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Document 32017D2371

    Beschluss (GASP) 2017/2371 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

    ABl. L 337 vom 19.12.2017, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2371/oj

    19.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 337/34


    BESCHLUSS (GASP) 2017/2371 DES RATES

    vom 18. Dezember 2017

    zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/486/GASP (1) über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) angenommen.

    (2)

    Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2161 (2) zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP angenommen, mit dem das Mandat bis zum 31. Mai 2019 verlängert und der EUAM Ukraine ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den gleichen Zeitraum bereitgestellt wurde.

    (3)

    Auf Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 13. Dezember 2017 Einvernehmen über die Eröffnung eines Regionalbüros in Odessa erzielt.

    (4)

    Ein überarbeiteter als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte daher für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden, und der Beschluss 2014/486/GASP sollte entsprechend geändert werden.

    (5)

    Die EUAM Ukraine wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 14 Absatz 1 Unterabsätze 5 und 6 des Beschlusses 2014/486/GASP erhält folgende Fassung:

    „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2019 beläuft sich auf 33 843 302,49 EUR.“

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2017.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    K. SIMSON


    (1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

    (2)  Beschluss (GASP) 2017/2161 des Rates vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 304 vom 21.11.2017, S. 48).


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