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Document 62013CA0479

Rechtssache C-479/13: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 5. März 2015 — Europäische Kommission/Republik Frankreich (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Steuerwesen — Mehrwertsteuer — Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes — Lieferung von digitalen und elektronischen Büchern)

ABl. C 138 vom 27.4.2015, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/8


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 5. März 2015 — Europäische Kommission/Republik Frankreich

(Rechtssache C-479/13) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Lieferung von digitalen und elektronischen Büchern))

(2015/C 138/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Soulay und F. Dintilhac)

Beklagte: Republik Frankreich (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und J.-S. Pilczer)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: M. Jacobs und J.-C. Halleux)

Tenor

1.

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/88/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 geänderten Fassung in Verbindung mit den Anhängen II und III dieser Richtlinie und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112 verstoßen, dass sie auf die Lieferung von digitalen oder elektronischen Büchern einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat.

2.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Das Königreich Belgien trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 344 vom 23.11.2013.


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