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Document 62009CN0234

Rechtssache C-234/09: Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 26. Juni 2009 — Skatteministeriet/DSV Road A/S

ABl. C 205 vom 29.8.2009, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/27


Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 26. Juni 2009 — Skatteministeriet/DSV Road A/S

(Rechtssache C-234/09)

2009/C 205/45

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet

Beklagter: DSV Road A/S

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 204 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit den Art. 92 und 96 sowie in Verbindung mit Art. 1 und Art. 4 Nrn. 9 und 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (1) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen,

a)

dass eine Zollschuld entsteht, wenn ein Versandverfahren für Waren, die nicht körperlich existieren, von einem zugelassenen Versender durch einen Fehler im NCTS System eingeleitet wird und wenn das Versandverfahren infolgedessen danach nicht ordnungsgemäß beendet werden kann, oder dahin,

b)

dass keine Zollschuld entsteht, da das Versandverfahren davon nur auf körperlich existierende Waren anzuwenden ist, so dass die fehlerhafte Generierung eines Versandvorgangs im NCTS System für Waren, die nicht körperlich existieren, nicht zur Erhebung von Zöllen führt?

2.

Falls Frage 1a bejaht wird, sind dann die Begriffe „Einfuhr von Waren“ in Art. 4 Nr. 10 und „Waren“ in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften so auszulegen, dass der Begriff sowohl körperlich existierende Waren als auch Waren umfasst, die nicht körperlich existieren?


(1)  ABl. L 302, S. 1.


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