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Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bildet die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU). Ländliche Gebiete sollen dabei unterstützt werden, sich den gegebenen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu stellen. Zu den drei langfristigen Zielen gehören:
Die für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgewendeten EU-Mittel werden über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt. Der ELER-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 beläuft sich auf 95,5 Mrd. Euro, was eine Finanzspritze in Höhe von 8,1 Mrd. Euro aus dem EU-Wiederherstellungsinstrument der nächsten Generation umfasst, um die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen.
Die Umsetzung der Politik erfolgt über siebenjährige Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, die in Partnerschaft mit der EU aufgestellt werden. Dabei werden die folgenden sechs Bereiche mit Priorität behandelt:
Die Grundsätze, Regeln und Standards für die Durchführung des ELER (sowie der weiteren europäischen Struktur- und Investmentfonds) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt.
Die Regeln für die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021-2022 sind in der Übergangsverordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt, die am angenommen wurde. Die Verordnung erweitert die bestehenden Regeln (ursprünglich für den Zeitraum 2014-2020) weitgehend um einige zusätzliche Elemente, um einen reibungslosen Übergang zu den zukünftigen GAP-Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die 2023 beginnen sollen.