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Document 62008CN0567

Rechtssache C-567/08: Klage, eingereicht am 19. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

ABl. C 44 vom 21.2.2009, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/38


Klage, eingereicht am 19. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-567/08)

(2009/C 44/64)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und V. Peere)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe die Beklagte noch nicht alle Maßnahmen ergriffen, die erforderlich seien, um die Richtlinie umzusetzen, oder habe sie zumindest der Kommission nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 255, S. 22.


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