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Document 62018TN0320

    Rechtssache T-320/18: Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA

    ABl. C 259 vom 23.7.2018, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    201807060681994312018/C 259/603202018TC25920180723DE01DEINFO_JUDICIAL20180522454621

    Rechtssache T-320/18: Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA

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    C2592018DE4510120180522DE0060451462

    Klage, eingereicht am 22. Mai 2018 — WD/EFSA

    (Rechtssache T-320/18)

    2018/C 259/60Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: WD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

    Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    demzufolge

    die vom geschäftsführenden Direktor der EFSA in seiner Eigenschaft als zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde (im Folgenden: Einstellungsbehörde) getroffene Entscheidung vom 14. Juli 2017, aus der hervorgeht, dass sie nicht zu den im Neueinstufungsverfahren 2017 beförderten Bediensteten gehört, aufzuheben;

    die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 9. Februar 2018, mit der ihre Beschwerde vom 10. Oktober 2017 gegen die Entscheidung vom 14. Juli 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    die vom geschäftsführenden Direktor der EFSA in seiner Eigenschaft als Einstellungsbehörde getroffene Entscheidung vom 9. August 2017 (mitgeteilt am 10. August 2017), ihren Dienstvertrag nicht zu verlängern, aufzuheben;

    die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 12. März 2018, mit der ihre Beschwerde vom 10. November 2017 gegen die Entscheidung vom 9. August 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    Schadensersatz für die erlittenen Schäden zuzusprechen;

    der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe bezüglich der Entscheidung, ihren Vertrag nicht zu verlängern, geltend.

    1.

    Verstoß gegen den von der EFSA erlassenen Beschluss „Employment contract management“ vom 8. Dezember 2012.

    2.

    Verstoß gegen die Begründungspflicht.

    3.

    Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

    4.

    Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und die von der EFSA erlassene „Work instruction“ zum „Contract of Employment renewal process“.

    5.

    Offensichtliche Beurteilungsfehler und Ermessensmissbrauch.

    6.

    Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

    7.

    Verstoß gegen die „Work instructions“ und die Fürsorgepflicht.

    In Bezug auf die Entscheidung über die Nichtbeförderung macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie einen Verstoß gegen den Beschluss „Career of temporary staff and assignment to a post carrying a higher grade than that at which they were engaged“ vom 22. April 2008, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot rügt.

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