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Document 62008CB0355

Rechtssache C-355/08 P: Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Mai 2009 — WWF-UK/Rat der Europäischen Union, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittel — Verordnung [EG] Nr. 2371/2002 — Konsultation der regionalen Beratungsgremien hinsichtlich der Maßnahmen, die den Zugang zu den Gewässern und den Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln — Verordnung [EG] Nr. 41/2007 — Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen für Kabeljau für das Jahr 2007 — Mitglieder eines regionalen Beratungsgremiums, die eine abweichende Minderheitsauffassung im Bericht des Gremiums über die zulässigen Gesamtfangmengen geäußert haben — Nichtigkeitsklage eines solchen Mitglieds gegen die Verordnung Nr. 41/2007 — Unzulässigkeit — Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

ABl. C 205 vom 29.8.2009, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/16


Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Mai 2009 — WWF-UK/Rat der Europäischen Union, Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-355/08 P) (1)

(Rechtsmittel - Verordnung [EG] Nr. 2371/2002 - Konsultation der regionalen Beratungsgremien hinsichtlich der Maßnahmen, die den Zugang zu den Gewässern und den Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln - Verordnung [EG] Nr. 41/2007 - Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen für Kabeljau für das Jahr 2007 - Mitglieder eines regionalen Beratungsgremiums, die eine abweichende Minderheitsauffassung im Bericht des Gremiums über die zulässigen Gesamtfangmengen geäußert haben - Nichtigkeitsklage eines solchen Mitglieds gegen die Verordnung Nr. 41/2007 - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

2009/C 205/28

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: WWF-UK (Prozessbevollmächtigte: P. Sands und J. Simor, Barristers, R. Stein, Solicitor)

Andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Moore und A. De Gregorio Merino), Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: P. Oliver)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 2. Juni 2008, WWF-UK/Rat (T-91/07), mit dem das Gericht einen Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (ABl. 2007, L 15, S. 1), soweit darin die „zulässige Gesamtfangmenge“ (TAC) für Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 des Rates (ABl. L 70, S. 8) erfassten Gebieten festgesetzt wird, für unzulässig erklärt hat — Erfordernis, von der angefochtenen Handlung individuell betroffen zu sein

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die WWF UK Ltd trägt die Kosten.

3.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 260 vom 11.10.2008.


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