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Haushaltsplan der EU für 2017: 157,88 Milliarden Euro

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2017/292 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017

WAS IST DER ZWECK DES EU-HAUSHALTSPLANS?

  • Der EU-Haushaltsplan dient zur Finanzierung der langfristigen Prioritäten der EU und deckt außerdem die normalen Betriebskosten der EU.
  • Der jährliche EU-Haushaltsplan dient zur Finanzierung sämtlicher Strategien, Tätigkeiten, Organe und Agenturen der EU. Er repräsentiert etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der 28 Mitgliedstaaten.
  • Der EU-Haushaltsplan für 2017 beinhaltet außerdem Maßnahmen zur Bewältigung der enormen Zunahme der Migration und zur Unterstützung von Investitionen für die Ankurbelung des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftswachstums.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im EU-Haushaltsplan für 2017 sind 157,88 Milliarden Euro für Verpflichtungen* und 134,5 Milliarden Euro für Zahlungen* vorgesehen. Die wichtigsten Ausgabenfelder sind:

 

Verpflichtungen

Zahlungen

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Forschung, Innovation, Bildung und KMU)

21,3 Mrd. Euro

19,3 Mrd. Euro

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regional-, Sozial- und Investitionsfonds)

53,6 Mrd. Euro

37,2 Mrd. Euro

Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Umwelt)

58,6 Mrd. Euro

54,9 Mrd. Euro

Direktzahlungen an Landwirte und Marktmaßnahmen

42,6 Mrd. Euro

42,6 Mrd. Euro

Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Grenzschutz, Asylpolitik, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung)

4,3 Mrd. Euro

3,8 Mrd. Euro

Globales Europa (Entwicklung in Übersee und humanitäre Hilfe)

10,2 Mrd. Euro

9,5 Mrd. Euro

Verwaltung (Gehälter und Sozialleistungen, laufende Kosten)

9,4 Mrd. Euro

9,4 Mrd. Euro

WANN TRITT DER EU-HAUSHALTSPLAN IN KRAFT?

Der Haushaltsplan ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Die Europäische Kommission legt einen Haushaltsentwurf vor, dem die Regierungen der EU-Länder (der Rat) und das Europäische Parlament zustimmen müssen.
  • Die Kommission legte im Juni 2016 für das Haushaltsjahr 2017 einen Haushaltsentwurf mit Verpflichtungen in Höhe von 157,66 Milliarden Euro vor. Dieser Betrag wurde vom Rat leicht reduziert, während er vom Parlament erhöht wurde. Die beiden Organe leiteten im November 2016 ein Vermittlungsverfahren* ein, um diese Differenz zu überbrücken und die endgültigen Bedingungen des Haushalts zu vereinbaren.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verpflichtungen: gesetzliche Finanzierungsversprechen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.
Zahlungen: Bar- oder Banküberweisungen an Begünstigte während des Haushaltsjahres.
Vermittlungsverfahren: Verhandlungen zwischen den Regierungen der EU-Länder und dem Europäischen Parlament, um sich auf den endgültigen Haushalt zu einigen.

HAUPTDOKUMENT

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2017/292 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (ABl. L 51 vom 28.2.2017, S. 1-2341)

Letzte Aktualisierung: 17.07.2017

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