This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62015CA0051
Case C-51/15: Judgment of the Court (Third Chamber) of 21 December 2016 (request for a preliminary ruling from the Oberlandesgericht Celle — Germany) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord v Region Hannover (References for a preliminary ruling — Article 4(2) TEU — Respect for the national identity of Member States inherent in their fundamental structures, political and constitutional, inclusive of regional and local self-government — Internal organisation of the Member States — Regional authorities — Legal instrument creating a new public-law entity and organising the transfer of powers and responsibilities for the performance of public tasks — Public procurement — Directive 2004/18/EC — Article 1(2)(a) — Concept of ‘public contract’)
Rechtssache C-51/15: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Celle — Deutschland) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord/Region Hannover (Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 4 Abs. 2 EUV — Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt — Interne Organisation der Mitgliedstaaten — Gebietskörperschaften — Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben — Öffentliche Aufträge — Richtlinie 2004/18/EG — Art. 1 Abs. 2 Buchst. a — Begriff ‚„öffentlicher Auftrag“)
Rechtssache C-51/15: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Celle — Deutschland) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord/Region Hannover (Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 4 Abs. 2 EUV — Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt — Interne Organisation der Mitgliedstaaten — Gebietskörperschaften — Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben — Öffentliche Aufträge — Richtlinie 2004/18/EG — Art. 1 Abs. 2 Buchst. a — Begriff ‚„öffentlicher Auftrag“)
ABl. C 53 vom 20.2.2017, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.2.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 53/5 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Celle — Deutschland) — Remondis GmbH & Co. KG Region Nord/Region Hannover
(Rechtssache C-51/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt - Interne Organisation der Mitgliedstaaten - Gebietskörperschaften - Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff ‚„öffentlicher Auftrag“))
(2017/C 053/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Celle
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Remondis GmbH & Co. KG Region Nord
Beklagte: Region Hannover
Beteiligter: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Tenor
Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es sich bei einer Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht und auf deren Grundlage diese eine Satzung über die Gründung eines Zweckverbands — einer juristischen Person des öffentlichen Rechts — erlassen und dieser neuen öffentlichen Einrichtung Befugnisse zuweisen, die bisher diesen Körperschaften oblagen und fortan zu eigenen Aufgaben dieses Zweckverbands werden, nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Eine solche die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffende Kompetenzübertragung liegt jedoch nur vor, wenn die Übertragung sowohl die mit der übertragenen Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten als auch die damit einhergehenden Befugnisse betrifft, so dass die neuerdings zuständige öffentliche Stelle über eine eigene Entscheidungsbefugnis und eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt. Das vorlegende Gericht wird zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.