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Document 62020TA0681

Rechtssache T-681/20: Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2022 — OC/EAD (Haftung – Öffentlicher Dienst – In einem Drittland verwendete Bedienstete des EAD – Meldung von Unregelmäßigkeiten – Untersuchungsbericht – Versetzung – Beschwerende Maßnahmen – Verhaltensweisen ohne Entscheidungscharakter – Beachtung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem vorgerichtlichen Verfahren – Schutz von Whistleblowern – Art. 22a des Statuts – Fürsorgepflicht – Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte – Achtung des Privatlebens – Schutz personenbezogener Daten)

ABl. C 340 vom 5.9.2022, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/32


Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2022 — OC/EAD

(Rechtssache T-681/20) (1)

(Haftung - Öffentlicher Dienst - In einem Drittland verwendete Bedienstete des EAD - Meldung von Unregelmäßigkeiten - Untersuchungsbericht - Versetzung - Beschwerende Maßnahmen - Verhaltensweisen ohne Entscheidungscharakter - Beachtung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem vorgerichtlichen Verfahren - Schutz von Whistleblowern - Art. 22a des Statuts - Fürsorgepflicht - Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte - Achtung des Privatlebens - Schutz personenbezogener Daten)

(2022/C 340/42)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: OC (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (vertreten durch S. Marquardt und R. Spáč als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin den Ersatz des Schadens, der ihr aufgrund von Handlungen und Verhaltensweisen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) entstanden sein soll.

Tenor

1.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wird verurteilt, an OC einen Betrag von 10 000 Euro zum Ersatz ihres immateriellen Schadens zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Der EAD trägt seine Kosten sowie die Hälfte der OC entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 19 vom 18.1.2021.


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