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eCall-Systeme in Fahrzeugen – Typgenehmigung
Diese Verordnung gilt für:
Pflichten der Hersteller
Alle neuen Typen dieser Fahrzeuge müssen:
Technische Anforderungen und Prüfverfahren
Die Europäische Kommission hat über einen delegierten Rechtsakt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/79 beschlossen. Diese Verordnung ergänzt und ändert Verordnung (EU) 2015/758 zur Festlegung detaillierter technischer Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme, von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen eCall-Einheiten und Bauteilen.
Privatsphäre und Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das eCall-System muss den Datenschutzvorschriften der EU entsprechen (siehe Zusammenfassung). Die Verordnung legt zudem eine Reihe besonderer Vorschriften fest, u. a. dass:
Seit dem 31. März 2018 wird nur dann eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und eCall-Systeme erteilt, wenn diese den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen.
Artikel 2 Absatz 2, Artikel 5 Absatz 8 und 9, Artikel 6 Absatz 12 und 13 sowie die Artikel 8, 9, 10 und 12 gelten seit dem 8. Juni 2015. Bis zu diesem Datum musste die Kommission über delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte die Gesetzgebung verabschiedet haben. Die restlichen Artikel finden seit dem 31. März 2018 Anwendung.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 77-89)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2015/758 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirksamkeit der Einführung der einheitlichen europäischen Notrufnummer „112“ (COM(2020) 808 final vom 15.12.2020)
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 28.05.2021