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Document L:2011:079:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 79, 25. März 2011


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    ISSN 1725-2539

    doi:10.3000/17252539.L_2011.079.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 79

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    54. Jahrgang
    25. März 2011


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

     

     

    2011/181/EU

     

    *

    Beschluss des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Oktober 2010 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

    1

     

     

    2011/182/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 9. März 2011 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

    3

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 291/2011 der Kommission vom 24. März 2011 über wesentliche Verwendungen geregelter Stoffe außer Fluorchlorkohlenwasserstoffen zu Labor- und Analysezwecken in der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

    4

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 292/2011 der Kommission vom 23. März 2011 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten, zur Ablehnung weiterer Anträge und zum Abschluss des Zeitraums für die Einreichung der Anträge für die verfügbaren Mengen Nichtquotenisoglucose, die mit verringerter Überschussabgabe auf dem Markt der Europäischen Union verkauft werden sollen

    7

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2011 der Kommission vom 23. März 2011 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten, zur Ablehnung weiterer Anträge und zum Abschluss des Zeitraums für die Einreichung der Anträge für die verfügbaren Mengen Nichtquotenzucker, die mit verringerter Überschussabgabe auf dem Markt der Europäischen Union verkauft werden sollen

    8

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 294/2011 der Kommission vom 24. März 2011 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    9

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 295/2011 der Kommission vom 24. März 2011 zur Änderung der mit der Verordnung (EU) Nr. 867/2010 festgesetzten repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2010/11

    11

     

     

    BESCHLÜSSE

     

     

    2011/183/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 21. März 2011 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs

    13

     

     

    2011/184/EU

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 24. März 2011 über die Zuteilung von Mengen geregelter Stoffe, deren Einfuhr oder Herstellung für die Verwendung zu Labor- und Analysezwecken in der Union 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, zugelassen wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 1819)

    14

     

     

    2011/185/EU

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 24. März 2011 über die Zuteilung von Einfuhrquoten für geregelte Stoffe und der Mengen, die in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union überführt werden dürfen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 1820)

    18

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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