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Humanitäre Hilfe

In einer Welt, in der Konflikte und Katastrophen immer größere Ausmaße annehmen, ist die humanitäre Hilfe eine tragende Säule des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union (EU) und ein wichtiger Bestandteil ihrer Fähigkeit, ihre Werte weltweit zu vermitteln.

Die humanitäre Hilfe der EU dient dem Ziel, Menschenleben zu retten und zu schützen, menschliches Leid zu lindern oder zu vermeiden und die Unversehrtheit und Würde der Opfer von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Krisen außerhalb der EU zu wahren.

Die Maßnahmen der EU im Bereich der humanitären Hilfe sind bedarfsorientiert und werden im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit) durchgeführt, die im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe verankert sind. Im März 2021 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung über humanitäre Maßnahmen der EU an, in der die politischen Prioritäten der EU im Bereich der humanitären Hilfe dargelegt werden.

Die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Kommission ist für die Durchführung der humanitären Hilfe der EU zuständig. Ihr Auftrag deckt außerdem die Risikominderung und Katastrophenvorsorge ab.

EU-finanzierte Hilfe wird in Partnerschaft mit internationalen Organisationen (z. B. Agenturen der Vereinten Nationen oder der internationale Teil der Bewegung des Roten Kreuzes bzw. Roten Halbmondes), humanitären Nichtregierungsorganisationen oder Sonderorganisationen von EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Hilfe deckt Bereiche wie Nahrungsmittel, Unterkunft, Gesundheit, Wasser und Abwasserentsorgung ab.

Artikel 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet die Rechtsgrundlage für die humanitäre Hilfe.

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