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Document 52008AE0282
Opinion of the European Economic and Social Committee on the Proposal for a Council Decision on guidelines for the employment policies of the Member States (under Article 128 of the EC Treaty) COM(2007) 803 final/2 (Part V) — 2007/0300 (CNS)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag) KOM(2007) 803 endg./2 (Teil V) — 2007/0300 (CNS)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag) KOM(2007) 803 endg./2 (Teil V) — 2007/0300 (CNS)
ABl. C 162 vom 25.6.2008, p. 92–95
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 162/92 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag)“
KOM(2007) 803 endg./2 (Teil V) — 2007/0300 (CNS)
(2008/C 162/24)
Der Rat beschloss am 17. Januar 2008, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
„Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag)“
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Januar 2008 an. Berichterstatter war Herr GREIF.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 442. Plenartagung am 13./14. Februar 2008 (Sitzung vom 13. Februar) mit 147 gegen 5 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat den neuen integrierten Ansatz und den mehrjährigen Turnus bereits in seiner Stellungnahme zur Vorlage der Leitlinien 2005–2008 (1) und in zahlreichen anderen Stellungnahmen begrüßt und unter anderem darauf hingewiesen, dass die nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in alle Phasen der Koordinierung der Beschäftigungspolitik angehört und einbezogen werden müssen. |
1.2 |
Der EWSA betonte, dass ein zentrales Element für den Erfolg der nationalen Reformprogramme eine möglichst umfassende Einbeziehung aller gesellschaftlichen Akteure — insbesondere der Sozialpartner — in alle Phasen des Prozesses ist. Diesbezüglich hat der EWSA sein Bedauern geäußert, dass in den vergangenen Jahren die Konsultationen mit den Sozialpartnern und die Debatte mit der Zivilgesellschaft nur unbefriedigend verlaufen sind. Der EWSA hält daher eine Stärkung des Systems der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten für wichtig. |
1.3 |
Angesichts dieser Vorgeschichte bedauert der EWSA wiederum, dass die außerordentlich knappe Frist zwischen der Veröffentlichung des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und dem Zeitpunkt für den Beschluss selbst nicht genügend Zeit für eine gründliche Erörterung und Konsultation lässt. Deshalb behält sich der Ausschuss vor, die Strategie im Lichte des Gipfeltreffens vom Frühjahr 2008 noch einmal zu überprüfen. |
1.4 |
Der Ausschuss hat in verschiedenen Stellungnahmen zahlreiche Vorschläge zu den bisherigen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie gemacht. Angesichts des erwähnten knappen Zeitrahmens hat der EWSA alle diese Vorschläge zusammengefasst und den betreffenden Dienststellen der Kommission zugesandt, wo sie mit Interesse aufgenommen wurden (2). |
1.5 |
Die Leitlinien haben keineswegs ihren grundlegenden Wert verloren, und der Ausschuss bemerkt, dass das neue Paket der beschäftigungspolitischen Leitlinien mit dem vorhergehenden identisch ist. Allerdings wurde der Begleittext geringfügig aktualisiert und einige wenige Vorschläge des Ausschusses wurden in den Text aufgenommen. |
1.6 |
Um die Leitlinien transparenter zu machen, schlägt der Ausschuss der Kommission vor, als reguläres Verfahren einen Anhang mit einem Verzeichnis aller quantifizierbaren Ziele zu verfassen. |
1.7 |
Angesichts des Zeitlimits wiederholt der Ausschuss in der nachfolgenden Zusammenfassung der Vorschläge (3) seine Hauptgesichtspunkte zu bestimmten Aspekten, die in dem Beschluss zu berücksichtigen wären und sich aus der allgemeinen Notwendigkeit ergeben, die beschäftigungspolitischen Leitlinien anzupassen. |
2. Zusammenfassung der spezifischen EWSA-Vorschläge
2.1 Zielvorstellungen und messbare Zielgrößen
Der Ausschuss hält es für notwendig,
— |
viel ehrgeizigere, effektivere und besser messbare Ziele aufzustellen, die durch die neuen Leitlinien auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einen Bezugswert erhalten, und spricht sich für mehr Vollzugsbefugnisse der Europäischen Kommission aus; in diesem Zusammenhang müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um eine Verwässerung der Ziele der neuen Lissabonner Strategie zu vermeiden, und es ist wieder eine Konzentration auf quantitative europäische Ziele erforderlich, insbesondere in den Bereichen Aktivierung, Bildung und lebenslanges Lernen, Beschäftigung von Jugendlichen und Gleichbehandlung von Männern und Frauen; |
— |
einen Zeitplan und Verfahrensablauf aufzustellen, der allen betroffenen Akteuren gebührend bekannt zu machen ist, damit eine möglichst hohe Beteiligung gewährleistet und während der Ausarbeitung auf EU- und einzelstaatlicher Ebene ausreichend Zeit für Reaktionen eingeräumt werden kann; in diesem Kontext vor allem auch und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und den EWSA in die Ausarbeitung und Umsetzung der Leitlinien wie auch in die Weiterbehandlung einzubeziehen; |
— |
eine Verbesserung bei der Datenerhebung zu gewährleisten und deren Beobachtung und Auswertung sowohl durch die Mitgliedstaaten als auch durch die Kommission zu ermöglichen; |
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nationale Reformprogramme zu formulieren, die eindeutigere Aussagen zu den festgelegten Zielen, den zeitlichen Vorgaben, den Kosten und den Haushaltsmitteln enthalten, um dadurch zu erreichen, dass sie ambitionierter ausfallen und eine qualitative Verbesserung hinsichtlich zeitlicher Vorgaben, Verantwortlichkeit, Verbindlichkeit und finanzieller Grundlage und spezifischer Zielvorgaben zur Bindung entsprechender Haushaltsmittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten festgestellt werden kann; |
— |
mit speziellen Zielvorgaben und einer stärkeren Berücksichtigung der sozialpolitischen Erfordernisse stärkeren Nachdruck auf die Einbeziehung von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu legen; in diesem Zusammenhang muss sehr viel mehr unternommen werden, um sicherzustellen, dass die positiven Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Beschäftigung auch die soziale Integration im Rahmen der Lissabonner Strategie verbessern; deshalb muss sehr viel mehr Nachdruck auf die gemeinsamen sozialen Ziele der Mitgliedstaaten gelegt werden, um in den neuen Leitlinien eine aktive soziale Integration zu fördern (zum Beispiel Bekämpfung der Armut und der Ausgrenzung der am meisten benachteiligten Menschen und Gruppen). |
2.2 Jugendbeschäftigung
Der Ausschuss hält Folgendes für erforderlich:
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Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat im Hinblick auf eine Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit um mindestens 50 % im Zeitraum 2006-2010, um deutlich zu machen, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von allen Beteiligten mehr Anstrengungen erfordert; |
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eine viel stärkere Gewichtung der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt mit einer Garantie, eine Erstanstellung mit Zukunftsaussichten zu finden, ferner die Einführung von Maßnahmen, die die Gefahr verringern, dass Jugendliche zwischen befristeten und unsicheren Arbeitsplätzen festsitzen; |
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ein viel entschlosseneres Engagement, das auf Berufsbildung ausgerichtet ist, um berufliche Laufbahnen für Jugendliche zu schaffen, und auf lebenslanges Lernen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken; eine grundlegende Bildung in Bezug auf den modernen Arbeitsmarkt ist ebenfalls ein großes Problem; hier fehlen Bildungskenntnisse des primären und sekundären Bereichs; außerdem besteht ein Missverhältnis zwischen Ausbildung und Qualifikationen einerseits und den Erfordernissen des Arbeitsmarkts andererseits; |
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die Entwicklung von Systemen der sozialen Sicherung, die es Jugendlichen ermöglichen, Entscheidungen für die eigene Zukunft zu treffen; in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung junger Menschen, die insbesondere auf Jugendliche ausgerichtet werden sollten, die weder eine schulische/universitäre oder berufliche Ausbildung absolvieren noch einen Beruf ausüben und die nicht arbeitslos gemeldet sind; |
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Verringerung der Schulabbrüche um 50 % im Zeitraum 2006-2010 und Förderung von „Schnupperpraktika“ in Unternehmen; |
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Ausbau angemessener Anreize und Unterstützungsleistungen für Unternehmen zur vermehrten Anstellung Jugendlicher sowie älterer Arbeitnehmer mit besonderen Problemen am Arbeitsmarkt; |
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Reduktion der Frist von sechs Monaten zur Aktivierung Arbeit bzw. Lehrstellen suchender Jugendlicher (nach Leitlinie 18 soll diese Frist bis 2010 auf 4 Monate verringert werden); |
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Forcierung der Gleichstellung, Förderung behinderter Menschen und der Integration von Zuwanderern. |
2.3 Gleichstellung von Männern und Frauen
Der Ausschuss macht erneut auf Folgendes aufmerksam:
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Für eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sind gemeinsame Prioritäten bei der Koordinierung der Beschäftigungspolitiken erforderlich; u.a. sollte es konkrete Vorschläge für Maßnahmen geben, damit alleinerziehende Eltern marktgerechte Fertigkeiten entwickeln und ihr Einstieg in das Erwerbsleben erleichtert wird; |
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die Sozialpartner sollten zu den Aspekten konsultiert werden, die die Einbeziehung der Geschlechterkriterien betreffen; |
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die einzelstaatlichen Regierungen, die nationalen Gleichbehandlungsstellen und die Sozialpartner aller Mitgliedstaaten haben die eindeutige Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die von ihnen eingerichteten Arbeitsentgeltsysteme nicht zu einer Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern führen; in diesem Zusammenhang müssen die gemeinschaftlichen Leitlinien sowohl auf der Ebene der Einzelstaaten als auch auf Unternehmensebene die Ziele für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen durch präzise Indikatoren unterstützen. Daher sollten Zielvorgaben zur Verringerung der Unterschiede festgelegt werden, die in Bezug auf den Zugang zu beruflicher und technischer Ausbildung zwischen Jungen und Mädchen bestehen, und das Gefälle bei den Einstiegslöhnen und -gehältern reduziert werden; |
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es werden Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und struktureller Ursachen geschlechtsspezifischer Einkommensunterschiede gebraucht, insbesondere die Förderung der eigenständigen sozialen Absicherung von Frauen, v.a. über Maßnahmen zum Abbau geringfügiger, nicht abgesicherter Teilzeitbeschäftigung sowie zur verbesserten Regulierung von Teilzeitbeschäftigung (etwa Ausdehnung des Rechtes auf Teilzeit für Eltern mit Anspruch auf Rückkehr zu Vollzeit, Abbau der mangelnden Integration in innerbetriebliche Weiterbildungsprogramme); |
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neue spezifische Zielvorgaben für die Gleichstellung der Geschlechter in den Beschäftigungspolitiken unter Angabe qualitativer und quantitativer Indikatoren sind erforderlich, um Geschlechterstereotype abzubauen und Hindernisse zu beseitigen, die Frauen von bestimmten Berufsgruppen ausgrenzen und die unternehmerische Initiative von Frauen einschränken (4); |
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das Thema unternehmerische Initiative sollte in die Lehrpläne der Sekundarstufe sowie der Hochschul- und Berufsbildung in den Mitgliedstaaten aufgenommen werden, und zwar insbesondere für Schülerinnen und Studentinnen bzw. Auszubildende; ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, damit mehr Frauen ein wissenschaftliches oder technisches Studium abschließen, um so die geschlechtsspezifischen Beschäftigungsunterschiede im technischen Bereich, u.a. im Ingenieurwesen und im IKT-Bereich, abzubauen; |
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Fragen zur Gleichbehandlung der Geschlechter und auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten stärker beachtet werden. Diesbezüglich ist es erforderlich, geschlechtsspezifische Segmentierungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, vor allem über effektive Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (insbesondere massiver und flächendeckender Ausbau von qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Familien, u.a. in Form ganztägiger Einrichtungen für diese Personen); |
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die partnerschaftliche Teilung von Betreuungspflichten muss effektiv gefördert werden (v.a. Anreize zur Erhöhung der Väterbeteiligung), zudem müssen familienpolitische Maßnahmen beseitigt werden, die Eltern Anreize zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben bzw. zu einer längeren Unterbrechung geben; Eltern sollten zum Wiedereinstieg ins Berufsleben ermuntert werden; „Karenzfinanzierung“ darf sich nicht nachteilig auf den Einkommensverlauf auswirken, keinen zusätzlichen Anreiz zum Berufsausstieg von Frauen liefern und keine neuen Hemmnisse für eine partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung aufbauen. |
2.4 Ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Behinderungen, Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund
Der Ausschuss hat folgende Forderungen aufgestellt:
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Verstärkte Bekämpfung zahlreicher weiterhin bestehender Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund des Alters, des Geschlechts bzw. aufgrund von Behinderung oder ethnischer Herkunft, insbesondere beim Bildungszugang sowie beim Zugang zum und Verbleib auf dem Arbeitsmarkt; bestehende EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung sollten auf geeignete Weise überwacht werden; |
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die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Herausforderung durch die Alterung der erwerbsfähigen Bevölkerung bedürfen einer größeren Hinwendung. In diesem Zusammenhang sind vermehrte Investitionen in Qualität und eine altersgerechte Ausgestaltung der Arbeitsplätze erforderlich, damit Arbeitnehmer physisch und psychisch länger im Erwerbsleben verbleiben können, insbesondere durch eine stärkere Beteiligung Älterer an Weiterbildung, die Verringerung des Leistungsdrucks in den Betrieben und eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen (u.a. Anreize zum Ausbau des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, flächendeckende betriebliche Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie zum Arbeitnehmerschutz); |
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Maßnahmen für eine stärkere Würdigung des Werts älterer Arbeitnehmer (Würdigung von Erfahrungswissen und Transfer der im Erwerbsleben erworbener Kompetenzen an jüngere Arbeitnehmer) sowie Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, bei der vorausschauenden Personalplanung und Entwicklung altersgerechter Arbeitsorganisation; |
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die Behindertenthematik sollte in den nationalen Reformplänen stärker berücksichtigt werden, außerdem sollten die nationalen Behindertenverbände stärker in die Erarbeitung der Reformpläne eingebunden werden. Diesbezüglich war die Kommission aufgefordert worden, die Auswirkungen zu analysieren und mögliche Synergien auszuloten, die von flexiblen arbeitsmarktpolitischen und flankierenden Maßnahmen ausgehen und die Beschäftigungssituation behinderter Menschen verbessern könnten; |
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die Einwanderungspolitik muss gestrafft und ihre Umsetzung und ihre Auswirkungen auf die einzelstaatlichen Pläne zur Arbeitsmarktpolitik müssen überprüft werden. Besonderes Augenmerk ist hier auf individuelle (vor)schulische Förderung und frühzeitige Investition in sprachliche und berufsnahe Qualifikation sowie auf die Beseitigung institutioneller Hemmnisse und Diskriminierungen beim Arbeitsmarktzugang in den Mitgliedstaaten und die Verhinderung von Lohndumping zu legen; |
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Monitoring und Ergreifung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit genügend Fachkräfte erhalten bleiben. Obgleich der Ausschuss die Mobilität der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt, zeigt er sich besorgt über die Auswirkungen, die die Abwanderung von Fachkräften und ihrer Sachkenntnis von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen auf den Heimatstaat hat. |
2.5 Hochwertige Arbeitsplätze und Transitarbeitsmärkte
Der Ausschuss verweist erneut auf folgende Erfordernisse:
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Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen und daher die Aufstellung eines europäischen Indexes für die Qualität des Arbeitslebens, der auf forschungsbasierten Kriterien für „gute Arbeit“ (good work) fußt und regelmäßig ermittelt und veröffentlicht wird, um Veränderungen und Fortschritte in der Qualität des Arbeitslebens sowie die Auswirkungen auf die Produktivität darzustellen; |
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Steigerung der Arbeitsmarktsicherheit und Verhinderung von „Prekaritätsfallen“ u.a. indem sichergestellt wird, dass Arbeitslose nicht gezwungen werden, Jobs ohne Absicherung anzunehmen, Schwarzarbeit bekämpft wird und die Ausnutzung befristet beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindert wird; |
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Schutz der Arbeitnehmer vor Diskriminierung; |
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viele zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung leistungsfähiger Gesundheitsschutzsysteme und der Beschäftigungsziele Gesundheitsvorsorge und gesunde Lebensweise, um Belastungen durch Krankheit zu vermeiden, die Arbeitsproduktivität zu steigern und das aktive Erwerbsleben zu verlängern; |
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überall, wo dies notwendig ist, Modernisierung und Verbesserung der sozialen Absicherung nicht-standardisierter Beschäftigungsformen; |
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Abbau von Hindernissen für Personen mit Betreuungspflichten beim (Wieder)Eintritt oder Verbleib auf dem Arbeitsmarkt und Anreize zur vermehrten Beteiligung von Vätern an Betreuungsaufgaben; |
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Aufbau von Transitarbeitsmärkten für sozial ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen mit angemessenen Anreizen für Unternehmen zur vermehrten Anstellung bei gleichzeitiger Unterstützung der Betroffenen bei der Überwindung der Probleme, die ihre soziale Ausgrenzung bedingen (wobei unerwünschte Mitnahmeeffekte ebenso auszuschließen sind wie Wettbewerbsverzerrungen); |
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Beschäftigungsinitiativen im Non-Profit-Bereich, insbesondere in der Gemeinwirtschaft, denen hier eine besondere Rolle zukommt; entsprechende Förderungen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Budgets sind sicherzustellen. |
2.6 Flexicurity
Der Ausschuss hat folgende Vorschläge unterbreitet:
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Die Sozialpartner sollten in jeglicher Flexicurity-Debatte sowie bei der europäischen Definition des Flexicurity-Konzepts die Hauptakteure und vorrangigen Konsultationspartner der Europäischen Kommission sein; |
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eine Stärkung des Systems der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene ist unerlässlich. Die Sozialpartner müssen aktiv beteiligt sein und über die Konzipierung und Gestaltung der Flexicurity verhandeln, sie beeinflussen und verantworten; daher sollte bei der Evaluierung der nationalen Reformprogramme auch erörtert werden, wie der soziale Dialog und die Tarifverhandlungssysteme gestärkt werden können; |
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die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Solidarität zwischen den Generationen im Bereich der Flexicurity größere Aufmerksamkeit schenken. Frauen, ältere Arbeitnehmer und Jugendliche sind auf dem Arbeitsmarkt in puncto Flexibilität und Sicherheit oft im Nachteil — ein Aufschließen dieser Gruppen sowie die Ermittlung der geeignetsten Maßnahmen müssen daher angestrebt werden; |
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die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten prüfen, wie die Anpassungsfähigkeit im Wege der internen Flexibilität verbessert werden kann, sodass diese zu einer entwicklungsfähigen und akzeptablen Dimension der Flexicurity ausgestaltet werden kann. Interne Flexibilität kann ausschlaggebend für die Verbesserung von Produktivität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sein und somit zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen; |
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ein Ausgleich zwischen Arbeitszeitflexibilität und Arbeitnehmerschutz sollte angestrebt werden; dies kann am besten durch Bestimmungen bewerkstelligt werden, die in Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten festgelegt werden. Verhandlungen über die Arbeitszeitflexibilität müssen sich auf ein solides Rechtsumfeld, gut funktionierende soziale Einrichtungen und beschäftigungsfreundliche soziale Sicherungssysteme stützen können. |
2.7 Investitionen, Innovation und Forschung
Der Ausschuss hat folgende Forderungen vorgebracht:
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Ein günstiges makroökonomisches Umfeld mit Schwerpunkt auf einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik, das auf Überwindung der lang andauernden Konjunkturschwäche und die Ausschöpfung des vollen Potenzials arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ausgerichtet ist; |
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bei der Einbeziehung von Investitionen in die Forschung, die Entwicklung und die Innovation muss konsequenter vorgegangen werden, um sowohl die Wirtschaft anzukurbeln als auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass viele Reformpläne nur unzureichend die Notwendigkeit berücksichtigen, neben strukturellen Reformen auf dem Arbeitsmarkt auch nachfrageorientierte Maßnahmen zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung zu setzen; |
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einen größeren budgetären Spielraum für entsprechende Infrastrukturinvestitionen in den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sollten die nationalen Reformprogramme möglichst so konzipiert sein, dass sie ein europaweit koordiniertes Konjunkturbelebungsprogramm ergeben; |
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entsprechende Rahmenbedingungen, die sowohl die externe als auch die interne Nachfrage begünstigen, um das Potenzial für Wachstum und Vollbeschäftigung auszuschöpfen. Diesbezüglich wurde betont, dass nur wenige Mitgliedstaaten in ihren Reformprogrammen in diesem Sinn ausreichende Akzente zur wirtschaftlichen Stimulation setzen; |
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entsprechende Finanzmittel auf nationaler und europäischer Ebene, um erfolgreich beschäftigungspolitische Maßnahmen umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass in vielen Mitgliedstaaten das Auseinanderklaffen von Vorschlägen zu arbeitsmarktpolitischen Initiativen und mangelnder budgetärer Deckung beseitigt werden muss. |
Brüssel, den 13. Februar 2008
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dimitris DIMITRIADIS
(1) Stellungnahme des EWSA vom 31. Mai 2005 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag)“, Berichterstatter: Herr MALOSSE (ABl. C 286 vom 17.11.2005).
(2) Eine Broschüre mit den Vorschlägen des EWSA steht kurz vor der Veröffentlichung. Zu den Stellungnahmen des EWSA zu beschäftigungspolitischen und ähnlichen Fragen siehe http://eesc.europa.eu/sections/soc/index_en.asp (nur auf Englisch und Französisch; d.Üb.)
(3) Hierbei werden folgende Stellungnahmen zitiert: EWSA-Stellungnahme vom 25.4.2007 zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“, Berichterstatterin: Frau O'Neill (ABl. C 168 vom 20.7.2007); EWSA-Stellungnahme vom 12.7.2007 zum Thema „Beschäftigung für vorrangige Bevölkerungsgruppen (Lissabon-Strategie)“, Berichterstatter: Herr Greif (ABl. C 256 vom 27.10.2007); EWSA-Stellungnahme vom 26.10.2005 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich — Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft“, Berichterstatterin: Frau van Turnhout (ABl. C 28 vom 3.2.2006); EWSA-Stellungnahme vom 13.9.2006 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“, Berichterstatterin: Frau Attard (ABl. C 318 vom 23.12.2006); EWSA-Stellungnahme vom 11.7.2007 zum Thema „Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist — die Rolle der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der regionalen und lokalen Einrichtungen unter Berücksichtigung des Gender Mainstreamings“, Berichterstatter: Herr Pariza Castaños (ABl. C 256 vom 27.10.2007); EWSA-Stellungnahme vom 17.1.2007 zum Thema „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen“, Berichterstatter: Herr Joost (ABl. C 93 vom 27.4.2007); EWSA-Stellungnahme vom 26.9.2007 zum Thema „Nachhaltige Arbeitsproduktivität in Europa“, Berichterstatterin: Frau Kurki (ABl. C 10 vom 15.1.2008); EWSA-Stellungnahme vom 11.7.2007 zum Thema „Flexicurity (die Dimension der internen Flexibilität — Tarifverhandlungen und Sozialer Dialog als Instrumente der Arbeitsmarktregulierung und -reform)“, Berichterstatter: Herr Janson (ABl. C 256 vom 27.10.2007); EWSA-Stellungnahme vom 17.5.2006 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“, Berichterstatter: Herr Greif (ABl. C 195 vom 18.8.2006); EWSA-Stellungnahme vom 30.5.2007 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, Berichterstatter: Herr Rodríguez García-Caro (ABl. C 175 vom 27.7.2007); EWSA-Stellungnahme vom 6.4.2005 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments betreffend die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung, Berichterstatter: Herr Soares (ABl. C 255 vom 14.10.2005).
(4) Vgl. dazu auch folgende Stellungnahmen: EWSA-Stellungnahme vom 6.7.2006 zum Thema „Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“, Berichterstatterin: Frau Jerneck (ABl. C 309 vom 16.12.2006) und EWSA-Stellungnahme vom 25.10.2007 zum Thema „Unternehmergeist und Lissabon-Agenda“, Berichterstatterin: Frau Sharma, Mitberichterstatter: Herr Olsson (SOC/267) (Die Stellungnahme wurde noch nicht veröffentlicht).