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Šis dokuments ir izvilkums no tīmekļa vietnes EUR-Lex.

Dokuments 32005D0630

    2005/630/EG: Beschluss der Kommission vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

    ABl. L 225 vom 31.8.2005., 23./27. lpp. (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 349M vom 12.12.2006., 310./314. lpp. (MT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO, HR)

    Dokumenta juridiskais statuss Spēkā

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/630/oj

    31.8.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 225/23


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 26. August 2005

    zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

    (2005/630/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

    nach Anhörung des Ausschusses, der nach Artikel 17 der Richtlinie 2003/8/EG eingesetzt wurde,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 2004/844/EG der Kommission (2) wurde ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG eingeführt.

    (2)

    Laut Richtlinie 2003/8/EG soll die Kommission auch ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe zur Erleichterung der Übermittlung dieser Anträge an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten erstellen.

    (3)

    Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wirkte Dänemark nicht an der Annahme der Richtlinie 2003/8/EG mit, die für Dänemark daher nicht bindend ist und die es nicht anwenden muss —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Das Standardformular in der Anlage zu dieser Entscheidung für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird hiermit angenommen.

    Brüssel, den 26. August 2005

    Für die Kommission

    Franco FRATTINI

    Vizepräsident


    (1)  ABl. L 26 vom 31.1.2003, S. 41.

    (2)  ABl. L 365 vom 10.12.2004, S. 27.


    ANHANG

    STANDARDFORMULAR

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    Augša