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Document 62012FA0157
Case F-157/12: Judgment of the Civil Service Tribunal (2nd Chamber) of 19 June 2014 — BN v Parliament (Civil service — Officials — Application for annulment — Official of Grade AD 14 temporarily filling a post as adviser to a Director — Claim of psychological harassment made against the Director General — Long-term sick leave — Decision to appoint the applicant to a post as adviser in another Directorate General — Duty to have regard to the welfare of officials — Principle of sound administration — Interest of the service — Rule that the grade must correspond with the post — Application for damages — Harm resulting from a failure to take a decision)
Rechtssache F-157/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Anfechtungsklage — Beamter der Besoldungsgruppe AD 14, der vorläufig die Stelle eines Beraters bei einem Direktor innehat — Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor — Krankheitsurlaub von langer Dauer — Entscheidung über die Ernennung auf eine Beraterstelle in einer anderen Generaldirektion — Fürsorgepflicht — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Dienstliches Interesse — Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten — Schadensersatzklage — Schaden aus einem Verhalten ohne Entscheidungscharakter)
Rechtssache F-157/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Anfechtungsklage — Beamter der Besoldungsgruppe AD 14, der vorläufig die Stelle eines Beraters bei einem Direktor innehat — Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor — Krankheitsurlaub von langer Dauer — Entscheidung über die Ernennung auf eine Beraterstelle in einer anderen Generaldirektion — Fürsorgepflicht — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Dienstliches Interesse — Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten — Schadensersatzklage — Schaden aus einem Verhalten ohne Entscheidungscharakter)
ABl. C 421 vom 24.11.2014, p. 49–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/49 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament
(Rechtssache F-157/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - Beamter der Besoldungsgruppe AD 14, der vorläufig die Stelle eines Beraters bei einem Direktor innehat - Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor - Krankheitsurlaub von langer Dauer - Entscheidung über die Ernennung auf eine Beraterstelle in einer anderen Generaldirektion - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Dienstliches Interesse - Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten - Schadensersatzklage - Schaden aus einem Verhalten ohne Entscheidungscharakter))
2014/C 421/68
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Versetzung des Klägers und der stillschweigenden, rückwirkenden Entscheidung, ihn seines Amtes als Berater des Leiters einer Direktion des Europäischen Parlaments zu entheben, sowie auf Ersatz des entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die BN entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 71 du 9.3.2013, S. 31.