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Document 52008AE0498

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013) KOM(2007) 395 endg.

    ABl. C 204 vom 9.8.2008, p. 85–88 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 204/85


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013)“

    KOM(2007) 395 endg.

    (2008/C 204/18)

    Der Rat beschloss am 10. September 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013)“

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 21. Februar 2008 an. Berichterstatter war Herr SOARES, Mitberichterstatter Herr RODRÍGUEZ GARCÍA-CARO.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 443. Plenartagung am 12./13. März 2008 (Sitzung vom 12. März) mit 125 Ja- Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013)“, der das laufende Programm Erasmus Mundus, das vom Ausschuss bereits in einer früheren Stellungnahme gebilligt wurde, erweitert und verbessert.

    1.2

    Nach Auffassung des Ausschusses ist es von grundlegender Bedeutung, die europäischen Hochschulen für Studierende aus aller Welt attraktiv zu machen und so zur Bekanntheit der Exzellenz der europäischen Hochschulbildung und Forschung beizutragen. Der Ausschuss ist ferner der Ansicht, dass das Programm nicht zum Braindrain aus Drittstaaten beitragen darf. Deshalb fordert er die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Behörden und Hochschulen der Drittstaaten Strategien zu entwickeln, die die Studierenden und Lehrenden dazu motivieren, die Möglichkeiten im Rahmen von Erasmus Mundus zu nutzen und anschließend in ihre Heimatländer zurückzukehren, um dort zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Der Ausschuss unterstreicht, dass zur Erreichung dieses Ziels die Maßnahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und Programme wie Erasmus Mundus eng miteinander verknüpft werden sollten.

    1.3

    Der Ausschuss anerkennt die im neuen Aktionsprogramm unternommenen Anstrengungen zur Stärkung der Mobilität der Dozenten, indem diesen 40 % aller vorgesehenen Stipendien zugewiesen werden (gegenüber 16,6 % im laufenden Programm). Die Teilnahme am Programm sollte als Möglichkeit der wissenschaftlichen sowie der kulturellen und fachlich-inhaltlichen Bereicherung betrachtet werden. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Ausschuss, dass die Dozenten- und Studentenmobilität keine individuelle Aufgabe (so wie es derzeit häufig noch der Fall ist), sondern zunehmend eine institutionelle Aufgabe sein sollte.

    1.4

    Der Ausschuss ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, die aus dem einzelstaatlichen Recht erwachsenden Hemmnisse für die Dozenten- und Studentenmobilität — sowohl was den Zugang zu den einzelnen Mitgliedstaaten als auch die Anerkennung und Bestätigung der erworbenen Kompetenzen betrifft — möglichst schnell und wirksam zu beseitigen, damit niemand, der an dem Programm teilnehmen möchte, an seinem Auslandsaufenthalt gehindert wird.

    1.5

    Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Auswahlverfahren einen Clearingmechanismus auf europäischer Ebene vorsehen sollten, um gravierende Missverhältnisse zwischen den Studienfächern von Studierenden und Lehrenden, ihren Herkunftsregionen und ihren EU-Aufnahmeländern zu verhindern. Der Ausschuss billigt deshalb den Wortlaut im Anhang des Beschlusses Nr. 2317/2004 zur Einrichtung des Programms Erasmus Mundus und empfiehlt dem Europäischen Parlament und dem Rat, eine solchen Mechanismus in den vorliegenden Vorschlag aufzunehmen.

    2.   Vorschlag der Kommission

    2.1

    Allgemeines Ziel des Vorschlags ist es, die Qualität der europäischen Hochschulbildung zu verbessern, den Dialog und das Verständnis zwischen Völkern und Kulturen durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu fördern sowie zur Verwirklichung der Ziele der EU-Außenpolitik und der nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung beizutragen. Das Programm erstreckt sich über fünf Jahre: 2009-2013.

    2.2

    Die spezifischen Ziele des Vorschlags bestehen darin,

    a)

    die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Hochschulangehörigen in Europa und in Drittstaaten zu fördern;

    b)

    zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Akademiker aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Europäischen Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen Aufenthalte der begabtesten europäischen Studierenden und Akademiker in Drittstaaten unterstützt werden;

    c)

    zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Kooperation von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten beizutragen;

    d)

    den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern, ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern sowie ihre Attraktivität für Drittstaatsangehörige zu steigern.

    2.3

    Die Initiative soll durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

    gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterprogramme und gemeinsame Erasmus-Mundus-Promotionsprogramme;

    Partnerschaften zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten;

    Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität Europas als Ziel für ein Hochschulstudium;

    Unterstützung der Entwicklung von gemeinsamen Bildungsprogrammen und Kooperationsnetzen zur Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

    verstärkte Unterstützung der Mobilität von im Bereich der Hochschulbildung tätigen Personen zwischen der Gemeinschaft und Drittstaaten;

    Förderung von Sprachkenntnissen, vorzugsweise dadurch, dass den Studierenden die Möglichkeit geboten wird, mindestens zwei der Sprachen zu lernen, die in den Ländern gesprochen werden, in denen sich die Hochschuleinrichtungen befinden;

    Unterstützung von Pilotprojekten auf der Basis von Partnerschaften mit einer externen Dimension, die auf die Innovationsförderung und Qualitätssteigerung im Bereich der Hochschulbildung ausgerichtet sind;

    Unterstützung der Analyse und Beobachtung von Trends und Entwicklungen im Bereich der Hochschulbildung in einer internationalen Perspektive.

    2.4

    Dieses Programm soll die Maßnahmen der ersten Phase (2004-2008) fortsetzen, aber auch darüber hinausgehen, und zwar durch die direktere Einbindung der Komponente „Externe Zusammenarbeit“, die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Niveaus der Hochschulbildung, die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Studierende und die Stärkung der Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Wie bereits in seiner Stellungnahme zum Programm ERASMUS WELT (2004-2008) (1) begrüßt der Ausschuss den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Initiativen, die ergriffen wurden bzw. werden, um gemäß Artikel 140 des EG-Vertrags zu einer hochwertigen Hochschulbildung in der Europäischen Union beizutragen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu fördern.

    3.2

    In der vorgenannten Stellungnahme zeigte sich der Ausschuss zufrieden „[…] über die konkreten Maßnahmen, die es erlauben, die Qualität der Hochschulbildung durch Kooperationen mit Drittländern zu verbessern, z.B. durch die Zusammenarbeit mit den besten Universitäten, die Anstellung der namhaftesten Lehrkräfte und die Anziehung der bestausgebildeten Studenten aus diesen Ländern. Diese Synergie, die zu beiderseitigem Vorteil ist, ermöglicht die Intensivierung der bestehenden Kontakte und die Aufnahme neuer, von Verständnis und Kooperationswillen gekennzeichneter Beziehungen zwischen der EU und Drittländern“  (2) .

    3.3

    Angesichts der Tatsache, dass es sich — abgesehen von wenigen, aber wichtigen Änderungen — um denselben Programmtyp handelt, möchte der Ausschuss seine damaligen Feststellungen bekräftigen und um folgende Bemerkungen ergänzen:

    3.3.1

    Das Programm Erasmus Mundus steht in Einklang mit dem zentralen Ziel des Bologna-Prozesses, bis 2010 einen Europäischen Raum für Hochschulbildung und Forschung durch Reformen zur Annäherung der einzelstaatlichen Systeme der Hochschulbildung zu schaffen.

    3.3.2

    Es entspricht aber auch einem anderen, nach außen gerichteten Ziel: Europa soll in der Welt als Raum der hochwertigen Hochschuldbildung und Forschung anerkannt werden. Deshalb ist der Erfolg des Bologna-Prozesses wichtig, um die Attraktivität aller (und nicht nur einiger weniger) europäischen Hochschulen für junge Studierende aus Drittstaaten zu gewährleisten.

    3.3.3

    Diesem Umstand trägt die Kommission Rechnung, indem sie den Bologna-Prozess als festen Bestandteil ihrer Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung anerkennt, und zwar mit demselben Status wie die Forschung in der Europäischen Union.

    3.3.4

    Dieses Ziel — die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums — impliziert ein weiteres, nämlich die Anziehung von Studierenden und Dozenten aus Drittstaaten. Da dies ein wichtiges, sogar wesentliches Ziel für die Stärkung der Rolle Europas in der Welt ist, möchte der Ausschuss einmal mehr auf die Notwendigkeit hinweisen, den Braindrain aus Entwicklungsländern zu verhindern (3).

    3.3.5

    Ein gutes Beispiel dafür ist die Aktion 2 „Erasmus-Mundus-Partnerschaften“, da sie nicht nur besonderen Entwicklungserfordernissen des Drittstaats bzw. der Drittstaaten Rechnung trägt, sondern auch begrenzte Kurzzeitaufenthalte vorsieht. Nach Auffassung des EWSA müssen alle vorgeschlagenen Aktionen sowohl die Dozenten als auch die Studierenden aus Drittstaaten in die Lage versetzen, während ihres Aufenthalts erfolgreich an europäischen Hochschulen zu lehren bzw. zu lernen, sie aber auch nachdrücklich dazu motivieren, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, um dort die nachhaltige Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt zu unterstützen und gleichzeitig einen außenordentlichen Beitrag zur Werbung für unsere Hochschulen zu leisten.

    3.3.6

    Das Risiko einer zunehmenden Abwanderung von Akademikern — insbesondere wegen fehlender Marktchancen oder ganz einfach wegen unzureichender Bedingungen für die Fortführung ihrer wissenschaftlichen Arbeit — ausgerechnet aus den Ländern, in denen sie am meisten benötigt werden, lässt sich auch durch Master- und Promotionsprogramme in Drittstaaten verhindern, die Kurse und Praktika in europäischen Ländern umfassen, die zeitlich so begrenzt sind, dass die Verbundenheit der Teilnehmer mit ihren Heimatländern bestehen bleibt.

    3.3.7

    Dieses Risiko kann zudem durch Maßnahmen reduziert werden, an denen die Hochschulen selbst beteiligt sind, z.B. durch die Verankerung von Strategien mit Anreizen für die Rückkehr (ggf. einschließlich Ausgleichsmaßnahmen) in den entsprechenden Abkommen.

    3.3.8

    Das Programm Erasmus Mundus ist Teil eines globalen Ansatzes der EU-Politik und steht in Einklang mit dem Lissabon-Ziel, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen — sei es im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Ländern, mit denen sie bereits Abkommen geschlossen hat, oder im Rahmen eines umfassenderen Konzepts der strategischen Zusammenarbeit mit den Drittstaaten. Es darf aber nicht der Braindrain außer Acht gelassen werden, da dieser ein ernstzunehmendes Problem für eine ausgewogene Entwicklung der Länder, mit denen die EU zusammenarbeitet, darstellt (4).

    3.3.9

    Ein weiteres Ziel des Programms ist herauszustellen: die Förderung des kulturellen Austauschs durch höherwertige Bildung und einen höheren wissenschaftlichen Anspruch (5). Folglich sollte dieses Programm nicht als Vorwand für die Einführung von Marktkriterien in die Hochschulbildung dienen, sondern vielmehr darauf abzielen, die Qualität der Bildung, die Unabhängigkeit der Forschung und die Achtung der akademischen Freiheit zu fördern sowie, wie im Vorschlag festgestellt wird, den Kampf gegen alle Formen der sozialen Ausgrenzung zu verstärken.

    3.4

    Schließlich ist es in Übereinstimmung mit dem Bologna-Prozess notwendig, dass das interne und externe Bewertungssystem der Universitäten auf Kriterien beruht, die der akademischen Situation Rechnung tragen und Anreize schaffen, damit die Hochschulen Spitzenniveaus erreichen — eine unabdingbare Voraussetzung, wenn sie Studierende und Dozenten aus Drittstaaten anziehen und gleichzeitig ihre eigene Identität behalten wollen.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1

    Einer der zentralen Aspekte des Programms Erasmus Mundus besteht in der Mobilität von Studierenden und Dozenten. Die Bologna-Erfahrung hat gezeigt, dass der Mobilität von Studierenden mehr Aufmerksamkeit gewidmet wurde als der von Dozenten, obwohl in Erklärungen stets die Bedeutung der Dozentenmobilität für den Erfolg der Bologna-Strategie herausgestellt wurde. Darauf wies auch der Europarat im Jahr 2006 hin, wobei er die Strategie als unvollständig und unzusammenhängend bezeichnete.

    4.1.1

    Angesichts dieses Beispiels erscheint es wichtig, dass Erasmus Mundus ein Faktor ist, der die Dozentenmobilität begünstigt; im Sinne eines der sechs Hauptziele des Bologna-Prozesses in Bezug auf Forscher und Hochschullehrer erscheint es ebenso wichtig, die Hürden zu überwinden, die eine wirkliche Dozentenmobilität erschweren — mit besonderem Augenmerk auf der gebührenden Anerkennung und Aufwertung der Forschungs-, Lehr- und Ausbildungstätigkeit während des Auslandsaufenthalts.

    4.1.2

    Es ist wichtig, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die nicht unterschätzt werden sollten:

    Diskrepanzen zwischen den Bildungssystemen der Aufnahme- und der Herkunftsländer;

    Notwendigkeit der Aufwertung und Anerkennung der Forschungs-, Lehr- und Ausbildungstätigkeit;

    Anerkennung nicht nur von wissenschaftlichen Leistungen, sondern auch von soziokulturellen Werten;

    Austausch von Dozenten und Forschern, der nicht nur als Möglichkeit für die Auswahl der besten Dozenten, Studierenden und Forscher aus den Drittstaaten (im Sinne „qualifizierter Einwanderer“), sondern als Möglichkeit der kulturellen und fachlich-inhaltlichen Bereicherung betrachtet werden sollte.

    4.1.3

    In dieser Hinsicht ist sicherzustellen, dass der Dozentenaustausch für die Aufnahme- und Herkunftsländer und für die Studierenden, aber auch für die Hochschulen selbst nutzbringend ist. Indem es Bürgern aus Drittstaaten ermöglicht wird, im Rahmen eines Bildungsaufenthalts in Europa Qualifikationen und Kenntnisse zu erwerben, könnte die zirkuläre Migration von Akademikern gefördert werden, die sowohl für die Herkunfts- als auch für die Aufnahmeländer von großem Vorteil ist. Von den verschiedenen Formen des Austauschs sind der Studienbesuch und das Kurzzeitpraktikum, das Sabbatjahr und die spezifischen Forschungsprogramme am bekanntesten; allerdings gibt es in diesem Bereich noch zahlreiche andere Möglichkeiten.

    4.2

    In der Mitteilung werden einige Aspekte erwähnt, mit denen sich EWSA voll und ganz einverstanden erklärt und die aufgrund ihrer Bedeutung im Folgenden genannt werden:

    4.2.1

    Die Frage der sprachlichen Vielfalt in Europa, die sich in diesem Zusammenhang stellt, sollte als zusätzliche Chance für diejenigen, die in Europa studieren oder lehren, betrachtet werden. Auch wenn anerkannt wird, dass eine bestimmte Sprache sich zur „Arbeitssprache der Wissenschaft“ entwickelt, bedeutet das nicht, dass der Wert, den das Erlernen weiterer Sprachen für die Bildung und Forschung in einer globalisierten Welt hat, außer Acht gelassen werden darf: Das Sprachenlernen ermöglicht einen größeren sprachlichen Reichtum und mehr Chancen für alle (einschließlich der Bürger und Einwohner der Europäischen Union, die nur ihre Muttersprache sprechen).

    4.2.2

    Die komplizierten, sich ständig verändernden (und zunehmend rigideren) Einwanderungsvorschriften bilden ein nicht zu vernachlässigendes Problem im Hinblick auf die Situation von Dozenten und Studierenden aus Drittstaaten. In keinem Fall kann oder darf dies ein Grund für die Behinderung der Mobilität von Dozenten, Forschern und Studierenden sein. Insbesondere muss aber die Entschließung des Europäischen Rates zur Erteilung von Visa an Dozenten und Studierende, die an derartigen Programmen teilnehmen, konkrete Formen annehmen.

    4.2.3

    Erasmus Mundus muss ein weiteres angestrebtes Ziel voll und ganz erreichen: Es muss ein Instrument sein, um alle Formen der Ausgrenzung (einschließlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) zu bekämpfen und zur Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern beizutragen.

    4.3

    Die Ergebnisse einer von der Academic Cooperation Association 2004/2005 im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie offenbarten die Notwendigkeit, eine europäische Strategie zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums festzulegen und so der Vorstellung entgegenzuwirken, dass in Europa nur die Hochschulen der Länder mit dem höchsten Entwicklungsstand oder mit der längsten akademischen Tradition eine hochwertige Bildung bieten können.

    4.3.1

    Diese Strategie stützte sich auf die Bedingung (die bereits Teil des derzeitigen Programms Erasmus Mundus ist), dass Partnerschaften zwischen mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei Ländern geschlossen werden müssen, um für das Programm in Frage zu kommen. Das Programm 2009-2013 hält an dieser Bedingung fest, was der EWSA nachdrücklich begrüßt (6).

    4.3.2

    Gleichwohl gibt es weitere Aspekte, die für die Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulen wesentlich sind, z.B. ihr internationales Ansehen, die Qualität des Lehrkörpers, die Studiengebühren, die Höhe der vergebenen Stipendien, das Prestige der Abschlüsse, die Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt, die Bekanntheit der verschiedenen Universitäten der EU-Mitgliedstaaten in den Drittstaaten, aber auch die Lebenshaltungskosten und die Frage, wie einfach oder schwer es ist, ein Visum zu erhalten. Die Berücksichtigung all dieser Aspekte — insbesondere der Lebensqualität und der Studiengebühren — sollte ausschlaggebend bei der Gewährung von Stipendien sein.

    4.3.3

    Deshalb muss diese neue Phase des Programms Erasmus Mundus eine Gelegenheit sein, um mit Hochschulvertretern, Dozenten und Studierenden über Maßnahmen zu diskutieren, die dazu beitragen, die Verdienste anderer Universitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt zu machen und ihre Beliebtheit bei Dozenten und Studierenden aus Drittländern zu steigern.

    4.3.4

    Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, ist — nach dem Vorbild des Bologna-Prozesses — eine verstärkte Präsenz des Europäischen Hochschulraums in seiner Gesamtheit in den einschlägigen Informationsquellen, die derzeit von den an einem Studienaufenthalt im Ausland interessierten Personen konsultiert werden (Internetseiten, EU-Vertretungen).

    4.3.5

    So wäre es durch eine enge institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Hochschulbehörden möglich, 1) ein europäisches Hochschul-Internetportal zu schaffen, das sorgfältig gestaltet und ständig aktualisiert wird, leicht zugänglich und inhaltlich attraktiv ist, durch umfangreiche Werbung bekannt gemacht wird, und den Zugang zu den Websites der verschiedenen europäischen Hochschulen ermöglicht, und 2) Abteilungen in den EU-Vertretungen einzurichten, die für die Verbreitung von Informationen über den Europäischen Hochschulraum zuständig sind.

    4.4

    Ein entscheidender Aspekt für die Attraktivität des Europäischen Hochschulraums ist die Existenz eines hochqualifizierten, gutbezahlten und fachlich anerkannten Lehrkörpers.

    4.5

    Der EWSA bekräftigt seine Überzeugung, dass das Programm Erasmus Mundus eine hervorragende Gelegenheit bietet, um die vielversprechendsten jungen Studierenden, Dozenten und Forscher aus Drittstaaten zu finden, die für Europas eigene Entwicklung sicherlich sehr nützlich sein werden. Jedoch muss er darauf hinweisen, dass viele junge europäische Hochschulabsolventen große Schwierigkeiten haben, in ihren Heimatländern eine menschenwürdige und angemessene Arbeit zu finden. Weniger als ein Vorbehalt gegen das Programm Erasmus Mundus sollte diese Bemerkung als ein Aufruf zu einer Debatte über dieses Problem verstanden werden.

    4.6

    Es ist zu unterstreichen, dass in vielen Entwicklungsländern nur öffentliche Hochschulen in der Lage sind, die Hochschulbildung durch die Beseitigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten (eines der erklärten Ziele von Erasmus Mundus) zu demokratisieren. Ungeachtet der Tatsache, dass das Programm keinen Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Sektor machen sollte, ist es in diesen Fällen angezeigt, dass das Programm zur Stärkung und Förderung der öffentlichen Hochschulen in den Drittstaaten beiträgt, indem es sie bei der Verwirklichung des Ziels einer durch akademische Freiheit gekennzeichneten hochwertigen Bildung und Forschung unterstützt.

    4.7

    In Artikel 5 Buchstabe f) des Vorschlags sollten die Sozialpartner (Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) genannt werden, da sie die Gegebenheiten des Arbeitsmarkts und die auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich benötigten Qualifikationen kennen. Die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungserfordernisse der Drittstaaten sollten ebenfalls bei der Festlegung der Inhalte von Master- und Doktorstudiengängen berücksichtigt werden.

    4.8

    Im Anhang zum Beschluss Nr. 2317/2003 (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 1) über das laufende Programm Erasmus Mundus heißt es (Auswahlverfahren, Buchstabe b): „Zu den Auswahlverfahren gehört ein Clearingmechanismus auf europäischer Ebene, mit dem verhindert werden soll, dass es bei den Studienfächern sowie den Herkunftsregionen und Aufnahmestaaten der Studierenden und Wissenschaftler/innen zu starken Unausgewogenheiten kommt.“ Dieser Hinweis wurde im Anhang zum Vorschlag für das neue Programm Erasmus Mundus gestrichen. Wenn eine der Prioritäten des Pogramms darin besteht, die europäischen Hochschulen bekannter zu machen und ihre Beteiligung am Programm sicherzustellen, dann hat nach Auffassung des Ausschusses auch die Anwendung dieses Grundsatzes bei der Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen Priorität, um zu vermeiden, dass das Programm nicht immer dieselben Staaten und dieselben Hochschulen zugute kommt.

    Brüssel, den 12. März 2008

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  Vgl. die Initiativstellungnahme des EWSA vom 26.2.2003 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2004-2008)“, Berichterstatter: Herr RODRÍGUEZ GARCIA-CARO (ABl. C 95 vom 23.4.2003).

    (2)  Ebenda.

    (3)  Vgl. die Initiativstellungnahme des EWSA vom 12.12.2007 zum Thema „Migration und Entwicklung: Chancen und Herausforderungen“, Berichterstatter: Herr SHARMA (CESE 1713/2007 — REX/236).

    (4)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA vom 25.10.2007 zum Thema „EU-Einwanderungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern“, Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS (CESE 1461/2007 — SOC/268) (ABl. C 44 vom 16.2.2008).

    (5)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA vom 20.4.2006 zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)“, Berichterstatterin: Frau CSER (ABl. C 185 vom 8.8.2006).

    (6)  Die von der Kommission veröffentlichten Daten zeigen, dass bis heute über 350 Hochschulen aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten an dem Programm Erasmus Mundus teilgenommen haben, wobei Hochschulen aus 12 der 27 Länder die Koordinierung der Projekte übernommen haben und bei den meisten dieser Projekte Partnerschaften mit mehr als vier Hochschulen gebildet wurden.


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