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Document 62015CA0051

    Rechtssache C-51/15: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Celle — Deutschland) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord/Region Hannover (Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 4 Abs. 2 EUV — Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt — Interne Organisation der Mitgliedstaaten — Gebietskörperschaften — Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben — Öffentliche Aufträge — Richtlinie 2004/18/EG — Art. 1 Abs. 2 Buchst. a — Begriff ‚„öffentlicher Auftrag“)

    ABl. C 53 vom 20.2.2017, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.2.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 53/5


    Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Celle — Deutschland) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord/Region Hannover

    (Rechtssache C-51/15) (1)

    ((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt - Interne Organisation der Mitgliedstaaten - Gebietskörperschaften - Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff ‚„öffentlicher Auftrag“))

    (2017/C 053/06)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Oberlandesgericht Celle

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Remondis GmbH & Co. KG Region Nord

    Beklagte: Region Hannover

    Beteiligter: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

    Tenor

    Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es sich bei einer Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht und auf deren Grundlage diese eine Satzung über die Gründung eines Zweckverbands — einer juristischen Person des öffentlichen Rechts — erlassen und dieser neuen öffentlichen Einrichtung Befugnisse zuweisen, die bisher diesen Körperschaften oblagen und fortan zu eigenen Aufgaben dieses Zweckverbands werden, nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt.

    Eine solche die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffende Kompetenzübertragung liegt jedoch nur vor, wenn die Übertragung sowohl die mit der übertragenen Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten als auch die damit einhergehenden Befugnisse betrifft, so dass die neuerdings zuständige öffentliche Stelle über eine eigene Entscheidungsbefugnis und eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt. Das vorlegende Gericht wird zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.


    (1)  ABl. C 155 vom 11.5.2015.


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