Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2009/075/13

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5500 — General Motors/Delphi Steering Business) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 75 vom 31.3.2009, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 75/36


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5500 — General Motors/Delphi Steering Business)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 75/13)

    1.

    Am 23. März 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen General Motors Corporation („GM“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über die Gesamtheit der globalen Sparte für Lenksysteme („Delphi Steering Business“) der Delphi Corporation (USA).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    GM: Produktion und Vertrieb von Motorfahrzeugen,

    Delphi Steering Business: Produktion und Vertrieb von Lenksystemen und Halbachsen-Komponenten für Motorfahrzeuge.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5500 — General Motors/Delphi Steering Business per Fax (Nummer +32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


    Top