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Document 62018TN0320
Case T-320/18: Action brought on 22 May 2018 — WD v EFSA
Rechtssache T-320/18: Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA
Rechtssache T-320/18: Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA
ABl. C 259 vom 23.7.2018, p. 45–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Rechtssache T-320/18: Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA
Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA
(Rechtssache T-320/18)
2018/C 259/60Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Klägerin: WD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
demzufolge
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die vom geschäftsführenden Direktor der EFSA in seiner Eigenschaft als zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde (im Folgenden: Einstellungsbehörde) getroffene Entscheidung vom 14. Juli 2017, aus der hervorgeht, dass sie nicht zu den im Neueinstufungsverfahren 2017 beförderten Bediensteten gehört, aufzuheben; |
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die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 9. Februar 2018, mit der ihre Beschwerde vom 10. Oktober 2017 gegen die Entscheidung vom 14. Juli 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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die vom geschäftsführenden Direktor der EFSA in seiner Eigenschaft als Einstellungsbehörde getroffene Entscheidung vom 9. August 2017 (mitgeteilt am 10. August 2017), ihren Dienstvertrag nicht zu verlängern, aufzuheben; |
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die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 12. März 2018, mit der ihre Beschwerde vom 10. November 2017 gegen die Entscheidung vom 9. August 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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Schadensersatz für die erlittenen Schäden zuzusprechen; |
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der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe bezüglich der Entscheidung, ihren Vertrag nicht zu verlängern, geltend.
1. |
Verstoß gegen den von der EFSA erlassenen Beschluss „Employment contract management“ vom 8. Dezember 2012. |
2. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht. |
3. |
Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör. |
4. |
Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und die von der EFSA erlassene „Work instruction“ zum „Contract of Employment renewal process“. |
5. |
Offensichtliche Beurteilungsfehler und Ermessensmissbrauch. |
6. |
Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. |
7. |
Verstoß gegen die „Work instructions“ und die Fürsorgepflicht. |
In Bezug auf die Entscheidung über die Nichtbeförderung macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie einen Verstoß gegen den Beschluss „Career of temporary staff and assignment to a post carrying a higher grade than that at which they were engaged“ vom 22. April 2008, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot rügt.