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Document 62008CA0250

    Rechtssache C-250/08: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 1. Dezember 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freizügigkeit — Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie — Berechnung einer Steuervergünstigung — Eintragungsabgaben — Kohärenz des Steuersystems)

    ABl. C 32 vom 4.2.2012, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.2.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 32/2


    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 1. Dezember 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

    (Rechtssache C-250/08) (1)

    (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie - Berechnung einer Steuervergünstigung - Eintragungsabgaben - Kohärenz des Steuersystems)

    2012/C 32/02

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. van Nuffel, R. Lyal und W. Roels)

    Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: L. Van den Broeck im Beistand von B. van de Walle de Ghelcke, advocaat)

    Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Republik Ungarn (Prozessbevollmächtigte: R. Somssich, K. Borvölgyi und Z. Fehér)

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verletzung der Art. 18 EG, 43 EG und 56 EG und der Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens — Berechnung eines Steuervorteils beim Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie — Berücksichtigung der beim Kauf eines früheren Hauptwohnsitzes entrichteten Eintragungsgebühren nur dann, wenn sich diese in der Region Flandern befindet

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 223 vom 30.8.2008.


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