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Document 62016TA0010

    Rechtssache T-10/16: Urteil des Gerichts vom 25. September 2018 — GABO:mi/Kommission (Schiedsklausel — Sechstes und Siebtes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [2002-2006 und 2007-2013] — Schreiben, mit denen ein Teil der gewährten Beihilfen zurückgefordert wird — Belastungsanzeige — Aufrechnung von Forderungen — Anpassung der Klageschrift — Zulässigkeit — Förderfähigkeit der Kosten — Treuhandmittel — Pflicht zur Aufnahme der Kosten in die Bilanz des Auftragnehmers — Einhaltung der Buchführungsregeln in dem Staat, in dem der Auftragnehmer niedergelassen ist — Rechtssicherheit — Vertrauensschutz — Gute Verwaltung — Transparenz — Anspruch auf rechtliches Gehör — Verhältnismäßigkeit)

    ABl. C 408 vom 12.11.2018, p. 46–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.11.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 408/46


    Urteil des Gerichts vom 25. September 2018 — GABO:mi/Kommission

    (Rechtssache T-10/16) (1)

    ((Schiedsklausel - Sechstes und Siebtes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [2002-2006 und 2007-2013] - Schreiben, mit denen ein Teil der gewährten Beihilfen zurückgefordert wird - Belastungsanzeige - Aufrechnung von Forderungen - Anpassung der Klageschrift - Zulässigkeit - Förderfähigkeit der Kosten - Treuhandmittel - Pflicht zur Aufnahme der Kosten in die Bilanz des Auftragnehmers - Einhaltung der Buchführungsregeln in dem Staat, in dem der Auftragnehmer niedergelassen ist - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Gute Verwaltung - Transparenz - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verhältnismäßigkeit))

    (2018/C 408/58)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation:milliarium mbH & Co. KG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ahlhaus und C. Mayer)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Delaude, S. Lejeune und M. Siekierzyńska, dann S. Delaude und M. Siekierzyńska)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung des Nichtbestehens einer Forderung, die in zwei Informationsschreiben vom 2. Dezember 2015 und in einer Belastungsanzeige vom 2. Dezember 2015 über eine Forderung von 1 770 417,29 Euro genannt wird, sowie Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Aufrechnungsbeschlüssen in sieben Schreiben vom 16. und 21. Dezember 2015, 14. Januar, 26. April und 3. Mai 2016, die darauf abzielen, jede betroffene Zahlung gegen den von der Klägerin angeblich geschuldeten Betrag aufzurechnen, und auf Nichtigerklärung der genannten Belastungsanzeige und Informationsschreiben

    Tenor

    1.

    Die in der Belastungsanzeige Nr. 3241514917 vom 2. Dezember 2015 und in den beiden Informationsschreiben vom 2. Dezember 2015 genannte Forderung der Europäischen Kommission gegen die GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation:milliarium mbH & Co. KG entbehrt hinsichtlich der als „allgemeines Budget für Reisen oder Besprechungen“ angegebenen Kosten und der damit zusammenhängenden Pauschalbeträge der Grundlage.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 111 vom 29.3.2016.


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