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Document 32010D0796

2010/796/GASP: Beschluss EUPOL COPPS/1/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 21. Dezember 2010 betreffend die Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

ABl. L 338 vom 22.12.2010, p. 49–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 01/01/2012

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/796/oj

22.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 338/49


BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 21. Dezember 2010

betreffend die Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

(2010/796/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/784/GASP des Rates vom 17. Dezember 2010 zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/784/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL COPPS zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Henrik MALMQUIST als Leiter der EUPOL COPPS zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Henrik MALMQUIST als Leiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt bis zum 31. Dezember 2011.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2010.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 335 vom 18.12.2010, S. 60.


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