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Document 52012XG0309(01)

    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/656/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen in Côte d'Ivoire Anwendung finden

    ABl. C 71 vom 9.3.2012, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 71/6


    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/656/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen in Côte d'Ivoire Anwendung finden

    2012/C 71/04

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    Den in Anhang II zu dem durch den Durchführungsbeschluss 2012/144/GASP (1) des Rates durchgeführten Beschluss 2010/656/GASP (2) des Rates und in Anhang IA der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 193/2012 (3) des Rates durchgeführten Verordnung (EG) Nr. 560/2005 (4) des Rates über die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen in Côte d'Ivoire aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen in die Liste der Personen aufzunehmen sind, die den im Beschluss 2010/656/GASP und in der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 festgelegten restriktiven Maßnahmen unterliegen.

    Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 560/2005) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen können beim Rat (siehe nachstehende Anschrift) unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird.

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    GD K Referat Koordinierung

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates vor dem Gericht der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 275 Absatz 2 und des Artikels 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 71 vom 9.3.2012, S. 50.

    (2)  ABl. L 285 vom 30.10.2010, S. 28.

    (3)  ABl. L 71 vom 9.3.2012, S. 5.

    (4)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.


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