungsländern (8), vom 8. Oktober 2013 zu Korruption im öffentlichen und privaten Sektor: Die Auswirkungen auf die Menschenrechte in Drittstaaten (9), vom 21. Mai 2013 zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerflucht und Steueroasen (10) und vom 16. April 2013 zur Förderung der Entwicklung durch Handel (11),

    unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 472/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über das Europäische Jahr für Entwicklung (2015) (12),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014–2020,

    gestützt auf Artikel 208 AEUV, in dem geregelt ist, dass das vorrangige Ziel der Entwicklungspolitik der EU die Beseitigung der Armut ist, und in dem der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung festgelegt wurde,

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0143/2015),

    A.

    in der Erwägung, dass das Jahr 2015 aufgrund der Annahme der Ziele für die nachhaltige Entwicklung und eines Abkommens über weltweite Klimaschutzmaßnahmen, die beide bis 2030 gültig sein sollen, von entscheidender Bedeutung für die Anstrengungen im Bereich der weltweiten Entwicklungspolitik ist;

    B.

    in der Erwägung, dass die dritte Internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba (Äthiopien) stattfinden wird, die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass die Agenda für den Zeitraum nach 2015 finanziert und umgesetzt werden kann, und dass der Erfolg der Agenda für den Zeitraum nach 2015 von dem Ehrgeiz bei dieser Konferenz abhängen wird;

    C.

    in der Erwägung, dass 1,5 Milliarden Menschen noch immer in Armut leben und unter Entbehrungen in Bezug auf Gesundheit, Bildung und Lebensstandard leiden, insbesondere in von Konflikten betroffenen und instabilen Staaten; in der Erwägung, dass dies nicht hinnehmbar ist, da auf der Welt genügend Ressourcen vorhanden sind, um diese Situation schrittweise zu beenden;

    D.

    in der Erwägung, dass Armut und Ungleichheit nur beseitigt werden können, indem für alle ausreichend und angemessene Mittel mobilisiert werden und Randgruppen wie Kinder, Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen gezielter unterstützt werden; in der Erwägung, dass die extreme Armut zwar erheblich zurückgegangen ist, sich die Bedingungen für Kinder jedoch langsamer verbessert haben, sodass Investitionen in Kinder — sowohl durch die Mobilisierung von heimischen Mitteln als auch durch die internationale öffentliche Finanzierung — ein wesentlicher Faktor sind;

    E.

    in der Erwägung, dass eine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit nicht möglich ist, wie im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2005 festgestellt wurde;

    F.

    in der Erwägung, dass drei Viertel der ärmsten Menschen der Welt — schätzungsweise 960 Millionen — derzeit in Ländern mit mittlerem Einkommen leben, und ein neues Entwicklungsparadigma daher Programme erfordert, die sowohl auf arme Menschen als auch auf arme Länder ausgerichtet sind;

    G.

    in der Erwägung, dass die UNCTAD den Finanzierungsbedarf in den Entwicklungsländern für die Verwirklichung der neuen Ziele für die nachhaltige Entwicklung auf jährlich etwa 3,9 Billionen USD schätzt, von denen derzeit jedes Jahr 2,5 Billionen USD fehlen; in der Erwägung, dass der Preis unzureichender Maßnahmen letzten Endes weitaus höher sein wird als die Kosten entschiedener Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung;

    H.

    in der Erwägung, dass die gewaltigen Herausforderungen bei der Finanzierung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung eine starke und weltweite Partnerschaft und den Einsatz aller Finanzierungsformen (nationale, internationale, öffentliche und private Quellen) und nicht finanzielle Mittel erfordern; in der Erwägung, dass die private Finanzierung die öffentliche Finanzierung ergänzen, jedoch nicht ersetzen kann;

    I.

    in der Erwägung, dass die Mobilisierung heimischer Mittel und die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) unersetzbare Anker der Entwicklungsfinanzierung sind und gestärkt werden müssen;

    J.

    in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer zwar ein beträchtliches Potenzial für die Mobilisierung heimischer Mittel haben, es in der derzeitigen Lage jedoch Grenzen im Hinblick darauf gibt, was die Staaten allein erreichen können; in der Erwägung, dass das Steueraufkommen im Verhältnis zum BIP in den meisten Entwicklungsländern weiterhin niedrig ist und es deshalb unbedingt erforderlich ist, ausgewogene, gerechte und wirksame Steuersysteme einzuführen, die auf der Zahlungsfähigkeit der einzelnen Steuerzahler und Unternehmen gründen; in der Erwägung, dass die Mobilisierung heimischer Ressourcen auch eine gerechte und transparente Verteilung des Nutzens der natürlichen Ressourcen erfordert;

    K.

    in der Erwägung, dass nur sehr wenige Industrieländer ihre Zusage einhalten, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) als ODA, einschließlich 0,15 bis 0,20 % ihres BNE für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), bereitzustellen; in der Erwägung, dass sich die der EU im Jahr 2004 oder später beigetretenen Mitgliedstaaten verpflichtet haben, das Ziel der 0,33 % des BNE anzustreben, das bislang jedoch von keinem dieser Länder verwirklicht worden ist;

    L.

    in der Erwägung, dass viele der weniger entwickelten Länder instabile oder durch externe Ereignisse — wie bewaffnete Konflikte, Epidemien wie Ebola oder Naturkatastrophen — destabilisierte Staaten sind, und dass sie einer größeren Unterstützung bedürfen;

    M.

    in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut, das Wirtschaftswachstum und die Sicherheit in erheblichem Ausmaß davon abhängen, ob ein Staat seine hoheitlichen Aufgaben, rechtsstaatliche Verhältnisse sicherzustellen und grundlegende öffentliche Dienstleistungen wie den Zugang zur Bildung und Gesundheitsversorgung zu erbringen, ausführen kann und gleichzeitig den Grundsatz des Eigentums achtet; in der Erwägung, dass diese Länder insbesondere größere Unterstützung benötigen, um solide Gesundheitssysteme einführen zu können;

    N.

    in der Erwägung, dass die Entwicklungsagenda umfangreicher wird und es daher wichtig ist, die Bemühungen, die über die ODA hinaus unternommen werden, anzuerkennen und weitere Anreize für sie zu schaffen; in der Erwägung, dass trotz der schwierigen haushaltspolitischen Bedingungen, die in vielen OECD-Ländern herrschten, weiterhin umfangreiche ODA geleistet wurde und die ODA 2013 einen Höchststand von 134,8 Milliarden USD erreichte; in der Erwägung, dass die ODA ein Motor für die Anziehung privater Investitionen sein kann und dass die Bedeutung, die innovativen Finanzinstrumenten in diesem Zusammenhang zukommt, beachtet werden sollte;

    O.

    in der Erwägung, dass die Privatwirtschaft und ausländische Direktinvestitionen (ADI) bei richtiger Regulierung und Verknüpfung mit konkreten Verbesserungen in der heimischen Wirtschaft ein großes Potenzial bergen, zur Verwirklichung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung beizutragen, wie im Vorschlag der UNCTAD für einen Aktionsplan für Investitionen in die Ziele für die nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck gebracht wird;

    P.

    in der Erwägung, dass sich private Kapitalströme in den Entwicklungsländern auf unterschiedliche Weise auswirken, sowohl positiv als auch negativ; in der Erwägung, dass zwar beträchtliche Geldbeträge aus privaten Quellen in die Entwicklungsländer fließen, diese Finanzströme jedoch weitgehend unbeständig und ungleich verteilt sind und oft in Zusammenhang mit Kapitalabflüssen wie der Rückführung von Gewinnen stehen, die neue Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen seit 2010 übersteigen;

    Q.

    in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft bei der Sicherstellung eines allgemeinen und inklusiven Prozesses, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, eine zentrale Rolle spielt und zu einer verantwortungsvollen Regierungsführung und zu Rechenschaftspflicht beiträgt; in der Erwägung, dass Entwicklungshilfe und Korruption unvereinbar sind;

    R.

    in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Nutzung von Bankdiensten in den Entwicklungsländern zu fördern;

    S.

    in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten als die größten Geber der Entwicklungshilfe die Verpflichtung haben, den Prozess der Entwicklungsfinanzierung zu leiten und zu helfen, eine glaubhafte Antwort auf die Herausforderungen bei der Entwicklungsfinanzierung zu finden, und dabei die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Rahmen der Agenda für den Zeitraum nach 2015 sicherzustellen; in der Erwägung, dass andere Industrie- und Schwellenländer dem Beispiel der EU folgen sollten;

    Eine globale Partnerschaft

    1.

    begrüßt den Vorentwurf des Abschlussdokuments der dritten Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihn zu unterstützen;

    2.

    begrüßt den Synthesebericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und das darin verfolgte auf Wandel ausgerichtete, universale, ganzheitliche und integrierte Konzept einer ehrgeizigen globalen Partnerschaft für neue Entwicklungsziele und den dazugehörigen Finanzrahmen mit dem Schwerpunkt auf der Armutsbeseitigung, der universellen Gültigkeit der Menschenrechte und der Gleichstellung von Frauen und Männern; stellt nachdrücklich fest, dass eine solche ehrgeizige Partnerschaft ohne umfassende und bedeutende Mittel der Umsetzung nicht erfolgreich sein wird;

    3.

    fordert die EU nachdrücklich auf, zu bekräftigen, dass sie während der gesamten Vorbereitung der Festlegung eines Rahmens für nachhaltige Entwicklung, eines neuen Abkommens über die Entwicklungsfinanzierung und anderer Mittel für die Umsetzung die politische Leitung im Einklang mit den in ihren Gründungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen und den dort festgelegten Werten übernimmt; vertritt die Auffassung, dass die Bereitstellung von Entwicklungshilfe durch die EU nicht von anderen Partnergebern abhängen sollte;

    4.

    fordert erneut, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Stellung als wichtige Geber von Entwicklungshilfe aufrechterhalten und eine geteilte Verantwortung anstreben sollten; fordert die Länder mit hohem Einkommen, die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und die Schwellenländer auf, beträchtliche Verpflichtungen einzugehen;

    5.

    begrüßt die unlängst veröffentlichte Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015“ wegen ihres umfassenden Charakters, der Konzentration auf die Politikkohärenz und der Bestätigung, dass die EU es sich zur Aufgabe macht, ihrer Rolle in dieser weltweiten Partnerschaft uneingeschränkt nachzukommen; bedauert jedoch, dass nicht genügend Verpflichtungen eingegangen werden, was den Zeitplan für künftige finanzielle Ziele betrifft;

    Internationale öffentliche Finanzmittel

    6.

    betont, dass die ODA nach wie vor ein wichtiges Instrument für die Entwicklungsfinanzierung ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich unverzüglich wieder zu dem Ziel zu bekennen, 0,7 % des BNE als ODA bereitzustellen, und 50 % der ODA und mindestens 0,2 % des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen, und unter Berücksichtigung der Haushaltszwänge mehrjährige Finanzpläne für die Erhöhung dieser Beträge bis 2020 vorzulegen; begrüßt den festen Standpunkt der EU, nach dem sich die Bemühungen sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität der Entwicklungshilfe konzentrieren müssen; fordert andere entwickelte Partner und die Schwellenländer auf, ihre Entwicklungshilfe zu erhöhen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche und private Geber weltweit dazu zu bewegen, ihre finanziellen Zusagen zu erfüllen und neue Verpflichtungen einzugehen; betont, dass sämtliche Geber sicherstellen sollten, dass im Rahmen der ODA tatsächlich Überweisungen in die Entwicklungsländer getätigt werden;

    7.

    betont, dass die EU und weitere Industrieländer, die nicht der EU angehören, ihre Zusage einhalten müssen, umfangreichere, neue und zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Klimaschutzes bereitzustellen, damit das Ziel, jährlich gemeinsam 100 Milliarden USD aus einer Vielzahl unterschiedlicher — öffentlicher und privater, bilateraler und multilateraler — Quellen, zu denen auch alternative Quellen gehören, zu mobilisieren, bis 2020 verwirklicht werden kann; bedauert die mangelnden Fortschritte bei der Zusätzlichkeit der Mittel für die Finanzierung des Klimaschutzes zur ODA; fordert gemeinsame internationale Anstrengungen der Industrie- und Schwellenländer, damit für das im Dezember 2015 auf der Konferenz von Paris abzuschließende Übereinkommen über weltweite Klimaschutzmaßnahmen neue und zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern gefunden werden, die jedoch nicht zu Lasten des Budgets für Entwicklung gehen dürfen; vertritt die Auffassung, dass die EU für den Weg hin zur uneingeschränkten Zusätzlichkeit Zwischenschritte vorschlagen sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, Einnahmen, die auf CO2-Märkten erzielt wurden, für Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu verwenden; fordert darüber hinaus die Schwellenländer auf, für die Entwicklungsländer Mittel für die Finanzierung des Klimaschutzes zu mobilisieren;

    8.

    unterstützt innovative Quellen zusätzlicher Mittel für die Finanzierung der Entwicklung und des Klimaschutzes, zu denen auch Finanztransaktionssteuern, CO2-Abgaben im internationalen Luft- und Seeverkehr und die automatische Zuteilung von Einnahmen auf dem CO2-Markt gehören; begrüßt weitere Anstrengungen auf europäischer und internationaler Ebene, um weitere zusätzlichen Quellen zu ermitteln;

    9.

    betont, dass die ODA weiterhin die Standardmaßnahme unter den finanziellen Anstrengungen sein sollte; unterstützt die Einführung eines ergänzenden Anzeigers „Total Official Support for Sustainable Development“ (TOSSD, offizielle Gesamtunterstützung für die nachhaltige Entwicklung), sofern uneingeschränkt klargestellt wird, dass dieser in keiner Weise die Bedeutung des Mess-Systems für die ODA ersetzt oder einschränkt;

    10.

    stellt fest, dass der Großteil der ODA zwar in Form von Finanzhilfen geleistet wird, Vorzugsdarlehen jedoch auch ein wesentlicher Bestandteil von ihr sind, jedoch zur Schuldenlast beitragen und das Risiko bergen, zu einer Schuldenblase zu führen, insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in den Ländern der Karibik, deren Einnahmen für die Rückzahlung der Schulden begrenzt sind; fordert die Geber daher auf, ihre Hilfe den am wenigsten entwickelten Ländern in Form von Finanzhilfen zu gewähren; vertritt die Auffassung, dass Vorzugsdarlehen für Investitionen in sozialen Bereichen, in denen keine Gewinnerzielung angestrebt wird, möglicherweise nicht geeignet sind; begrüßt die Einigung des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Berichterstattung über Vorzugsdarlehen durch die Einführung eines Systems der Zuschussäquivalente zur Berechnung der ODA-Zahlen zu modernisieren;

    11.

    weist darauf hin, dass die EU fast 60 % der offiziellen Entwicklungshilfe weltweit leistet und somit der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe ist; fordert die Kommission dennoch auf, eindeutige und transparente Daten zum Anteil der für die Entwicklungshilfe der EU aufgewandten Mittel am Gesamthaushalt vorzulegen, damit bewertet werden kann, ob die europäischen Geber den Vereinbarungen des Konsenses von Monterrey nachkommen; bekundet außerdem sein Bedauern darüber, dass der Umfang der finanziellen Beiträge der EU für Entwicklungsländer nicht deutlicher zutage tritt, und fordert die Kommission auf, geeignete und gezielte Kommunikations- und Informationsinstrumente auszuarbeiten, um die Außenwirkung der EU-Entwicklungshilfe zu verbessern;

    12.

    fordert die EU auf, langfristige finanzielle Anforderungen zu berücksichtigen, indem sie einen strategischer ausgerichteten, ehrgeizigeren und umfassenderen Ansatz verfolgt und umsetzt, der im Einklang mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung steht;

    13.

    weist auf den Beitrag im Haushaltsplan der EU zur Entwicklungsfinanzierung hin, der sich für den Zeitraum 2014–2020 auf 19,7 Milliarden EUR für die Entwicklungszusammenarbeit und auf 6,8 Milliarden EUR für die humanitäre Hilfe zuzüglich der Soforthilfereserve in Höhe von 2,2 Milliarden EUR beläuft; macht außerdem auf den mit 30,5 Milliarden EUR ausgestatteten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) aufmerksam; spricht sich dafür aus, den EEF in den Haushaltsplan einzubeziehen, was Vorteile wie erhöhte Transparenz, Außenwirkung, Effizienz und Wirksamkeit mit sich bringen würde; begrüßt, dass die Halbzeitüberprüfung nach der Wahl und die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens die Gelegenheit dafür bieten, dem zunehmenden strukturellen Bedarf bei der humanitären Hilfe und den Entwicklungsbedürfnissen der ärmsten und instabilsten Länder gerecht zu werden;

    14.

    stellt fest, dass im Haushaltsplan für das Jahr 2015 2,4 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen (2,1 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen) für die Entwicklungszusammenarbeit und 928,8 Millionen EUR an Mitteln für Verpflichtungen (918,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen) für die humanitäre Hilfe eingeplant sind; unterstützt insbesondere mit Blick auf die Aufrechterhaltung der finanziellen Überlebensfähigkeit der schutzbedürftigsten Partner die Maßnahmen, die zum Abbau der Zahlungsrückstände ergriffen wurden, und betont, dass bei der humanitären Hilfe dem Grundsatz der Parität zwischen Verpflichtungen und Zahlungen große Bedeutung zukommt, da Krisen häufiger auftreten und Finanzmittel zügig ausbezahlt werden müssen;

    15.

    fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen über die globale Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, die Entwicklungsfinanzierung und den Klimawandel glaubhaft mit dem neuen in Sendai angenommenen Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos 2015–2030 verknüpft sind, um widerstandsfähiger und besser vorbereitet zu sein und gleichzeitig das weltweite Ziel, niemanden zurückzulassen, zu verwirklichen;

    16.

    verweist darauf, dass die Entwicklungszusammenarbeit in der gemeinsamen Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten liegt und dass dabei die Grundsätze der Komplementarität und der Abstimmung beachtet werden müssen; betont, dass die Zivilgesellschaft und die lokalen Gebietskörperschaften in den Abstimmungsprozess einbezogen werden müssen;

    17.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine Agenda zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, die auf den in der Busan-Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit eingegangenen Verpflichtungen, einer Verringerung der Fragmentierung der Hilfe durch ein Verfahren der Ressourcenzusammenlegung und einer stärkeren Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Mechanismen und Interessenträgern aufbaut; betont, dass die Entwicklungsfinanzierung stets armutsmindernd, gleichstellungsorientiert, umwelt- und klimaverträglich sein sollte;

    18.

    verweist darauf, dass gemäß dem AEUV die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut das vorrangige Ziel der EU im Bereich der Entwicklungspolitik ist, und dass dabei der Schutz der Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, der soziale Zusammenhalt und die Bekämpfung von Ungleichheit weiterhin im Mittelpunkt der Entwicklungsmaßnahmen stehen sollten;

    19.

    betont, dass auf der Ausgabenseite eindeutige Prioritäten gesetzt werden müssen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Energie, Wasserversorgung und Infrastruktur liegen muss; unterstreicht, dass weitere Bemühungen und Verbesserungen bei der Wirksamkeit der Hilfe erforderlich sind, die im Wege einer vermehrten Abstimmung zwischen den verschiedenen Hilfemechanismen und Gebern verwirklicht werden müssen;

    20.

    betont, dass die ODA grundlegenden sozialen Diensten für alle und „öffentlichen Gütern“, die von der Privatwirtschaft nicht so wirksam erbracht werden können, z. B. Primarbildung, soziale Sicherheitsnetze, Gesundheitswesen und Infrastruktur für Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Energie, Vorrang einräumen sollte, damit die Entwicklungsländer ihr Potenzial voll ausschöpfen können; betont, dass die Zugänglichkeit ein zentrales Kriterium bei der internationalen öffentlichen Finanzierung sein sollte, um allgemeine und diskriminierungsfreie Dienstleistungen und Infrastrukturen sicherzustellen;

    21.

    hält es für wesentlich, dass die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Entwicklungsmöglichkeiten haben; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass ausgegrenzte oder schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen keine ausreichenden Mittel erhalten, wenn die Hilfe lediglich über die Regierungen bereitgestellt wird;

    22.

    betont, dass Entwicklungsbanken zusätzliche Mittel mobilisieren müssen, damit die Lücke bei der Infrastrukturfinanzierung und dem Zugang zu Darlehen in Entwicklungsländern mit Mechanismen für Überwachung und Folgenbewertung verkleinert werden kann;

    23.

    unterstreicht, dass die EU unter allen Umständen nach größtmöglicher Koordinierung streben muss, um Kohärenz mit anderen Politikbereichen (Umwelt, Migration, internationaler Handel, Menschenrechte, Landwirtschaft usw.) zu erreichen und um Doppelarbeit und Unstimmigkeiten bei den Aktivitäten zu vermeiden; verweist darauf, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung mit dem Vertrag von Lissabon (Artikel 208 AEUV) zu einer vertraglichen Verpflichtung wurde;

    Mobilisierung heimischer Finanzmittel und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich

    24.

    betont, dass die Mobilisierung heimischer Finanzmittel berechenbarer und nachhaltiger ist als ausländische Hilfe und eine wesentliche Finanzierungsquelle sein muss; unterstützt die Anstrengungen der Entwicklungsländer, die Mobilisierung heimischer Finanzmittel zu steigern; betrachtet es als wichtig, dass in den Entwicklungsländern die Einziehung von inländischen Steuern verbessert wird, und betont, dass es solider, ausgewogener, gerechter und wirksamer Steuersysteme bedarf, die armutsmindernd sind, die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen berücksichtigen und mit den internationalen Zusagen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind; fordert, dass Subventionen mit nachteiliger Wirkung in den Bereichen Energie (insbesondere bei den fossilen Brennstoffen), Fischerei und Landwirtschaft aufgehoben werden;

    25.

    fordert die Kommission auf, ihre Hilfe beim Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Steuerverwaltung, Finanzordnungspolitik, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Korruptionsbekämpfung, Rückführung veruntreuter Vermögenswerte und Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Manipulation von Verrechnungspreisen zu stärken; ist der Ansicht, dass der Union hier eine wichtige Rolle zukommt; weist darauf hin, wie wichtig die Verteilung von Steuereinnahmen aus natürlichen Ressourcen ist, insbesondere im Wege der Schaffung staatlicher Investitionsfonds; betont, dass die laufenden Anstrengungen zur Verbesserung des Haushaltsberichtswesens beschleunigt und intensiviert werden müssen, und fordert eine stärkere Harmonisierung der Verfahrensweisen beim Haushaltsberichtswesen in den einzelnen Staaten;

    26.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gegen Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegale Finanzströme vorzugehen, die die Entwicklungshilfe beeinträchtigen und zu den Schulden der Entwicklungsländer beitragen, mit den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der aggressiven Steuervermeidungspraktiken bestimmter transnationaler Unternehmen zusammenzuarbeiten sowie nach Möglichkeiten zu suchen, den Entwicklungsländern zu helfen, dem Druck zu widerstehen, sich am Steuersenkungswettlauf zu beteiligen, da dadurch die Mobilisierung heimischer Ressourcen für die Entwicklung geschwächt wird;

    27.

    befürwortet die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Gremiums für die Zusammenarbeit in Steuerfragen unter dem Dach der Vereinten Nationen; befürwortet den automatischen Austausch von Informationen; fordert die Einrichtung öffentlicher Register des wirtschaftlichen Eigentums und ein zwingend vorgeschriebenes länderspezifisches Berichtswesen für transnationale Unternehmen in allen Branchen sowie die Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Besteuerungsrechte bei Verhandlungen über Steuer- und Investitionsabkommen mit Entwicklungsländern;

    28.

    vertritt die Auffassung, dass in internationalen Körperschaftssteuerregeln auch der Grundsatz geregelt sein sollte, dass Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinn erzielt bzw. erwirtschaftet wird;

    29.

    betont, dass eine gute Verwaltung, der Schutz der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, ein institutioneller Rahmen und Regelungsinstrumente von entscheidender Bedeutung sind; unterstützt insbesondere Investitionen in Kapazitätsaufbau, grundlegende soziale Dienste wie Bildung und Gesundheit (zur Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung), einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, Ernährung, öffentliche Dienstleistungen, Sozialschutz und die Bekämpfung der Armut und Ungleichheit, auch unter Kindern und zwischen Frauen und Männern; stellt fest, dass zugängliche Infrastrukturen und ausgewählte öffentliche Investitionen sowie der nachhaltige Einsatz der natürlichen Ressourcen, auch durch die mineralgewinnende Industrie, erforderlich sind;

    30.

    betont, dass mit der Entwicklungsfinanzierung die verfügbaren Ressourcen für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Frauenrechte und die Stärkung der Rolle der Frau ausgebaut werden müssen; hebt die besondere Rolle der Frau in der Gesellschaft hervor und betont, dass dies die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, gezielte Investitionen in zentrale Bereiche wie Gesundheit und Bildung sowie Maßnahmen umfassen sollte, mit denen dafür gesorgt wird, dass bei der Entwicklungsfinanzierung stets die Lage von Mädchen und Frauen in vollem Maße berücksichtigt wird;

    31.

    fordert, dass in den Entwicklungsländern mehr Mittel für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Innovationen bereitgestellt werden, wobei es sich dabei sowohl um inländische als auch internationale Finanzierung handeln sollte; fordert nachdrücklich die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, mit denen Fortschritte bei der Bewältigung komplexer Herausforderungen und in Richtung einer guten Verwaltung weltweiter öffentlicher Güter wie Technologie und Innovation im Gesundheitsbereich erzielt werden können; betont, die wichtige Rolle, die in diesem Zusammenhang Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zukommt; fordert die Überprüfung der Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums, die in den Entwicklungsländern durch Freihandelsabkommen eingeführt wurden, damit mögliche nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Umwelt und den Technologietransfer ermittelt werden können;

    Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft

    32.

    erachtet es als sehr wichtig, dass in Entwicklungsländern günstige Bedingungen für private Unternehmen und das private Unternehmertum geschaffen werden, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, da ihnen als Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für integratives Wachstum eine grundlegende Rolle zukommt; fordert insbesondere eine weitere Stärkung der Darlehens- und Garantiesysteme für Mikrofinanzierungen; betont nachdrücklich, dass lokale und regionale Banken und Kreditgenossenschaften unbedingt weiter entwickelt werden müssen, um übermäßige Zinssätze für Marktdarlehen deutlich zu senken, damit die Entwicklung der Gemeinschaften auf lokaler Ebene besser unterstützt werden kann (13); fordert, dass die Privatwirtschaft mithilfe von geeigneten Partnerschaften, Finanzinstrumenten, Anreizen, eines Rechenschaftspflichtrahmens und einer wirksamen sozialen Verantwortung der Unternehmen an den Zielen für die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet wird; erinnert daran, dass vereinbarte internationale Standards wie die Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte eingehalten werden müssen;

    33.

    hält es für dringend notwendig, sich dafür einzusetzen, dass den Unternehmen Instrumente zur Information und Weiterbildung sowie Beratungsplattformen bereitgestellt werden, die für die Weiterentwicklung dieser Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind;

    34.

    betont, dass eine langfristige Belebung der Wirtschaft nur erzielt werden kann, wenn jungen Menschen und den Frauen Zugang zu Krediten verschafft wird, um Unternehmensneugründungen zu fördern;

    35.

    betont, dass dem gemeinschaftlichen unternehmerischen Handeln von Erzeugergemeinschaften eine hohe Bedeutung im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt zukommt, indem sie ethnischen und religiösen Konflikten vorbeugen;

    36.

    besteht darauf, dass die Unterstützung der EU und ihre Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dazu beitragen können und müssen, die Armut und Ungleichheit zu verringern und die Menschenrechte, Umweltstandards, Klimaschutzzusagen und den sozialen Dialog zu achten bzw. zu fördern; fordert die Einführung eines rechtlich bindenden Rahmens für Unternehmen, zu denen auch transnationale Unternehmen gehören, mit einem Beschwerdeverfahren;

    37.

    fordert die EU auf, zusammen mit den Entwicklungsländern einen Regelungsrahmen einzuführen, der dem umfassenden Rahmenwerk der UNCTAD für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung Rechnung trägt und durch den Anreize für verantwortungsvollere, transparentere und nachvollziehbarere Investitionen geschaffen werden, die in den Entwicklungsländern zur Entwicklung einer Privatwirtschaft mit einem sozialen Bewusstsein beitragen;

    38.

    fordert die Kommission auf, in den Entwicklungsländern einen verbesserten Zugang der Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie Genossenschaften zu Finanzmitteln zu unterstützen; betont, wie wichtig Darlehenssysteme für Mikrofinanzierungen insbesondere für Frauen sind; fordert, dass lokale und regionale Banken und Kreditgenossenschaften weiter entwickelt werden; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungsländer Strategien und rechtliche Rahmenbedingungen ausarbeiten, die für die Entwicklung von Bankdienstleistungen förderlich sind; weist darauf hin, dass auf verschiedenen Ebenen, u. a. unter armen Menschen, Frauen und weiteren schutzbedürftigen Gruppen, Informationen und Schulungen zu finanziellen Angelegenheiten und zur Inanspruchnahme von Bankprodukten und Versicherungen sowie einschlägigen neuen Technologien erforderlich sind;

    39.

    weist darauf hin, dass die öffentliche Hilfe allein bei weitem nicht ausreicht, um den gesamten Investitionsbedarf in den Entwicklungsländern zu decken; hebt daher die Hebelwirkung von Mischfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) als Mittel zur Steigerung der Wirkung von Entwicklungszusammenarbeit, zur Mobilisierung von privater Finanzierung und zur Unterstützung örtlicher Unternehmen hervor; betont jedoch, dass eine Mischfinanzierung die staatliche Verantwortung für die Deckung sozialer Bedürfnisse nicht ersetzen darf und an den nationalen Entwicklungszielen und den Grundsätzen einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet sein sollte; unterstützt ÖPP insbesondere bei den Forschungstätigkeiten im Rahmen der Initiative Innovative Arzneimittel wie beispielsweise dem Ebola-Programm;

    40.

    fordert die Annahme internationaler Standards und Kriterien und eine Analyse des Schuldenrisikos für die Kombination von Projekten und ÖPP, die private Finanzierungen anziehen und lokale Unternehmen unterstützen, wobei gleichzeitig die vereinbarten IAO- und WHO-Normen sowie die internationalen Menschenrechtsnormen geachtet werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, angesichts ihrer Absicht, den Rückgriff auf Mischfinanzierungen künftig erheblich auszubauen, die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht über die Verwendung der Mischfinanzierung abgegebenen Empfehlungen umzusetzen und den Mechanismus zur Kombination von Darlehen und Finanzhilfen insbesondere mit Blick auf Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu bewerten; fordert die EIB und weitere Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung auf, vorrangig Investitionen in Unternehmen und Fonds zu tätigen, die das wirtschaftliche Eigentum offenlegen und die länderspezifische Berichterstattung anwenden;

    41.

    unterstützt einen verbesserten Marktzugang für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, da so die Privatwirtschaft gestärkt und Anreize für Reformen geschaffen werden können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Handels- und Investitionsabkommen, insbesondere mit Entwicklungsländern, am wenigsten entwickelten Ländern und fragilen Staaten, an den Zielen für die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden und die Menschenrechte und die regionale Integration fördern; betont, dass im Hinblick auf solche Abkommen Abschätzungen über die Folgen für die Ziele für die nachhaltige Entwicklung durchgeführt werden sollten; unterstützt den Vorschlag der Kommission, ihre Strategie für Handelshilfe entsprechend den Ergebnissen der Verhandlungen über die Zeit nach 2015 zu aktualisieren, den Entwicklungsländern, den am wenigsten entwickelten Ländern und den fragilen Staaten eine gesonderte und unterschiedliche Behandlung bei Handelsabkommen zu gewähren und den politischen Spielraum dieser Länder im Hinblick auf souveräne Entscheidungen entsprechend ihrem nationalen Kontext und den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung zu achten;

    42.

    fordert Maßnahmen zur Verstärkung der Nutzung und Transparenz der Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens bei von der öffentlichen Hand verwalteten Aktivitäten und die Stärkung der Wettbewerbsbehörden in den Entwicklungsländern;

    43.

    weist auf den positiven Beitrag von Migranten zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer hin und fordert eine wirksamere und innovativere Zusammenarbeit bei der Migrationspolitik zwischen Herkunfts- und Zielländern; weist auf die beträchtlichen und wachsenden Finanzströme in Form von Heimatüberweisungen aus der Diaspora hin und unterstützt die Einrichtung von Diaspora-Fonds; fordert weitere Anstrengungen zur Verringerung der Kosten für Überweisungen, um die Wirkung auf die lokale Entwicklung in den Herkunftsländern zu steigern;

    44.

    fordert eine stärkere Beteiligung der Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft, zu der auch nichtstaatliche Organisationen in den Gemeinden gehören, an den Erörterungen über die Entwicklungsprioritäten, insbesondere auf der Konferenz in Addis Abeba, und eine in größerem Maße inklusive und rechenschaftspflichtige Umsetzung der Agenda für den Zeitraum nach 2015; betont die Rolle, die den nichtstaatlichen Organisationen bei der Durchführung von Maßnahmen vor Ort und der Entwicklung von Verfahren der Rechenschaftspflicht, Überwachung und Überprüfung zukommt; stellt fest, dass die Rolle der lokalen Behörden bei der Umsetzung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung die Zuweisung der notwendigen Mittel erfordert; fordert eine verstärkte Konsultation junger Menschen im Rahmen der Erörterungen über die Agenda für den Zeitraum nach 2015, insbesondere unter Zuhilfenahme innovativer Kommunikationstechnologien; betont die Rolle der EU-Delegationen als Beförderer solcher Dialoge;

    Weltordnungspolitik

    45.

    weist auf die zentrale Rolle hin, die den Vereinten Nationen zusammen mit weiteren bestehenden Institutionen und Foren wie der OECD bei der weltweiten wirtschaftspolitischen Steuerung und der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung zukommt; fordert eine gleichberechtigte und im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis ausgewogene Vertretung aller Länder in multilateralen Einrichtungen und anderen Gremien, in denen Normen und Standards festgelegt werden, u. .a in internationalen Finanzinstituten; weist darauf hin, dass alle internationalen Finanzinstitute sich an grundlegende Standards der Transparenz halten sollten, wie sie in der Charta der Transparenz für internationale Finanzinstitute festgelegt sind, und dass Vorschriften über die Offenlegung erlassen werden sollten;

    46.

    besteht darauf, dass nachhaltige Lösungen zur Begleichung von Schulden, einschließlich Standards für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und -aufnahme, durch einen multilateralen Rechtsrahmen für Verfahren zur Umstrukturierung von Staatsschulden ermöglicht werden müssen, um die Schuldenlast zu verringern und einen nicht tragbaren Schuldenstand zu verhindern; fordert die EU auf, sich konstruktiv an den Verhandlungen der Vereinten Nationen über diesen Rechtsrahmen zu beteiligen; fordert die EU nachdrücklich auf, die Umsetzung der Grundsätze der UNCTAD für verantwortungsvolle Transaktionen mit öffentlichen Schuldtiteln sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger anzustreben;

    47.

    begrüßt die internationalen Anstrengungen zur Senkung der internationalen Schuldenlast der von Ebola betroffenen Länder, damit sie die durch die Epidemie verursachten Wirtschaftskrisen besser bewältigen können;

    48.

    fordert eine Überprüfung der von internationalen Organisationen eingeführten Programme und Instrumente für die finanzielle Entwicklungshilfe, um sie auf die neuen Ziele für die nachhaltige Entwicklung auszurichten; fordert insbesondere die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank auf, die höchsten Standards einer verantwortungsvollen Finanzierung einzuführen und ihre Mittel enger an den Bedürfnissen der Entwicklungsländer auszurichten, u. a. über gegenseitig wirksame, armutslindernde Darlehensfazilitäten; fordert insbesondere eine Erhöhung der Beträge, die der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung stehen, und zwar über die gegenwärtig verfügbaren Beträge hinaus, damit die EIB den Ländern mit niedrigem Einkommen noch mehr Finanzmittel bereitstellen kann;

    Überwachung, Rechenschaftspflicht und Überprüfung

    49.

    fordert, dass auf der Konferenz in Addis Abeba ein solider, transparenter und zugänglicher Rahmen für die Überwachung und Rechenschaftspflicht vereinbart wird, der die wirksame Nachverfolgung von Investitionen und Fortschritten bei konkreten Zusagen und Zielen und wirksame Folgemaßnahmen ermöglicht; fordert eine internationale Initiative zur Verbesserung der Qualität von Statistiken, Daten und Informationen, wozu auch nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit und Migrationsstatus, Behinderung, geografischem Ort und anderen in nationalen Kontexten relevanten Merkmalen aufgeschlüsselte Daten gehören; fordert alle Parteien auf, für die transparente und wirksame Leistung von Hilfe und Finanzierung zu sorgen, insbesondere durch die Unterzeichnung und effiziente Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und durch die Verpflichtung zu einer systematischen und rechtzeitigen Veröffentlichung korrekter und vergleichbarer Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben sowie zur systematischen Veröffentlichung der Haushaltsplandokumente; fordert die Kommission auf, insbesondere ihre Finanzierung der Hilfsprogramme und -projekte weiter zu überwachen und zu kontrollieren und im Fall von Hinweisen auf Korruption und Misswirtschaft geeignete Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Kommission des Weiteren nachdrücklich auf, ihre Unterstützung zu erhöhen, um die Justizbehörden und die für die Bekämpfung der Korruption zuständigen Behörden in den Entwicklungsländern zu stärken;

    50.

    fordert eine internationale Initiative zur Verbesserung der Qualität von Statistiken, Daten und Informationen, damit die Ausgaben, Investitionen und Fortschritte bei den jeweiligen Zusagen und Zielen nachverfolgt werden können; begrüßt die weltweiten Bemühungen, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass für die Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung Daten herangezogen werden, die hinreichend nach Einkommen, Geschlecht, Alter und anderen Indikatoren aufgeschlüsselt sind, sodass die Auswirkungen der politischen Maßnahmen wirksam überwacht werden können;

    51.

    weist erneut darauf hin, dass ergänzend zum BIP ein neuer Satz weiterer Indikatoren erforderlich ist, damit neue soziale und ökologische Herausforderungen berücksichtigt werden können, wobei diese Indikatoren insbesondere den Index der menschlichen Entwicklung, den Gini-Koeffizienten, ein Gleichstellungsmaß, den CO2-Ausstoß und den ökologischen Fußabdruck umfassen sollten;

    o

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    52.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Ko-Moderatoren des Prozesses zur Vorbereitung der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung zu übermitteln.


    (1)  http://unctad.org/en/publicationslibrary/wir2014_en.pdf

    (2)  http://eu-un.europa.eu/articles/en/article_15873_en.htm

    (3)  http://eu-un.europa.eu/articles/en/article_14363_en.htm

    (4)  http://eu-un.europa.eu/articles/en/article_13692_en.htm

    (5)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0059.

    (6)  ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 1.

    (7)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0063.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0163.

    (9)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0394.

    (10)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0205.

    (11)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0119.

    (12)  ABl. L 136 vom 9.5.2014, S. 1.

    (13)  Report on Support for SMEs in Developing Countries Through Financial Intermediaries (Bericht über Unterstützung für KMU in Entwicklungsländern durch Finanzintermediäre), Dalberg, November 2011, www.eib.org.


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