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Document 32004D0559
2004/559/EC: Commission Decision of 21 June 2004 listing the areas of the Czech Republic eligible under Objective 2 of the Structural Funds for the period 2004 to 2006 (notified under document number C(2004) 2134) (Only the Czech text is authentic)
2004/559/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Juni 2004 zur Festlegung des Verzeichnisses der in der Tschechischen Republik unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2004 bis 2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2134) (Nur der tschechische Text ist verbindlich)
2004/559/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Juni 2004 zur Festlegung des Verzeichnisses der in der Tschechischen Republik unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2004 bis 2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2134) (Nur der tschechische Text ist verbindlich)
ABl. L 249 vom 23.7.2004, p. 26–27
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 267M vom 12.10.2005, p. 62–63
(MT)
No longer in force, Date of end of validity: 11/12/2010
23.7.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 249/26 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 21. Juni 2004
zur Festlegung des Verzeichnisses der in der Tschechischen Republik unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2004 bis 2006
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2134)
(Nur der tschechische Text ist verbindlich)
(2004/559/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4,
nach Anhörung des Ausschusses für Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und Entwicklung des ländlichen Raumes und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Ziel 2 der Strukturfonds sieht die wirtschaftliche und soziale Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen vor. |
(2) |
Die Kommission und die Mitgliedstaaten achten darauf, dass die Unterstützung tatsächlich auf die am stärksten betroffenen Gebiete der Gemeinschaft und auf der am besten geeigneten geografischen Ebene konzentriert wird. |
(3) |
Der förderfähige Bevölkerungsplafonds beträgt 370 000 Einwohner in Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der den Plafonds für die Tschechische Republik auf 31 % der Bevölkerung der NUTS-II-Regionen festlegt, die nicht von Ziel 1 betroffen ist. |
(4) |
Auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten erstellt die Kommission in enger Abstimmung mit dem jeweils betroffenen Mitgliedstaat das Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete unter besonderer Berücksichtigung der einzelstaatlichen Prioritäten — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das Verzeichnis der in der Tschechischen Republik im Rahmen von Ziel 2 der Strukturfonds im Zeitraum 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2006 infrage kommenden Gebiete ist im Anhang festgelegt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Brüssel, den 21. Juni 2004
Für die Kommission
Jacques BARROT
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Beitrittsakte.
ANHANG
Liste der unter Ziel 2 der Strukturfonds in der Tschechischen Republik förderfähigen Gebiete
Zeitraum 2004 bis 2006
Region NUTS III |
Förderfähige Gebiete |
Einwohner der förderfähigen Gebiete in Region NUTS III (Anzahl) |
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Region NUTS III ohne nachstehende Gebiete |
Nur nachstehende Gebiete in Region NUTS III |
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Gebiete gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 |
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Praha |
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Bezirke (nationale Kennzahl):
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364 766 |