EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Rindersomatotropin — EU-Vorschriften zur Vermarktung und Verwendung

Rindersomatotropin — EU-Vorschriften zur Vermarktung und Verwendung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 1999/879/EG des Rates — Inverkehrbringen und Verabreichung von Rindersomatotropin (BST)

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHEIDUNG?

  • Sie soll die Vermarktung und Verwendung von Rindersomatotropin, ein Rinderwachstumshormon, das zur Förderung der Milchleistung verwendet wird, in der Europäischen Union (EU) regeln.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Nach dieser Entscheidung ist das Inverkehrbringen von Rindersomatotropin auf dem EU-Markt zwecks Vermarktung und jedweder Verwendung bei der Behandlung von Milchkühen in der EU verboten.
  • Die Herstellung oder Einfuhr von zur Ausfuhr nach Nicht-EU-Ländern bestimmtem Rindersomatotropin in den EU-Ländern bleibt erlaubt.
  • Zudem müssen Betriebe, die Somatotropin herstellen oder autorisiert sind, derartige Stoffe zu vermarkten, Bücher führen, in denen in zeitlicher Reihenfolge die hergestellten oder erworbenen sowie die verkauften oder zu anderen Zwecken als dem Inverkehrbringen verwendeten Mengen sowie die Namen der Personen angegeben sind, an die diese Mengen verkauft oder von denen diese Mengen erworben wurden.

HINTERGRUND

  • Gemäß der Richtlinie 2001/82/EG dürfen Tieren außer zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken keine Stoffe verabreicht werden, bei denen nicht aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen des Wohlbefindens der Tiere oder gewonnener Erfahrungen erwiesen ist, dass deren Wirkung die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt.
  • Somatotropin wird jedoch lediglich zur Förderung der Milchleistung hergestellt, und der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU (der von der durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002) eingerichteten Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit abgelöst wurde) hat im März 1999 bestätigt, dass die Verabreichung von dem Hormon das Risiko gewisser Erkrankungen erhöht, Fortpflanzungsstörungen begünstigt und heftige Reaktionen auslösen kann.

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung 1999/879/EG des Rates vom 17. Dezember 1999 über das Inverkehrbringen und die Verabreichung von Rindersomatotropin (BST) und zur Aufhebung der Entscheidung 90/218/EWG (ABl. L 331 vom 23.12.1999, S. 71-72)

Letzte Aktualisierung: 11.08.2016

Top