Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008AE0259

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) Stärkung der Verbraucher — Verbesserung des Verbraucherwohls — wirksamer Verbraucherschutz KOM(2007) 99 endg.

ABl. C 162 vom 25.6.2008, p. 20–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 162/20


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) Stärkung der Verbraucher — Verbesserung des Verbraucherwohls — wirksamer Verbraucherschutz“

KOM(2007) 99 endg.

(2008/C 162/02)

Die Europäische Kommission beschloss am 13. März 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) Stärkung der Verbraucher — Verbesserung des Verbraucherwohls — wirksamer Verbraucherschutz“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 31. Januar 2008 an. Berichterstatterin war Frau DARMANIN.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 442. Plenartagung am 13./14. Februar 2008 (Sitzung vom 13. Februar) mit 148 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die verbraucherpolitische Strategie für den Zeitraum 2007-2013 und ist der Auffassung, dass damit viel versprechende Fortschritte im Bereich der Verbraucherschutzstrategie erzielt werden können. Er ist der Auffassung, dass dies ein zwar teilweise vages, aber doch ehrgeiziges Vorhaben der Kommission ist und geht davon aus, dass dessen Zielsetzungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erreicht werden.

1.1.1

Er ist jedoch auch der Ansicht, dass die für die verbraucherpolitische Strategie zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von durchschnittlich 22,7 Mio. EUR pro Jahr leider nicht ausreichen werden, um die im Rahmen dieser Strategie geplanten Maßnahmen umzusetzen. Es gibt also eine klare Diskrepanz zwischen den in der Strategie angestrebten Zielen und den für die Umsetzung der Strategie zugewiesenen Mitteln.

1.2

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Strategie an sich zwar positiv und ehrgeizig ist, die bislang im Bereich der Verbraucherpolitik durchgeführten Maßnahmen jedoch enttäuschend waren, wodurch auch der Erfolg der neuen Strategie unter keinem besonders guten Vorzeichen steht. Um das Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können, muss ein dynamischer Handlungsplan für die nahe Zukunft festgelegt werden.

1.3

Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass Rechtsvorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes zentrale Bedeutung zukommt. Andererseits sind die bestehenden Rechtsvorschriften aber unflexibel, und ein fairer Markt könnte sehr wichtig für die Verbraucher und die Wirtschaftstreibenden sein. Funktioniert der Markt nicht richtig, sind rechtliche Regelungen unabdingbar. Der Ausschuss fordert die Kommission dazu auf sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften dort, wo sie erforderlich sind, auch wirklich umgesetzt und eingehalten werden. Sie dürfen aber nicht zu einer wie auch immer gearteten Beeinträchtigung des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten führen. Eines der Instrumente, das zu diesem Zweck eingesetzt werden könnte, ist die verstärkte Marktbeobachtung. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss die Kommission dazu auf sicherzustellen, dass die entsprechenden makro- und mikroökonomischen Marktuntersuchungen durchgeführt werden. Außerdem müssen die Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie deren laufende Evaluierung gewährleistet werden. Auch ist es von entscheidender Bedeutung, die Rechtsvorschriften einfach und gut verständlich zu halten, sind die meisten Teilnehmer des Binnenmarkts doch KMU.

1.3.1

Ziel der verbraucherpolitischen Strategie sollte es nicht alleine sein, die Durchsetzung der Verbraucherrechte und die Bewertung des Verbraucherschutzes sicherzustellen, sondern auch die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen und den Verbraucherschutzorganisationen in den Mitgliedstaaten zu fördern. Neben den einschlägigen Rechtsvorschriften ist die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verbraucherschützern auf ein gemeinsames Ziel hin die beste Garantie für die Wahrung der Verbraucherrechte.

1.4

Bildungsmaßnahmen für Verbraucher und Einzelhändler bzw. Dienstleistungsanbieter sind nicht nur ein Schlüsselfaktor für die Einhaltung und die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, sondern auch von entscheidender Bedeutung für verantwortungsvolles und nachhaltiges Konsumverhalten und eine ebensolche Produktion.

1.5

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass im Zeitraum 2007-2013 folgende Ziele angestrebt werden müssen:

Verstärkter Einsatz von Instrumenten für die faire Vermarktung und verantwortungsvolles Konsumverhalten — immer mehr Güter und Dienstleistungen werden im Rahmen des elektronischen Handels gekauft, wobei der derzeitige Rechtsrahmen jedoch keinerlei Schutz für die Verbraucher vorsieht, da sich der elektronische Handel schneller entwickelt als die diesbezüglichen Verbraucherschutzbestimmungen;

Durchsetzung der Rechtsvorschriften dort, wo dies erforderlich ist — die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Rechtsvorschriften und setzen diese unterschiedlich durch. Es ist daher notwendig, dass die Mitgliedstaaten mit schwächeren Durchsetzungsmaßnahmen zu dem Niveau der Mitgliedstaaten aufschließen, die diesbezüglich bessere Ergebnisse erzielen;

Schutz der Verbraucherrechte, sowohl auf kollektiver als auch auf individueller Ebene — Verbrauchern sollten unkomplizierte und wirksame Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um sowohl in ihrem Heimatland als auch grenzübergreifend Rechtsmittel einzulegen. Außerdem sollte der kollektive Verbraucherrechtsschutz EU-weit harmonisiert werden, so dass diese Möglichkeit auch von Gruppen von privaten sowie gewerblichen Verbrauchern (insbesondere KMU) in Anspruch genommen werden kann;

Schutz der Verbraucherrechte auf internationalen Märkten;

Berücksichtigung des Verbraucherschutzes in sämtlichen Politikfeldern und Rechtsvorschriften der EU, sowie

genaue Überwachung bestimmter Marktsegmente, in denen der Verbraucherschutz unverzichtbar ist.

2.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags

2.1

Im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen verbraucherpolitischen Strategie werden die diesbezüglich größten Herausforderungen für den Zeitraum 2007-2013 umrissen. Im Wesentlichen soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung und das Wachstum des Einzelhandels- und Dienstleistungsbereichs Hand in Hand mit einer Stärkung der Verbraucherrechte geht. Eine solche Stärkung der Verbraucherrechte kann aber zu einer Vertiefung der Kluft zwischen jenen Verbrauchergruppen führen, die ihre Rechte kennen und über die Mittel zu ihrer Durchsetzung verfügen, und solchen, die schutzbedürftig sind. Das bedeutet aber nicht, dass durch eine solche Stärkung tatsächlich ein größtmögliches Verbraucherwohl gewährleistet wird, so dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Vertrauen der Verbraucher nicht zu erschüttern. Eine weitere Herausforderung ergibt sich im Zusammenhang mit der Fähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten, die neue Absatzformen für die Produkte bzw. Dienstleistungen dieser Unternehmen hervorbringt, wobei die Bedeutung des elektronischen Handels und eines für den Verbraucher maßgeschneiderten Dienstleistungsangebots wächst.

2.2

In der Strategie werden folgende Ziele festgesetzt, die es bis 2013 zu erreichen gilt:

Stärkung der Verbraucher in der EU auf der Grundlage relevanter und genauer Informationen, fairer Verträge und des Verbraucherrechtsschutzes, da eine solche Stärkung einer der Schlüsselfaktoren für die Gewährleistung des Verbraucherwohls ist, aber auch den Wettbewerb beträchtlich belebt;

Verbesserung des Verbraucherwohls in punkto Preis, Wahlmöglichkeiten, Qualität, Erschwinglichkeit und Sicherheit;

wirksamer Schutz der Verbraucher vor ernsthaften Risiken, insbesondere denen, gegen die sich der Einzelne nicht alleine schützen kann.

Nach Auffassung der Kommission sind dies die wichtigsten Elemente zur Gewährleistung von Wachstum im europäischen Binnenmarkt.

2.3

Diese Ziele sollen mit Hilfe der Finanzmittel für die EU-Verbraucherpolitik erreicht werden, die gemäß dem dafür vorgesehenen Rechtsrahmen zugewiesen werden, um die wirksame Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften insbesondere durch Rechtsdurchsetzung, Zusammenarbeit, Information, Bildung und Rechtsschutz zu gewährleisten.

2.4

Folgende Bereiche wurden in diesem Zusammenhang als prioritär eingestuft:

Besseres Monitoring in Bezug auf Verbrauchermärkte und nationale Verbraucherpolitiken;

bessere Verbraucherschutzregelungen;

bessere Rechtsdurchsetzung und besserer Rechtsschutz;

besser informierte, kompetente Verbraucher;

die Verbraucher in den Mittelpunkt anderer EU-Politikfelder und Regelungsbereiche stellen.

In der verbraucherpolitischen Strategie wird für die einzelnen prioritären Bereiche jeweils eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen der Ausschuss nachstehend im Abschnitt „Besondere Bemerkungen“ Stellung nimmt.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der Ausschuss begrüßt die verbraucherpolitische Strategie für den Zeitraum 2007-2013 und befürwortet insbesondere den darin klar verfolgten Ansatz, wonach Verbrauchervertrauen und -schutz von entscheidender Bedeutung für einen gesunden und prosperierenden Binnenmarkt sind. Besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang aber den in der EU mit Erfolg erprobten Selbst- und Koregulierungsmodellen sowie der Erarbeitung von Verhaltenskodizes gewidmet werden.

3.1.1

Nach Auffassung des Ausschusses dient die Verbraucherpolitik — wie die Kommission in ihrer Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007) 724 endg.) richtigerweise feststellt — nicht ausschließlich der Verwirklichung des Binnenmarktes; vielmehr sollte es Aufgabe des Binnenmarktes sein, die Bedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen und deren Interessen zu dienen.

3.1.2

Der Ausschuss vertritt ferner die Auffassung, dass es Ziel der Maßnahmen der Kommission sein muss, mehr Transparenz auf den Märkten zu schaffen, den Binnenmarkt zu stärken sowie zu gewährleisten, dass die Verbraucherpolitik den funktionierenden Märkten zugutekommt, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung fördert und zum Verbraucherwohl beiträgt.

3.2

Die nach Ansicht der Kommission auf dem Binnenmarkt bestehenden Probleme sind in der Tat große Herausforderungen, die angegangen werden müssen und die in der Strategie auch tatsächlich angesprochen werden. Neben diesen Marktproblemen sieht der Ausschuss aber noch zwei weitere Aufgaben für die Kommission, nämlich eine echte Harmonisierung der einzelstaatlichen Maßnahmen sowie die Festlegung des Verbraucherwohls als zentrales Ziel der einzelnen Generaldirektion der Kommission.

3.3

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagene neue Strategie für den Zeitraum 2007-2013 einen wichtigen und viel versprechenden Fortschritt darstellt und deutlich besser strukturiert ist als die bisherige Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie [KOM(2005) 115 endg.], zu der der EWSA ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hat (1).

3.4

Der Ausschuss zeigt sich aber besorgt über die Widersprüche zu anderen bereits auf Gemeinschaftsebene beschlossenen Maßnahmen, zu denen der vorliegende Kommissionsvorschlag führen kann. Es müsste für Übereinstimmung der operationellen Ziele mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013) (2) gesorgt werden.

3.5

Der Ausschuss geht davon aus, dass die Zielsetzungen der Kommission — obgleich zu ambitioniert, teilweise vage und nicht sehr genau — innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erreicht und den Anforderungen des Binnenmarktes und den Bedürfnissen der Verbraucher größtenteils gerecht werden.

3.6

Zwar hat die Kommission bereits eine Reihe von Initiativen zur Verwirklichung der Zielsetzungen der verbraucherpolitischen Strategie ergriffen, etwa das Grünbuch zu der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz, nichtsdestoweniger fordert der Ausschuss die Kommission nachdrücklich dazu auf, so rasch wie möglich eine Überprüfung der einzelnen Richtlinien vorzunehmen, die diesen Bereich regeln. Die kürzlich veröffentlichten Mitteilungen zu der Umsetzung der Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (KOM(2006) 514 endg.) vom 21. September 2006, zu der Richtlinie über Garantien und unmittelbare Produzentenhaftung (KOM(2007) 210 endg.) sowie zu der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie über Teilzeitnutzungsrechte aus dem Jahr 2007 sind nach Auffassung des Ausschusses insofern enttäuschend, als diese Vorschläge nicht für alle Probleme, die im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen auftreten, Lösungsansätze enthalten. Darüber hinaus werden sie den in der verbraucherpolitischen Strategie festgelegten Zielsetzungen nicht gerecht.

3.6.1

Der Ausschuss begrüßt den im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2008 (KOM(2007) 640 endg.) angekündigten Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die vertraglichen Rechte der Verbraucher und ist bereit, unmittelbar nach dessen Annahme eine Stellungnahme zu diesem Dossier zu erarbeiten und dabei insbesondere zu prüfen, ob die im Hinblick auf die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts festgelegten Prinzipien darin berücksichtigt wurden.

3.7

Ist die vollständige Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in erster Linie auf die Verwirklichung des Binnenmarkts ausgerichtet, so wird sie vom Ausschuss unter bestimmten Bedingungen und zu sehr konkreten Zwecken befürwortet. Eine solche Harmonisierung darf jedoch nicht zu Lasten bereits bestehender Rechte gehen, vielmehr sollte sie die Verbraucherrechte in den sämtlichen Mitgliedstaaten stärken und grenzübergreifende Käufe fördern, so dass sowohl die Verbraucher als auch die Einzelhändler bzw. Dienstleistungsanbieter davon profitieren. Dies sollte nicht nur auf einer Ebene erfolgen, wo die Mitgliedstaaten für einen entsprechenden Verbraucherschutz Sorge tragen, sondern auch auf europäischer Ebene, wobei eine echte Marktintegration angestrebt werden sollte.

3.8

Der Ausschuss begrüßt die Maßnahmen, die in den einzelnen prioritären Bereichen der verbraucherpolitischen Strategie vorgesehen sind. Vor allem hofft er, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden. Er ist aber der Auffassung, dass die Ressourcen (Finanzmittel und Humanressourcen), die der GD Verbraucherschutz zur Verfügung stehen, in Wirklichkeit zu gering sind. Dies macht es für die Generaldirektion noch schwieriger, ihre Ziele zu erreichen. Außerdem werden die für die verbraucherpolitische Strategie zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von durchschnittlich 22,7 Mio. EUR pro Jahr leider nicht ausreichen, um die darin geplanten Maßnahmen umzusetzen.

3.8.1

Die im Rahmen früherer Programme gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass zahlreiche Maßnahmen aufgrund von Personalmangel nicht umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus standen pro Jahr mehr Finanzmittel zur Verfügung als für den jetzigen Zeitraum, für den die Ziele weniger ehrgeizig sind.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Besseres Monitoring in Bezug auf Verbrauchermärkte: Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass es besserer Marktuntersuchungen bedarf und befürwortet daher die im Rahmen dieser Priorität vorgeschlagenen Maßnahmen. Nichtsdestoweniger fordert er die Kommission nachdrücklich dazu auf, diesbezüglich nach innovativen Methoden zu suchen, mit denen aufgezeigt werden kann, welche Erfahrungen und Wahrnehmungen Verbraucher tatsächlich machen. Zusätzlich könnte die Kommission eine makroökonomische Untersuchung über die Erfahrungen von Verbrauchern in den einzelnen Mitgliedstaaten durchführen, bei der konkrete Fälle einschließlich der jeweils gewählten Lösungen geprüft würden. Überdies dringt der Ausschuss darauf, dass die Sammlung von Marktdaten nicht zu Lasten der einzelnen Unternehmen und insbesondere der KMU gehen darf, denen in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen mühseligen Pflichten aufgebürdet werden sollten.

4.2

Bessere Verbraucherschutzregelungen: Bei den im Rahmen dieser Priorität ergriffenen Maßnahmen sollten die Auswirkungen des elektronischen Handels und der Digitalisierung auf die Verbraucherrechte eingehend geprüft und in der Folge klare Pflichten und Rechte für den digitalen Bereich festgelegt werden. Außerdem sollten Maßnahmen konzipiert werden, mit deren Hilfe sich verhindert lässt, dass manchen Verbrauchergruppen der Zugang zu bestimmten Dienstleistungen aufgrund der digitalen Kluft verwehrt bleibt, da sonst nur eine weitere Gruppe schutzbedürftiger Verbraucher entsteht.

4.3

Bessere Rechtsdurchsetzung und besserer Rechtsschutz: Um sicherzustellen, dass die Ziele der verbraucherpolitischen Strategie auch tatsächlich erreicht werden, bedarf es zweifellos der Rechtsdurchsetzung, aber auch der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Der Ausschuss begrüßt und unterstützt die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf kollektive Rechtsschutzmaßnahmen. Diese Form des Rechtsschutzes gewährleistet, dass auch jene Verbraucherprobleme wahrgenommen werden, die nicht von Einzelnen im Alleingang gelöst werden können.

4.4

Besser informierte, kompetente Verbraucher: Der Ausschuss ist fest davon überzeugt, dass Verbraucherbildung und -aufklärung von essentieller Bedeutung für die Gewährleistung des Verbraucherschutzes sind. Mit der Einrichtung des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wurde ein wichtiger Schritt getan, um die Verbraucher gut zu informieren. Der Ausschuss ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission prinzipiell auch nach anderen, innovativeren und kreativeren Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Verbrauchern suchen und sich dabei einer allgemein verständlichen Sprache bedienen sollte.

4.5

Verantwortliches und nachhaltiges Konsumverhalten: Einerseits sollte dafür gesorgt werden, dass die Verbraucher gut informiert sind, andererseits ist es wichtig hervorzuheben, dass auch die Verbraucher verantwortungsvoll handeln sollten. In der vorgeschlagenen verbraucherpolitischen Strategie wird darauf hingewiesen, dass es keine Toleranz gegenüber schwarzen Schafen in den Reihen der Einzelhändler bzw. Dienstleistungsanbieter geben wird; es sollte jedoch auch deutlich gemacht werden, dass die Unternehmer und die Händler von den Verbrauchern Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf ihr Konsumverhalten erwarten. Darüber hinaus sollte nachhaltigem Konsumverhalten ein zentraler Stellenwert im Rahmen des Binnenmarkts eingeräumt werden, und sowohl die Dienstleistungsanbieter bzw. Einzelhändler als auch die Verbraucher sollten besser darüber Bescheid wissen, worum es bei Nachhaltigkeit im Bereich des Konsumverhaltens eigentlich geht und sich stärker danach richten.

4.6

Der Aspekt des Verbraucherschutzes muss bei allen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU berücksichtigt werden: Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, etwa die Verbindungsbeauftragten für Verbraucherfragen in den einzelnen Generaldirektionen, sind positiv zu bewerten und werden voraussichtlich dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass die einzelnen Generaldirektionen jährlich darüber berichten sollten, inwieweit der Verbraucherschutz in ihrem Tätigkeitsbereich berücksichtigt wurde. Er begrüßt daher die Aufnahme von Artikel 153 Absatz 2 in die allgemeinen Bestimmungen (neuer Artikel 12 des Reformvertragsentwurfs).

4.7

Besserer Schutz von Verbraucherrechten auf internationalen Märkten: Verbraucher müssen auch auf internationalen Märkten geschützt werden. Dieser Schutz sollte sich nicht ausschließlich auf die für die Verbraucher in der EU immer wichtigere Produktsicherheit beschränken, sondern sollte sich insbesondere auch auf Probleme erstrecken, die sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Dienstleistungen bzw. Waren über den elektronischen Handel ergeben.

4.8

In ihrer verbraucherpolitischen Strategie weist die Kommission darauf hin, sie wolle sicherstellen, dass die Politik im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von entsprechenden Verbraucherschutzmaßnahmen begleitet wird. Der Ausschuss erwartet in diesem Zusammenhang von der Kommission, dass sie sich dem Standpunkt anschließt, den der EWSA in einer Reihe von Stellungnahmen zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Universaldienstverpflichtung vertreten hat und der auch mit dem neuen Protokoll über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse des Vertrags von Lissabon im Einklang steht.

4.9

Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen: Mehr noch als einschlägige Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung ist es die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Akteuren, die ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet. Es sollte daher alles daran gesetzt werden, um diese Zusammenarbeit zu stärken; auch sollten beispielhafte Verfahren aus den einzelnen Mitgliedstaaten, in denen solche Modelle zum Einsatz gelangen und auch Verhaltenskodizes erarbeitet wurden, europaweit übernommen werden.

Brüssel, den 13. Februar 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  ABl. C 88 vom 11.4.2006. INT/271 — Berichterstatter: Herr Pegado Liz.

(2)  Beschluss Nr. 1926/2006/EG vom 18. Dezember 2006 — ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 39.


Top