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Document 32011D0847

    Durchführungsbeschluss 2011/847/GASP des Rates vom 16. Dezember 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

    ABl. L 335 vom 17.12.2011, p. 81–82 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2012

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/847/oj

    17.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 335/81


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/847/GASP DES RATES

    vom 16. Dezember 2011

    zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2010/639/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 25. Oktober 2010 den Beschluss 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus sollten weitere Personen in das in Anhang IIIA des Beschlusses 2010/639/GASP enthaltene Verzeichnis der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.

    (3)

    Anhang IIIA des Beschlusses 2010/639/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ANGENOMMEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang IIIA des Beschlusses 2010/639/GASP aufgenommen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    T. NALEWAJK


    (1)  ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 18.


    ANHANG

    Liste der Personen nach Artikel 1

     

    Name

    Transkription der belarussischen Schreibweise

    Transkription der russischen Schreibweise

    Name

    (belarussische Schreibweise)

    Name

    (russische Schreibweise)

    Geburtsort und Geburtsdatum

    Funktion/Position

    „1.

    Bandarenka Sjarhej Uladsimirawitsch

    Bondarenko Sergej Wladimirowitsch

    Бандарэнка Сяргей Уладзiмiравiч

    Бондаренко Сергей Владимирович

    Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417

    Tel.: +375 17 2800264

    Richter am Perwomaiski Bezirks-gericht in Minsk. Verurteilte am 24. November 2011 Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsver-teidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechts-zentrums "Viasna" und Vizepräsident von FIDH). Das Verfahren wurde in einer Weise geführt, die einen klaren Verstoß gegen die Strafprozess-ordnung darstellt.

    Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repres-sion im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivil-gesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.

    2.

    Sajkouski Uladsimir

    Sajkowskij Wladimir

    Сайкоўскi Уладзiмiр

    Сайковский Владимир

    Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, RechtsabteilungTschornogo K. 5 Büro 417

    Tel.: +375 17 2800264

    Staatsanwalt am Perwomaiski Bezirks-gericht in Minsk. War mit dem Verfahren gegen Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsver-teidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechts-zentrums "Vjasna" und Vizepräsident von FIDH) befasst. Die von ihm vertretene Anklage war eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellte einen klaren Verstoß gegen die Strafprozess-ordnung dar.

    Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repres-sion im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.“


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