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Document 52015IP0064

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2014/2948(RSP))

    ABl. C 316 vom 30.8.2016, p. 54–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/54


    P8_TA(2015)0064

    Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2014/2948(RSP))

    (2016/C 316/06)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, dem Land den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf seine Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 2013; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 16. Dezember 2014,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Union,

    unter Hinweis auf die elfte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats vom 23. Juli 2014, an der Mitglieder der Regierung des Landes und Vertreter der EU teilnahmen,

    unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission (SWD(2014)0303) und ihre Mitteilung vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–2015“ (COM(2014)0700) sowie auf ihr am 19. August 2014 angenommenes Strategiepapier („Indicative Strategy Paper“) (2014–2020),

    unter Hinweis auf die Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

    unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 13. September 1995 zur Anwendung des Interimsabkommens,

    unter Hinweis auf die am 10./11. Oktober 2014 angenommene Stellungnahme der Venedig-Kommission zu den sieben Änderungen der Verfassung des Landes,

    unter Hinweis auf die Ergebnisse der internationalen Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE/des BDIMR, die im Rahmen der Präsidentschaftswahl und der vorgezogenen Parlamentswahl durchgeführt wurden,

    unter Hinweis auf die am 26./27. November 2014 abgehaltene zwölfte Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien,

    unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

    unter Hinweis auf die Arbeit von Ivo Vajgl aus dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als ständiger Berichterstatter für das Land,

    gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit neun Jahren Bewerberland ist und dass sie, was die Angleichung an den Besitzstand betrifft, am weitesten fortgeschritten ist;

    B.

    in der Erwägung, dass die Kommission dem Rat zum sechsten Mal in Folge empfohlen hat, Verhandlungen aufzunehmen; in der Erwägung, dass das Land bereit ist, mit der EU zu verhandeln; in der Erwägung, dass das Parlament in den vergangenen acht Jahren immer wieder gefordert hat, dass mit dem Land Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und in der Erwägung, dass sich eine weitere Verzögerung der Aufnahme der Verhandlungen negativ auf den Reformprozess in dem Land und die Glaubwürdigkeit der EU in der Region auswirken könnte;

    C.

    in der Erwägung, dass der Rat den Übergang zur nächsten Phase des Beitrittsprozesses aufgrund des ungelösten Namensstreits mit Griechenland bisher verhindert hat; in der Erwägung, dass bilaterale Probleme die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union nicht behindern sollen; in der Erwägung, dass der mangelnde Fortschritt im Prozess der Integration in die EU die Kosten für die regionale Stabilität steigern, die Glaubwürdigkeit der EU beeinträchtigen und eine Verschlechterung der demokratischen Standards des Landes bewirken können;

    D.

    in der Erwägung, dass diese weitere Aufschiebung zu wachsenden Frustrationen der mazedonischen Öffentlichkeit im Hinblick auf den stagnierenden EU-Integrationsprozess führt und das Risiko einer Verschärfung der innenpolitischen Probleme und Spannungen birgt;

    E.

    in der Erwägung, dass jedes (potenzielle) Bewerberland auf der Grundlage seiner eigenen Leistungen beurteilt wird und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

    F.

    in der Erwägung, dass bilaterale Probleme möglichst frühzeitig auf konstruktive Weise und unter Berücksichtigung der Grundsätze und Werte der Vereinten Nationen und der EU behandelt werden sollten;

    G.

    in der Erwägung, dass der Mangel an einem konstruktiven und alle Seiten einschließenden Dialog zwischen der Regierung und der Opposition und der Boykott seitens der Opposition nach der Wahl die parlamentarische Arbeit behindert; in der Erwägung, dass die Regierung und die Opposition gemeinsam dafür verantwortlich sind, für eine nachhaltige politische Zusammenarbeit zu sorgen, die für die demokratische Entwicklung des Landes und die Beibehaltung der europäischen Agenda unbedingt erforderlich ist; in der Erwägung, dass die Medienberichterstattung über die Wahl einseitig und die Trennung zwischen staatlichen und parteipolitischen Tätigkeiten bei der Wahl unzureichend war;

    H.

    in der Erwägung, dass bei der zwölften Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses keine gemeinsame Empfehlung angenommen werden konnte; in der Erwägung, dass ein uneingeschränkt arbeitsfähiger Gemischter Parlamentarischer Ausschuss für die Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle über den Beitrittsprozess förderlich ist;

    I.

    in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des EU-Erweiterungsprozesses sind;

    J.

    in der Erwägung, dass Korruption und organisierte Kriminalität nach wie vor erhebliche Probleme sind; in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien weiterhin gefährdet sind;

    1.

    bekräftigt zum neunten Mal in Folge seine Forderung an den Rat, unverzüglich ein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festzulegen, um nicht an Dynamik zu verlieren und um die Reformen im Zusammenhang mit dem Besitzstand voranzutreiben und den Demokratisierungsprozess zu stärken; bekräftigt seine Auffassung, dass der Namensstreit, der eine bilaterale Angelegenheit ist, kein Hindernis für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen sein darf, wenngleich vor dem Ende des Beitrittsprozesses eine Lösung gefunden werden sollte; unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Tatsache, dass die Parteien nach fast zwei Jahrzehnten Vermittlungsgespräche noch keinen Kompromiss erzielt haben, unmittelbare, negative Auswirkungen auf die europäischen Bestrebungen des Landes und seiner Bevölkerung hat; fordert beide Regierungen auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden; bekräftigt die Bedeutung und Notwendigkeit eines konstruktiven Ansatzes zur Bewältigung der Probleme mit den Nachbarn im Zusammenhang mit diesen bilateralen Angelegenheiten;

    2.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, sich 2015 zum Zweck der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erneut mit dem Thema zu befassen; vertritt die Auffassung, dass sich die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU nur positiv auf die Bemühungen um die Bewältigung bilateraler Streitigkeiten auswirken kann, und dass sie gleichzeitig weitere, dringend erforderliche Reformen herbeiführen wird, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Korruptionsbekämpfung; betont, dass eine weitere Verzögerung der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zunehmende, unvorhersehbare Belastungen für das Land und die regionale Stabilität nach sich zieht; hebt hervor, dass eine weitere Verlängerung des Status quo die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Erweiterungspolitik der EU und die Stellung der EU in der Region schwächt;

    3.

    bekräftigt seinen Standpunkt, wonach bilaterale Probleme nicht dazu genutzt werden sollten, den EU-Beitrittsprozess zu behindern; vertritt die Auffassung, dass sie kein Hindernis für die offizielle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sein sollten, sondern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Beitrittsprozess behandelt werden sollten; ist sich bewusst, dass eine der Parteien das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 5. Dezember 2011 zur Anwendung des Interimsabkommens vom September 1995 nicht befolgt hat; fordert Griechenland dazu auf, seine in der Agenda von Thessaloniki von 2003 zum Ausdruck kommende Verpflichtung zu bestätigen und ein positives Umfeld für die Beilegung bilateraler Divergenzen im Sinne der europäischen Werte und Grundsätze zu schaffen; fordert weitere Fortschritte, auch bei den Kontakten auf hoher Ebene zwischen den Regierungen und in den bilateralen Beziehungen mit Bulgarien, mit dem Ziel der Aushandlung eines Abkommens über gutnachbarliche Beziehungen, in dem gemeinsame Probleme behandelt werden; bekräftigt seine Besorgnis über die Verwendung historischer Argumente in der gegenwärtigen Debatte mit den Nachbarn und begrüßte alle Bemühungen um das gemeinsame Begehen von historischen Ereignissen mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass dies ein besseres Verständnis der Geschichte und gutnachbarschaftliche Beziehungen fördern könnte;

    4.

    fordert ein aktiveres Engagement der EU in der Namensfrage, und unterstützt den proaktiven Ansatz der politischen Entscheidungsträger der EU; fordert die neue Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin auf, neue Initiativen zu entwickeln, um den derzeitigen Stillstand zu überwinden und auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung hinzuarbeiten; fordert den Rat auf, im ersten Halbjahr 2015 ausführliche Beratungen über die Perspektive eines Beitritts des Landes zur EU zu führen; bekräftigt, dass alle Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer im Integrationsprozess auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen behandelt werden sollten; ist überzeugt, dass die Fortsetzung des Beitrittsdialogs auf hoher Ebene mit der Kommission zum Reformprozess beitragen würde;

    5.

    fordert alle NATO-Mitglieder auf, insbesondere alle EU-Mitgliedstaaten, die NATO-Mitglieder sind, den Beitritt des Landes zur NATO aktiv zu unterstützen, um die Sicherheit und politische Stabilität in Südosteuropa zu verbessern;

    6.

    befürwortet die Aufnahme einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Geschichte, Kultur und Bildung und die Förderung europäischer Werte, durch die Bemühungen zur Verwirklichung des demokratischen Wandels unterstützt werden; fordert in diesem Zusammenhang die benachbarten EU-Mitgliedstaaten auf, im Sinne der gutnachbarlichen Beziehungen die Bereitschaft zur Einführung demokratischer Veränderungen zu unterstützen, d. h. die Aufnahme des Verhandlungsprozesses zu unterstützen;

    7.

    fordert das Land auf, mit seinen Nachbarn gemeinsame Expertenkommissionen für Geschichte und Bildung einzurichten, um eine objektive Auslegung der Geschichte, eine intensivere wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie eine positivere Einstellung junger Menschen gegenüber ihren Nachbarn zu fördern;

    8.

    fordert die staatlichen Stellen und die Zivilgesellschaft nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung einer historischen Aussöhnung zu ergreifen, um die Gräben zwischen und innerhalb der unterschiedlichen ethnischen und nationalen Gruppen, wozu auch Bürger mit bulgarischer Identität gehören, zu überwinden;

    9.

    nimmt das Paket von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass einige Vorschläge, u. a. die Bestimmungen über die Festlegung des Begriffs der Ehe und über die Bildung internationaler Finanzzonen, noch verbessert werden könnten, und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig-Kommission; weist auch darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention geachtet und der Besitzstand der Union berücksichtigt werden müssen; betont, dass die Rechtsvorschriften zur Durchführung von Verfassungsänderungen sorgfältig vorbereitet werden müssen; betont, dass der Prozess von dauerhaften Verfassungsänderungen eine breite politische Unterstützung, einen konstruktiven Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen politischen Kräften erfordert; betont, dass eine öffentliche Debatte, bei der alle Seiten einbezogen werden, sowie gründliche Beratungen mit den Oppositionsparteien, der Zivilgesellschaft und den einschlägigen Interessenträgern und die Herstellung eines Konsenses mit ihnen erforderlich sind;

    10.

    ist besorgt über die Polarisierung im innenpolitischen Klima des Landes; fordert die Regierung dringend auf, die Rolle des Parlaments zu achten, indem sie ausreichend Zeit und Raum für Beratungen vorsieht, u. a. über Verfassungsänderungen, damit eine uneingeschränkte, unabhängige parlamentarische Kontrolle möglich wird; fordert die Regierung und alle Parteien auf, auf eine Verbesserung der Beziehungen hinzuarbeiten, um die politische Stabilität aufrechtzuerhalten, eine nachhaltige und konstruktive politische Zusammenarbeit sicherzustellen und die europäische Agenda voranzubringen; weist darauf hin, dass Kompromisse für eine funktionierenden Demokratie unabdingbar sind; betont, dass der inklusive Charakter und die Transparenz des Beitrittsprozesses verbessert werden müssen; betont, dass der Boykott nach der Wahl ein Problem ist, das im Geist einer gemeinsamen Verantwortung der Regierung und der Opposition und mit Blick auf eine ordnungsgemäße Arbeit des Parlaments gelöst werden muss; fordert die VP/HR auf, auf die Parteien einzugehen, um den politischen Dialog zu ermöglichen;

    11.

    ist ernsthaft besorgt über die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Regierung und der Opposition, insbesondere was die kürzlich erfolgten Beschuldigungen des Premierministers gegen den Oppositionsführer sowie die Gegenvorwürfe, er habe strafbare Handlungen begangen, betrifft; verurteilt jedwede illegale Überwachung, und fordert, dass alle Beschuldigungen veröffentlicht werden und frei über sie berichtet wird; fordert, dass unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Transparenz, Unparteilichkeit und der Unschuldsvermutung eine unabhängige Untersuchung aller Beschuldigungen und der Überwachung durchgeführt wird; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz der freien Meinungsäußerung aufrechtzuerhalten; fordert alle politischen Akteure auf, einen konstruktiven Dialog zu führen, um den Schwerpunkt weiterhin auf die strategischen Prioritäten des Landes und seiner Bürger zu legen;

    12.

    bedauert die Abwesenheit der Opposition bei der regelmäßigen Arbeit des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses; ist der Auffassung, dass es unbedingt erforderlich ist, für das reibungslose Funktionieren des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses zu sorgen, indem sichergestellt wird, dass bei seiner Arbeit alle im Parlament vertretenen Parteien ordnungsgemäß vertreten sind;

    13.

    bekundet seine Besorgnis darüber, dass das Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen weiterhin fragil ist und das Land vor eine Herausforderung stellt; ist besorgt über die wachsenden Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen, die das mangelnde Vertrauen zwischen ihnen offenbart; verurteilt entschieden die Verwendung von ethnozentrischem und Uneinigkeit stiftendem Sprachgebrauch, insbesondere im Wahlkampf; betont, dass die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen dem Land helfen kann, diese Herausforderung durch die Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Bevölkerungsgruppen mit Blick auf dieses gemeinsame Ziel besser zu bewältigen; verurteilt alle Formen des extremen Nationalismus und des Ethnozentrismus, die die Spaltung der Gesellschaft vertiefen; fordert alle politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, eine inklusive und tolerante multiethnische und multireligiöse Gesellschaft aktiv zu fördern und die Grundrechte von allen Angehörigen ethnischer Minderheiten zu schützen; weist darauf hin, dass Bildung eine entscheidende Rolle dabei spielt, Toleranz und Achtung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu erzielen; fordert die Kommission auf, Projekte und Programme zur Stärkung des Dialogs zwischen den Bevölkerungsgruppen und des gegenseitigen Verständnisses zu intensivieren;

    14.

    begrüßt, dass die EU-Agenda nach wie vor die strategische Priorität des Landes ist; fordert das Land auf, seine Reformen weiter zu konsolidieren und Maßnahmen und Praktiken zu beenden, die seiner europäischen Zukunft noch im Wege stehen könnten, und Fortschritte bei der Umsetzung von vorrangigen EU-bezogenen Reformen, u. a. im Zusammenhang mit dem Beitrittsdialog auf hoher Ebene, sicherzustellen;

    15.

    stellt fest, dass nach Meinung der OSZE/des BDIMR die Präsidentschafts- und vorgezogenen Parlamentswahlen vom April 2014 effizient durchgeführt wurden; teilt jedoch die Besorgnis über die unscharfe Trennung staatlicher und parteipolitischer Tätigkeiten, was internationalen Verpflichtungen bei demokratischen Wahlen zuwiderläuft, und über die einseitige Medienberichterstattung und die mutmaßliche Einschüchterung der Wählerinnen und Wähler; begrüßt zwar die Wahlrechtsreformen, fordert die staatlichen Stellen jedoch auf, die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten vor und während der Wahl zu untersuchen; fordert die Regierung auf, den Empfehlungen des BDIMR zu gegebener Zeit nachzukommen, um das Wahlverfahren, einschließlich der Handhabung und der Richtigkeit der Wählerverzeichnisse, zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Wählerverzeichnisse erstellt werden müssen, die den internationalen Standards entsprechen;

    16.

    fordert die Regierung auf, die Mängel bei der Umsetzung der IPA-Unterstützung anzugehen, zum Beispiel die systemischen Probleme des Kontrollverfahrens, die unzureichende intra- und interinstitutionelle Abstimmung, den Rückstand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die niedrige Aufnahmerate und die geringe Kapazität der Institutionen; fordert eine stärkere Verknüpfung zwischen EU-Hilfe und nationalen Reformstrategien und den Einsatz von IPA-Mitteln zur Bewirkung einer deutlich stärkeren Dezentralisierung des Staatshaushalts in dem Land; fordert Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Einbußen an Zuwendungen und zur Beschleunigung der Programmumsetzung, um die Wirkung der EU-Zuwendungen zu verbessern;

    17.

    begrüßt die Annahme des neuen Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst und die öffentliche Beschäftigung im Februar 2014 als einen Schritt in Richtung einer einheitlichen, transparenten und rechenschaftspflichtigen Verwaltung; ist besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung ungeachtet von Fortschritten im Bereich der Rechtsetzung weiterhin zersplittert und Gegenstand von Politisierung ist sowie unter politischer Einflussnahme steht; fordert sie nachdrücklich auf, ihre Professionalität und Unabhängigkeit auf allen Ebenen zu steigern; fordert, dass Anstrengungen zur Umsetzung des Gesetzes unter angemessener Achtung der Grundsätze der Transparenz, der Leistung und der ausgewogenen Vertretung unternommen werden; fordert die Regierung auf, ein Programm zur Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen anzunehmen;

    18.

    fordert die uneingeschränkte Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid; fordert, dass auf den Abschluss der Überprüfung seiner Umsetzung politische Empfehlungen folgen; empfiehlt nachdrücklich, das Rahmenabkommen von Ohrid als ein wesentliches Element für die Rechtsstaatlichkeit, die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen und die anhaltende Dezentralisierung anzusehen; empfiehlt nachdrücklich den Ausbau der Verwaltung auf lokaler Ebene und die Förderung von langfristigen vertrauensbildenden Maßnahmen auf politischer Ebene, zu denen beispielsweise öffentliche Aussprachen zur Erläuterung des Nutzens des Rahmenabkommens von Ohrid gehören können; fordert die Regierung und die zuständigen lokalen Gebietskörperschaften auf, die Umsetzung der Strategie für eine integrierte Bildung fortzusetzen, und für diesen Zweck mehr Mittel bereitzustellen; hält es für wichtig, zivilgesellschaftliche Organisationen in das Verfahren einzubeziehen; empfiehlt einen proaktiveren Ansatz, um die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen;

    19.

    begrüßt das hohe Maß der Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU und die sich verbessernde Effizienz und Professionalität der Gerichte aufgrund von umfassenden Justizreformen; ist jedoch besorgt über ungebührliche politische Einflussnahme bei bestimmten Gerichtsverfahren und hebt hervor, dass die rechtsprechende Gewalt von jedem externen Druck der parlamentarischen und der exekutiven Gewalt unabhängig bleiben muss; betont, dass Justizstandards im Einklang mit europäischen Normen und bewährten Verfahren ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen; fordert die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, um ein berechenbares Justizsystem zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken; fordert die Verbesserung der Qualität der Justiz, einen stärkeren Einsatz von außergerichtlichen Rechtsmitteln und der alternativen Streitbeilegung, eine bessere strategische Planung, besseren Zugang zur Justiz für schutzbedürftige Mitglieder der Gesellschaft und eine stärkere Beteiligung von Berufsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Überwachung der Unabhängigkeit der Justiz;

    20.

    nimmt die positiven Entwicklungen bei der Umsetzung der Programme zur Korruptionsbekämpfung 2011–2015 und die Stärkung des Systems der persönlichen und institutionellen Integrität sowie der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit zur Kenntnis; verweist auf erhebliche noch ungelöste Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, wozu auch grenzüberschreitende Probleme gehören, der Durchführung der nationalen Risikobewertung und der Verbesserung der operativen Effizienz; bekräftigt, dass eine unabhängige und uneingeschränkt arbeitsfähige staatliche Kommission für Korruptionsverhütung die führende staatliche Institution für die Bewältigung dieses Problems sein sollte; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die IT-Verbindungen zwischen den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu verbessern und ein zentrales Beamtenregister aufzustellen, um die Arbeit dieser Kommission zu verbessern;

    21.

    fordert eine wirksamere Umsetzung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere in der Politik, der öffentlichen Verwaltung, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Rechtsdurchsetzung, sowie den Ausbau der Verwaltungskapazitäten; fordert das Land auf, eine Bilanz im Bereich der Schuldsprüche bei der Bekämpfung von Korruption, einschließlich auf hoher Ebene, aufzustellen; fordert die unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Medien auf, Korruption aufzudecken und sich für unabhängige und unparteiische Ermittlungen und Gerichtsverfahren einzusetzen; fordert die Staatsanwaltschaft auf, eine angemessene und zügige Untersuchung von Beschuldigungen in diesem Bereich zu ermöglichen;

    22.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschaffen wurde; würdigt die aktive regionale und internationale Zusammenarbeit des Landes, u. a. über Eurojust und Europol; begrüßt, dass eine Reihe erfolgreicher Polizeieinsätze gegen organisierte Gruppen durchgeführt worden ist, mit denen insbesondere internationale, für den Drogenhandel und die Schleusung von Migranten genutzte Routen abgeschnitten wurden;

    23.

    verurteilt alle Formen des politischen und/oder religiösen Extremismus und sieht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Ländern des westlichen Balkans und den EU-Mitgliedstaaten als notwendig an; begrüßt die Änderungen des Strafgesetzbuches, durch die die strafbaren Handlungen und die Strafen für Personen, die sich am politischen und/oder religiösen Extremismus beteiligen, genauer definiert werden; bekräftigt eindringlich, dass angesichts der derzeitigen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus eine gemeinsame proaktive Strategie für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik notwendig ist; weist darauf hin, dass die Politik alle Formen des Extremismus bekämpfen sollte, und dass in diesem Zusammenhang die Stigmatisierung von Religionsgruppen unbedingt vermieden werden sollte;

    24.

    bedauert die mangelnde Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und öffentlichen Interessenträgern bei der Rechtsetzung; weist darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit auf dem wirklichen Willen der Regierung beruhen sollte, sowohl bei der Rechtsetzung als auch bei der Politikgestaltung verschiedene Interessenträger zu konsultieren; betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in entscheidendem Maße dazu beitragen können, die Öffentlichkeit für den Beitrittsprozess zu sensibilisieren und die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Inklusion beim Beitrittsprozess zu verbessern; fordert die Regierung auf, dazu beizutragen, dass sich die Zivilgesellschaft auch im ländlichen Raum entwickelt; fordert die Regierung auf, eine eingehende Debatte mit den Universitäten, Professoren und den Studenten über die Hochschulreform einzuleiten;

    25.

    fordert die staatlichen Stellen auf, von Serbien die einschlägigen Archive des jugoslawischen Geheimdienstes zurückzufordern; vertritt die Auffassung, dass ein transparenter Umgang mit der totalitären Vergangenheit, wozu auch die Öffnung der Archive der Geheimdienste gehört, ein Schritt hin zu einer weiteren Demokratisierung und einer verbesserten Rechenschaftspflicht und institutionellen Stärke ist;

    26.

    ist sehr besorgt darüber, dass der politische und finanzielle Druck die Unabhängigkeit der Medien fortwährend in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt; bedauert, dass die Meinungsfreiheit fortwährend abnimmt, sodass es um die Pressefreiheit in der Region schlechter denn je bestellt ist; bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Land in der von „Reporter ohne Grenzen“ aufgestellten Rangliste der Pressefreiheit von Platz 34 im Jahr 2009 auf Platz 117 im Jahr 2015 zurückgefallen ist; ist zunehmend besorgt wegen der Kontrolle des Staates über die Medien, die sich in fortwährender Abhängigkeit vom Staatshaushalt, häufiger Selbstzensur und unzureichenden Berufsstandards und einem unzureichenden Berufsethos manifestiert; ist besorgt über die Verleumdung in der Politik und den Medien; nimmt zur Kenntnis, dass zwar einige Schritte zur Wiederherstellung des Dialogs zwischen dem Staat und den Medien unternommen worden sind, bedauert jedoch, dass das Gesetz über audiovisuelle Dienste in einem Schnellverfahren ohne eine angemessene Anhörung der Interessenträger im Medienbereich geändert worden ist;

    27.

    fordert die Regierung auf, eine Politik zur Verbesserung des Medienpluralismus und der Meinungsvielfalt zu verfolgen und die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt und der Medienregulierungsstelle zu gewährleisten; stellt mit Besorgnis fest, dass die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt (den Berichten der OSZE/des BDIMR zufolge) bei Wahlkampagnen sowie (dem Fortschrittsbericht der Kommission zufolge) außerhalb von Wahlkampagnen eine beträchtliche Einseitigkeit zugunsten der Regierungsparteien an den Tag gelegt hat; begrüßt, dass die Regierung Informationen über staatliche Werbung öffentlich zugänglich gemacht hat; fordert die Regierung jedoch auf, die Transparenz bei den für die Vergabe von Mitteln verwendeten Kriterien zu verbessern; empfiehlt der Kommission nachdrücklich, bei der Überwachung und der Beratung in Bezug auf politische Entwicklungen sowie bei der Förderung des Dialogs zwischen allen Interessenträgern im Medienbereich stärker tätig zu werden;

    28.

    erinnert die Regierung und die politischen Parteien an ihre Verantwortung für die Schaffung einer Kultur der Integration und Toleranz; fordert, dass das Gesetz gegen Diskriminierung an den Besitzstand angeglichen wird, da es die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung nicht untersagt; verurteilt jede Gewalt gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), und fordert, dass die Täter, einschließlich der Verantwortlichen der gewalttätigen Vorfälle gegen das Unterstützungszentrum für LGBTI in Skopje, vor Gericht gestellt werden; betont, dass Vorurteile gegen die Roma und gegen sie gerichtete Diskriminierung bekämpft und weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage ergriffen werden müssen, insbesondere in den Bereichen Wohnraum, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung; fordert die Staatsorgane auf, in allen Politikbereichen eine geschlechtsspezifische Perspektive sicherzustellen, die darauf abzielt, die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen; bekräftigt seine Besorgnis über das Fortbestehen von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft und über die häusliche Gewalt; fordert die Regierung auf, gegen die strukturelle geschlechtsspezifische Diskrepanz und die Einkommensunterschiede im wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bereich vorzugehen; fordert die Kommission auf, ihre Zusage, das Kapitel Beschäftigung und Sozialpolitik im Beitrittsprozess vorrangig zu behandeln, einzuhalten, indem sie diesbezüglich im Rahmen des Beitrittsdialogs mit dem Land auf hoher Ebene eine Initiative einleitet;

    29.

    ist weiterhin besorgt über die hohe Kinderarmut und die fehlenden Fähigkeiten der für die Umsetzung von Maßnahmen und Strategien in diesem Bereich zuständigen Institutionen; fordert die Regierung auf, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der überarbeiteten nationalen Strategie zu Armut und sozialer Ausgrenzung zu verstärken; fordert, dass der Gewährleistung eines fairen und wirksamen Zugangs zur Justiz für alle Kinder mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; betont, dass zusätzliche Anstrengungen der Regierung zur Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und Kindern der Roma erforderlich sind; fordert weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Gesundheit und Ernährung von Kindern, wobei die Kinder der Roma eine besondere Sorge sind;

    30.

    begrüßt, dass das Land weiterhin das wirtschaftsfreundlichste Land in diesem Raum ist und dass es im weltweiten Ranking der Weltbank von Platz 31 im Jahr 2013 auf Platz 30 im Jahr 2014 aufgestiegen ist; stellt jedoch fest, dass eine schwierige Vertragsdurchsetzung und häufige Gesetzesänderungen ohne angemessene Anhörung erhebliche Herausforderungen für das Konjunkturklima sind; betont zugleich, wie wichtig Fortschritte im Arbeitsrecht und die Stärkung des sozialen Dialogs sind; betont die Notwendigkeit, die unternehmerischen Rahmenbedingungen durch Unterstützung der KMU weiter zu verbessern, die regionalen Ungleichheiten abzubauen und FuE-Einrichtungen mit dem Geschäfts- und Beschäftigungsbereich zu verknüpfen;

    31.

    begrüßt, dass die ausländischen Direktinvestitionen stabil geblieben sind und eine größere Diversifizierung der Ausfuhren ermöglicht haben; stellt fest, dass 80 % der ausländischen Direktinvestitionen von EU-Unternehmen stammen und der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit der EU weiter angestiegen ist; bekräftigt, wie wichtig es ist, ausländische Investitionen anzuziehen, und vertritt die Auffassung, dass die Verzögerung im EU-Beitrittsprozess ein Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Integration sein könnte; stellt fest, dass es notwendig ist, die öffentlichen Einnahmen zu steigern und Arbeitsplätze in Branchen mit hoher Produktivität zu schaffen, da in der Gesamtstruktur der Wirtschaft nach wie vor eine Konzentration auf Tätigkeiten mit geringer Produktivität vorhanden ist; betont, dass alle Regeln über die internationalen Finanzzonen im Einklang mit dem Besitzstand und internationalen Anforderungen stehen sollten;

    32.

    begrüßt die Senkung der Gesamtarbeitslosenquote von 29,9 % im ersten Quartal 2013 auf 27,9 % im dritten Quartal 2014; fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen zur weiteren Senkung der strukturbedingten Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen (bei denen die Quote bei über 50 % liegt) und schutzbedürftigen Menschen, einschließlich der Roma, wieder aufzunehmen; fordert die Verabschiedung von Reformen zur Verbesserung der Erwerbsquote und der Mobilität der Arbeitnehmer und zum Abbau des umfangreichen informellen Sektors, der weiterhin den Wettbewerb behindert; ist besorgt darüber, dass das Bildungs- und Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte oft nicht dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft entspricht und dass infolgedessen eine große Anzahl von jungen Fachkräften aufgrund der Schwierigkeit, innerhalb des Landes eine angemessene Beschäftigung zu finden, gezwungen ist, auszuwandern; bekundet seine Besorgnis über die Änderungen der Rechtsvorschriften in der letzten Zeit, durch die das Streikrecht gefährdet wird, und fordert die Staatsorgane auf, die Rechtsvorschriften im Einklang mit den IAO-Normen zu überarbeiten;

    33.

    nimmt die Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Frauen zur Kenntnis, fordert die Regierung jedoch auf, diesbezüglich mehr zu unternehmen, da die Arbeitslosigkeit bei Frauen nach wie vor weit über dem EU-Durchschnitt liegt;

    34.

    weist darauf hin, dass es — in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und einschlägigen Interessenträgern — erheblicher Anstrengungen im Bereich des Umweltschutzes bedarf, insbesondere was die Wasser- und Luftqualität, den Naturschutz und die Abfallwirtschaft betrifft; ist besorgt über die Luft- und Wasserverschmutzung; nimmt die Konzentration von schädlichen Partikeln, die die zulässige Grenze insbesondere in Skopje, Tetovo, Bitola, Kičevo und Kavadarci um ein Vielfaches übersteigt, mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, ihre Zusammenarbeit mit Blick auf die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Stärkung der Verwaltungskapazitäten und die Bereitstellung ausreichender Mittel für Investitionen in Infrastruktur wie Abwasseraufbereitungsanlagen zu verstärken;

    35.

    bedauert, dass die Ziele für 2013 im Energiebereich nicht eingehalten wurden, insbesondere was die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien betrifft; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme der entsprechenden Aktionspläne und die Angleichung an die Klimapolitik der EU;

    36.

    begrüßt es, dass das Land weiter aktiv und konstruktiv zur regionalen Zusammenarbeit beigetragen hat und keine ungelösten Grenzkonflikte mit seinen Nachbarn bestehen; begrüßt es, dass das Land in Kürze den Vorsitz der Mitteleuropäischen Initiative übernehmen wird; fordert die Regierung auf, insgesamt für eine bessere Angleichung an die Erklärungen und Beschlüsse im Rahmen der GASP zu sorgen; betont, wie wichtig die schrittweise Angleichung an die außenpolitischen Standpunkte der EU ist;

    37.

    begrüßt den Willen, die Bahnverbindung zwischen dem Land und Bulgarien, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen führen wird, fertigzustellen, und die diesbezüglichen Fortschritte;

    38.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Landes zu übermitteln.


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