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Document 32022D0492

Beschluss (EU) 2022/492 des Europäischen Rates vom 24. März 2022 zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates

ST/19/2022/INIT

ABl. L 100 vom 28.3.2022, p. 54–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/492/oj

28.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 100/54


BESCHLUSS (EU) 2022/492 DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 24. März 2022

zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates

DER EUROPÄISCHE RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 2. Juli 2019 wurde Herr Charles MICHEL mit dem Beschluss (EU) 2019/1135 des Europäischen Rates (1) für die Zeit vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2022 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.

(2)

Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union kann der Inhaber des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates einmal wiedergewählt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Charles MICHEL wird für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 30. November 2024 zum Präsidenten des Europäischen Rates wiedergewählt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird Herrn Charles MICHEL vom Generalsekretär des Rates mitgeteilt.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 24. März 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. MICHEL


(1)  Beschluss (EU) 2019/1135 des Europäischen Rates vom 2. Juli 2019 zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 179 I vom 3.7.2019, S. 1).


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