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Document 62016TN0733

Rechtssache T-733/16: Klage, eingereicht am 18. Oktober 2016 — Banque Postale/EZB

ABl. C 454 vom 5.12.2016, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 454/32


Klage, eingereicht am 18. Oktober 2016 — Banque Postale/EZB

(Rechtssache T-733/16)

(2016/C 454/55)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: La Banque Postale (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Guillaume und L. Coudray)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 24. August 2016 über ihren Antrag, gemäß Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen im öffentlichen Sektor bei der Berechnung der Verschuldungsquote unberücksichtigt lassen zu dürfen, für nichtig zu erklären;

der Europäischen Zentralbank die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.

1.

Die Europäische Zentralbank (EZB) habe insofern einen Rechtsfehler begangen, als die Entscheidung vom 24. August 2016 über ihren Antrag, Risikopositionen im öffentlichen Sektor bei der Berechnung der Verschuldungsquote unberücksichtigt lassen zu dürfen (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) verfrüht gewesen sei.

2.

Kein Ermessen der EZB bei der Anwendung von Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. 2013, L 176, S. 1, im Folgenden: Verordnung Nr. 575/2013).

3.

Die EZB habe bei Erlass der angefochtenen Entscheidung Rechtsverstöße begangen u. a. in Bezug auf

die fehlende Verschuldung im Bereich ihrer zentral erfassten Spareinlagen;

die behaupteten Risiken der Nichtzahlung der Caisse des dépôts et consignation (frz. Depositen- und Konsignationszentralkasse) und des französischen Staates;

die behaupteten operationellen Risiken im Zusammenhang mit der Erfassung ihrer zentral erfassten Spareinlagen.


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