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Document 52010AE0445
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions: reviewing Community innovation policy in a changing world’ COM(2009) 442 final
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“ KOM(2009) 442 endg.
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“ KOM(2009) 442 endg.
ABl. C 354 vom 28.12.2010, p. 80–84
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 354/80 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“
KOM(2009) 442 endg.
2010/C 354/19
Berichterstatter: Henri MALOSSE
Die Europäische Kommission beschloss am 2. September 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
„Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“
KOM(2009) 442 endg.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 2. März 2010 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 461. Plenartagung am 17./18. März 2010 (Sitzung vom 17. März) mit 108 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Was ist Innovation?
1.1 In der Mitteilung heißt es: „Innovation ist die Fähigkeit, neue Ideen aufzugreifen und sie durch die Verwendung neuer Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen besser und schneller als die Konkurrenz in kommerzielle Ergebnisse umzusetzen“ (1).
1.1.1 Unter Innovation ist weniger die Fähigkeit als das aktive Handeln zu verstehen, der Prozess, der es ermöglicht, bereits existierende oder neue Ideen in Ergebnisse umzusetzen.
1.1.2 Innovation ist häufig Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit (Unternehmenszusammenschlüsse, Sozialpartner, Forscher); sie findet auch in den Unternehmen selbst statt, insbesondere dank der Ideen der Arbeitnehmer. Angesichts des internationalen Wettbewerbs werden die europäischen Unternehmen bessere Verfahren entwickeln müssen, um die Arbeitnehmer an ihren Ergebnissen zu beteiligen und ihre Kreativität zu fördern.
1.1.3 Innovation kann auch Bereiche betreffen, die nicht unmittelbar mit dem Markt zu tun haben wie beispielsweise die menschliche Entwicklung, die Gesundheit, soziale und ökologische Innovation, Innovation im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der Staatsbürgerschaft oder der Entwicklungshilfe.
1.2 Bei der Innovation handelt es sich eher um ein Gesellschaftsziel, die Nutzanwendung der menschlichen Kreativität zur Förderung einer nachhaltigen und harmonischeren wirtschaftlichen Entwicklung.
1.2.1 Innovation muss Antworten auf die Herausforderungen dieses Jahrhunderts finden: nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz, demografische Entwicklung, Globalisierung, Attraktivität der Regionen, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie sozialer Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit.
1.3 Innovation ist kein Selbstzweck; sie dient gesellschaftlichen Zielsetzungen, die sich unter den Begriffen Fortschritt und Nachhaltigkeit zusammenfassen lassen; allerdings muss man sich darüber verständigen, wie diese Begriffe definiert sind und gemessen werden sollen.
Es erscheint dem Ausschuss erwähnenswert, dass die Union, indem sie neue Wirtschafts- und Gesellschaftsindikatoren festlegt und verwendet, mit denen sich das Wachstum und seine Entwicklung im Zeitverlauf messen lassen (2), Vorreiter auf diesem Gebiet sein könnte.
2. Was hat die Europäische Union bislang unternommen?
Die in der Mitteilung gezogene Bilanz über die von der Union durchgeführten Maßnahmen fällt naturgemäß schmeichelhaft aus, sowohl hinsichtlich der Verbesserungen der Rahmenbedingungen und der Förderung einer größeren Marktakzeptanz innovativer Produkte und Dienstleistungen als auch in Bezug auf die Schaffung von Synergien und die Mittelausstattung. Es ist zu betonen, dass zur Untermauerung dieser Sichtweise hauptsächlich technische Innovationen herangezogen werden.
Die Verwendung des Begriffs „Gemeinschaftspolitik“ im Zusammenhang mit Innovation ist ein wenig übertrieben, da es sich - wie die in dieser Mitteilung dargelegte Bilanz aufzeigt - eher um eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen und Aktionen handelt. Die EU besitzt nämlich keine einschlägigen rechtlichen Befugnisse (Nebenzuständigkeit).
2.1 Verbesserung der Rahmenbedingungen
2.1.1 Einige der von der EU ergriffene Maßnahmen haben sich tatsächlich positiv ausgewirkt, wie zum Beispiel die Überarbeitung der Regeln für die staatlichen Beihilfen, in deren Rahmen die Ökoinvestitionen und die Investitionen in Forschung und Entwicklung stärker begünstigt wurden, oder die Zusammenlegung der Netze Euro Info Centres und Innovation Relay Centres im Rahmen des Netzes Enterprise Europe Network. Mit der Lancierung des Small Business Act für Europa wurden große Hoffnungen geweckt, denen bis heute aber nicht genügend konkrete und sichtbare Maßnahmen zugunsten der KMU gefolgt sind (3). Hier ließe sich außerdem die Mitteilung „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ anführen, die in die richtige Richtung geht, es handelt sich hierbei jedoch lediglich um eine Mitteilung, für deren Umsetzung es bislang keine Instrumente gibt.
2.1.2 Auf der anderen Seite zeugt die Tatsache, dass in der Frage des Gemeinschaftspatents noch immer keine Entscheidung gefallen ist, deutlich von dem Unvermögen des Europäischen Rats, hier die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die sich unmittelbar auf die Innovation auswirken würden, wie die im Vergleich zum Rest der Welt ständig sinkende Zahl der in Europa beantragten Patente, aber auch die für Europäer deutlich höheren Kosten zeigen. Aus diesem Grund herrscht in der EU ein Schutzdefizit, durch das die Unternehmen, insbesondere die KMU, benachteiligt werden.
2.1.3 Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente sind bisher vorwiegend auf die notwendigen der Innovation vorgeschalteten Etappen und große öffentliche oder private Forschungsträger ausgerichtet. Dies sollte durch zusätzliche Maßnahmen und Instrumente ergänzt werden, wie z.B. Normungsprozesse, die sich stärker und systematisch auf den innovativen Umsetzungsprozess konzentrieren.
2.1.4 Generell können die Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, eine Quelle für Innovation in allen Bereichen sein.
2.1.4.1 Was die öffentlichen Aufträge anbelangt, so geben die Auftraggeber nur allzu häufig dem Billigstbieter den Vorzug, worunter die Qualität der Angebote leidet. Innovation kann aber gefördert werden, indem die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechend ausgerichtet und somit die Qualität der Dienstleistungen für die Bürger verbessert wird (4).
2.2 Umsetzung der innovationspolitischen Maßnahmen
2.2.1 In der Mitteilung werden die zunehmenden Finanzierungsmöglichkeiten mit EU-Mitteln im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 betont.
2.2.1.1 Diese Zunahme ist für die Akteure, die die Schwerfälligkeit und Komplexität der Verfahren beklagen, insbesondere beim 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (RP7) nicht ersichtlich. Dasselbe gilt für die europäischen Strukturfonds, die sich aufgrund der bürokratischen Schwerfälligkeit und der mangelnden Sichtbarkeit infolge der Verteilung der Beihilfen nach dem Gießkannenprinzip und des Zusätzlichkeitsgrundsatzes nicht als echte Innovationshebel einsetzen lassen.
2.2.1.2 Im Zuge der bevorstehenden Revision der Haushaltsordnung sollten die Regeln für die Teilnahme, die Förderfähigkeit und die Berichterstattung vereinfacht, gebündelt und standardisiert werden.
2.2.2 Diese Feststellung gilt auch für die Finanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB), die in der Regel über Mittler agiert, die ihre eigenen Bedingungen anwenden. Die EIB und die Kommission haben zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Finanzierung innovativer KMU zu fördern, doch zeigen diese keine spürbare Wirkung. Der europäische Finanzierungsmarkt ist nach wie vor fragmentiert und nicht auf Technik ausgerichteten innovativen KMU wenig gewogen. Der Bankensektor muss auf nationaler Ebene dazu gebracht werden, größere Risiken bei der Finanzierung der KMU einzugehen.
2.2.3 Mit dem neuen Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sollten bereits existierende, aber isolierte Maßnahmen und Programme zusammengeführt werden. In Wirklichkeit sind die Maßnahmen in Unterprogrammen scharf voneinander getrennt geblieben, und ihre Stimmigkeit ist nicht erwiesen. Darüber hinaus ist das CIP mit Mitteln in Höhe von 3,6 Mrd. EUR über einen Zeitraum von sieben Jahren ausgestattet worden, was angesichts der Herausforderungen, denen die EU gegenübersteht, wenig ist.
2.2.4 Nur mit Mühe werden die europäischen Programme ihren eigenen Zielen gerecht, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Privatsektors, vor allem der KMU. Die verfügbaren Mittel werden vorzugsweise den öffentlichen Einrichtungen zugeteilt, was zu Lasten des Privatsektors geht. Für den EWSA sind eine gute Verwaltung der für Forschung und Innovation bereitgestellten öffentlichen Mittel und die tatsächliche Wirkung dieser Investitionen für die europäische Wirtschaft wichtige Anliegen.
2.2.5 Die gemeinschaftlichen und die nationalen Programme sind nicht effizient aufeinander abgestimmt. So gibt es keine gemeinsame Programmplanung der Mitgliedstaaten und der EU, mit der eine Verwechslung von Zusätzlichkeit und Komplementarität vermieden werden könnte.
2.3 Schaffung von Synergien
2.3.1 Dank der nationalen Reformprogramme, die im Rahmen der Lissabon-Strategie durchgeführt werden, verfügen die Mitgliedstaaten im Bereich der Innovation über einen Bezugsrahmen. Allerdings leiden ihre Wirkung und Effizienz unter der großen Vielfalt unterschiedlicher Ansätze und der geringen Einbindung der Sozialpartner und der anderen Akteure der Zivilgesellschaft in ihre Konzipierung und Umsetzung.
2.3.2 Der „Europäische Forschungsraum“ wurde eingerichtet, um die Kohärenz des Systems und die Synergien mit den Mitgliedstaaten zu fördern. Nach Ansicht des EWSA sollte dieser Punkt mit deutlich mehr Engagement zu einer Priorität für die Zukunft gemacht werden.
2.3.2.1 So kann beispielsweise das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) in seiner jetzigen Struktur nicht seinem ursprünglichen Auftrag gerecht werden, für einen Dialog zwischen dem Forschungssektor, den Unternehmen und dem Bildungssektor zu sorgen. Mit seiner relativ geringen Mittelausstattung (2,8 Mrd. EUR für den Zeitraum von 2008 bis 2013 (5) bleibt das EIT ein virtuelles Instrument, das den Unternehmen, die mit den europäischen Programmen nicht vertraut sind, kaum zugänglich ist.
2.3.3 Der jüngsten Ausgabe des Innovationsanzeigers (6) zufolge weisen die Länder, die in Europa auf dem Gebiet der Innovation führend sind, Gemeinsamkeiten auf: hohe Bildungsausgaben, lebenslanges Lernen, hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben und Instrumente zur Innovationsförderung. Hier könnten zusätzlich die bewährten Verfahren des sozialen und des zivilen Dialogs genannt werden.
Es müssen noch bessere Synergien herbeigeführt werden, damit diese bewährten Verfahren in Europa allgemeine Verbreitung finden und auf offenere Weise eine Annäherung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen und aufeinander abgestimmten politischen Entscheidungsfindung zur Förderung dieser für den Erfolg entscheidenden Schlüsselfaktoren begünstigt wird.
2.3.4 Auch die Akteure der Zivilgesellschaft und die öffentlich-privaten Partnerschaften müssen in dieses Zusammenwirken einbezogen werden.
Beispielsweise ermöglichen heutzutage die „Cluster“ im Rahmen von durch öffentliche und private Investitionen geförderten Strukturen eine effiziente Zusammenarbeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit den Unternehmen. Mit diesen „Clustern“ wurden zwar auf nationaler Ebene positive Erfahrungen gemacht, aber die EU kann daraus keinen Nutzen ziehen, weil es an einer gemeinschaftlichen Förderungspolitik fehlt. Die EU sollte Initiativen ergreifen, um eine „Europäisierung“ der Cluster zu ermöglichen und somit ihre Verwaltung zu professionalisieren, sie international auszuweiten und so ihre Funktionsweise und Finanzierung zu optimieren.
2.3.5 Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen sollten die Synergien zwischen den Prioritäten, die in den verschiedenen europäischen Programmen zur Innovationsförderung festgelegt werden, Vorrang haben. In den verschiedenen gemeinschaftlichen Programmen sind mehrfach dieselben Prioritäten zu finden, ohne dass Schnittstellen vorgesehen wären.
3. Empfehlungen des EWSA
Der EWSA befürwortet die Einführung einer ehrgeizigen europäischen Innovationsstrategie, die eine umfassendere und integriertere Sichtweise beinhaltet.
3.1 Ausgangsprinzipien
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Innovation ist in einem breiten Sinne zu verstehen, sowohl bezüglich der auf dem Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen als auch des gemeinnützigen Sektors und des gesellschaftlichen und sozialen Bereichs. |
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Mit dem Lissabon-Vertrag werden die Handlungsfelder der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen erweitert, die Innovation begünstigen: Handels-, Energie-, Weltraum-, Fremdenverkehrs- Kultur-, Gesundheitspolitik usw. |
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Innovation ist vom Wesen her disziplinübergreifend und sektorübergreifend, weshalb auch die Strategie und die Umsetzungsinstrumente so angelegt sein sollten. |
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Innovation muss mit den Prinzipien und Werten der Union vereinbar sein. Eine Innovation kann technisch gesehen durchaus „gut“ sein, aber unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt oder den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben. |
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Die Notwendigkeit, die Bürger mit den neuen Technologien vertraut zu machen, indem sie in die öffentliche Debatte einbezogen werden (GVO, Kernenergie usw.). |
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Die Entwicklung der Schlüsseltechnologien (7) (Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, Photonik, fortschrittliche Werkstoffe, Biotechnologie, Informationstechnologie, Simulationswissenschaft) muss gezielt und unter Berücksichtigung ihres interdisziplinären Charakters gefördert werden. Die europäischen Forschungsprogramme müssen allerdings ein Element der interdisziplinären Nutzung enthalten, und die Schlüsseltechnologien müssen auch in traditionellen Sektoren eingesetzt werden können. |
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Die Prioritäten müssen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zielsetzungen der EU (Gesundheit, Umweltschutz, Energie usw.) festgelegt werden. |
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Die europäische Innovationsstrategie muss sich auf die Synergien und die Partnerschaften mit den Akteuren des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft stützen. |
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Die KMU müssen das Herzstück des künftigen europäischen Innovationsplans bilden. Alle Rahmenmaßnahmen, Programme und Vorschriften, mit denen Innovation in den KMU gefördert wird, müssen unterstützt werden. |
3.2 Vorschläge
3.2.1 Der EWSA hat im Rahmen der Arbeiten der Studiengruppe am 14. Januar 2009 am Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS) in Sevilla eine öffentliche Anhörung veranstaltet. Aus dieser Anhörung, an der Vertreter des Instituts und lokale Akteure, die in der Innovationsförderung aktiv sind, teilnahmen, ging eine Reihe konkreter Vorschläge hervor.
3.2.2 Grundlage jeder Politik ist das Vorhandensein geeigneter Indikatoren und Analyseinstrumente. Die EU verfügt über mehrere Analyseinstrumente: den „Europäischen Innovationsanzeiger“, die synoptische Übersicht über die Innovationspolitik „INNO-Policy TrendChart“, die Beobachtungsstelle für europäische Cluster „European Cluster Observatory“, das „Innobarometer“, die Beobachtungsstelle für sektorale Innovation „Sectoral Innovation Watch“ und den Investitionsanzeiger „EU Industrial R&D Investments Scoreboard“. Aus Gründen der Kohärenz empfiehlt der EWSA die Schaffung einer einzigen „Europäischen Beobachtungsstelle für Innovation“, die die bestehenden Instrumente übernehmen, sie aber besser aufeinander abstimmen und noch bekannter machen würde. Darüber hinaus ist eine Bewertung nur dann aussagekräftig, wenn die Ergebnisse an den vorgegebenen Zielen gemessen werden; der künftige europäische Plan sollte mit klaren Zielen versehen werden, bis hin zu quantitativen Indikatoren. Diese Beobachtungsstelle sollte in der Lage sein, an Hand klarer Ziele und Indikatoren auf transparente Weise und unabhängig zu arbeiten, um eine objektive Bewertung der Maßnahmen zu gewährleisten.
3.2.3 Grundlagenforschung schafft das unverzichtbare Saatgut für zukünftige Innovationen. Daher plädiert der EWSA für eine beträchtliche Aufstockung der diesbezüglichen EU-Forschungsmittel, insbesondere für das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung der EU, unter der Bedingung, dass dessen Prioritäten gezielt ausgerichtet werden (im Einklang mit den gesellschaftlichen Herausforderungen) und die Hebelwirkungen im Hinblick auf die nationalen Programme und den Privatsektor genutzt werden.
3.2.3.1 Des Weiteren schlägt der EWSA vor, neue Ansätze für die Förderung der Teilnahme der KMU an den Gemeinschaftsprogrammen zu prüfen wie das Konzept der verantwortungsvollen Partnerschaft. Hierbei ginge es darum, auf der Grundlage einer gemeinsamen Charta die Verwaltungsformalitäten (Audits, Berichterstattung) zu vereinfachen.
3.2.4 Auch die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Forschungs- sowie Bildungseinrichtungen, insbesondere den Hochschulen und den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, ist ein guter Weg, um positive Synergien zur Begünstigung von Innovation nicht nur in den Unternehmen, sondern auch im Bildungssektor zu entwickeln (8).
3.2.4.1 Das EIT sollte als „Kopf“ eines Netzes bereits vorhandener Strukturen fungieren, um die Ausbreitung der neuen Technologien auf alle Sektoren zu fördern. Auf lange Sicht sollte das EIT die Finanzierung von Investitionen in europäischem Maßstab ermöglichen, bei denen die Forschungs-, die Bildungs- und die Innovationspolitik zusammenlaufen würden.
3.2.4.2 Ferner müssen Programme zugunsten der Mobilität von Forschern - sowohl zwischen den Mitgliedstaten als auch zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor - gefördert werden. Der dänische Doktorstudiengang in Industrie, der in Unternehmen tätigen Ingenieuren die Promotion an einer Universität ermöglicht, insbesondere durch Absolvierung von Kursen in einem anderen Mitgliedstaat (9), ist ein Beispiel für ein bewährtes Verfahren, das auf europäischer Ebene erprobt werden sollte.
3.2.5 Die Instrumente zur Öffnung der innovationsfördernden Maßnahmen zwischen EU und Mitgliedstaaten sollten nach Ansicht des EWSA zu den vorrangigen Elementen des künftigen Programms gemacht werden. In diesem Sinne müssen die bürgernahen Netze gestärkt werden, die als Schnittstelle zwischen der europäischen und der lokalen Ebene fungieren, indem für einen Informationsaustausch über die Ideen und Projekte gesorgt wird. Der EWSA empfiehlt, europäische Partnerschaftsplattformen einzurichten, die den Akteuren der Zivilgesellschaft zugänglich sind. Das Netz Enterprise Europe Network, das auf lokaler Ebene für die Unternehmen tätig ist, könnte als Grundlage für diese Plattform dienen.
3.2.6 Ein besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ist von entscheidender Bedeutung, vor allem für die Entwicklung der innovativen KMU und der Start-up-Unternehmen. Die Rolle der EIB muss gestärkt werden, insbesondere indem die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis ausgebaut wird, und es muss ein europäischer Kapitalrisikomarkt geschaffen werden.
3.2.6.1 Darüber hinaus empfiehlt der EWSA spezifische Maßnahmen im Rahmen des Small Business Act wie z.B. die Förderung eines „zweiten Börsenmarkts“ in Europa und Steueranreize für Investitionen von Privatpersonen in Innovation und die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer.
3.2.7 In vielen Ländern ist festzustellen, dass die jungen Menschen immer weniger Innovations- und Unternehmergeist zeigen. Die Kreativität und der Unternehmergeist müssen mit Hilfe der Lehrpläne gefördert werden.
3.2.7.1 Der EWSA schlägt vor, in Anlehnung an das Konzept der Botschafter für die Unternehmertätigkeit von Frauen mit Unterstützung der europäischen Institutionen ein Netz von Botschaftern für Jungunternehmer zu entwickeln.
3.2.8 Wenn Innovation in den unter die Kohäsionspolitik fallenden Ländern gefördert werden soll, ist eine bessere Verwendung der Strukturfonds erforderlich. Insbesondere sollten die Maßnahmen zielgerichteter gestaltet werden und der obligatorische Grundsatz der Zusätzlichkeit, der zu Verzögerungen und einer mangelnden Sichtbarkeit führt, sollte vermieden werden. Der EWSA unterstreicht das Potenzial der Akteure der bislang von den Struktur- und Bildungsprogrammen völlig vernachlässigten Zivilgesellschaft für gesellschaftliche Innovation.
3.2.9 Außerdem sollte die EU-Wettbewerbspolitik (staatliche Beihilfen, Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen) so gestaltet werden, dass eine bessere Valorisierung von Innovationen und der Transfer von Technologien stärker gefördert werden. Hierbei sollte spezifischen Sektoren wie dem Wohnungsbau oder der Verkehrsinfrastruktur und den Verkehrsmitteln aufgrund ihrer Rolle im Kontext des Klimawandels besonderes Augenmerk gewidmet werden.
3.2.10 Mit dem Lissabon-Vertrag werden die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Außenhandelspolitik und der außenpolitischen Zusammenarbeit gestärkt. Diese Chance muss ergriffen werden, um eine auf die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten abgestimmte europäische Politik für den Austausch im Bereich Wissenschaft und Technik zu konzipieren. Besondere Beachtung sollten hierbei der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der EU finden.
4. Fazit
4.1 Der Erfolg dieser Strategie wird weniger von der Mittelausstattung abhängen als vom tatsächlichen politischen Willen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, für ihre Umsetzung zu sorgen, sowie von der Qualität der Partnerschaften - insbesondere mit der Zivilgesellschaft - und der Einleitung eines Dialogs mit den Bürgern. Der EWSA fordert daher den Europäischen Rat und die Europäische Kommission auf, einen Aktionsplan zur Förderung von Innovation vorzulegen, der als Eckpfeiler für eine Strategie für Wachstum und Beschäftigung in Europa dient (EU 2020).
4.2 Der künftige europäische Innovationsplan sollte Hand in Hand mit einem echten Aktionsplan gehen, der einen Zeitplan für die Umsetzung und die Verfolgung der erzielten Fortschritte beinhaltet. In diesem Zusammenhang spielt die Rechtsform dieses Plans (Empfehlungen, Rechtsakt oder eine andere Rechtsform) eine untergeordnete Rolle. Seine Wirksamkeit wird von seinem Inhalt und den darin im Hinblick auf seine Umsetzung eingegangenen konkreten, bezifferten und mit Fristen versehenen Verpflichtungen abhängen.
4.3 Ziel dieser Strategie muss die konkrete Durchführung einer wahrhaft „gemeinschaftlichen“ Politik im Interesse des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in Europa sein.
Brüssel, den 17. März 2010
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Mario SEPI
(1) „Creating a national innovation Framework“ (Schaffung eines internationalen Rahmens für die Innovation), Science Progress, Richard NEDIS und Ethan BYLER, April 2009.
(2) Wie im Bericht der Kommission über die Messung der Wirtschaftsleistung und den sozialen Fortschritt (Report by the Commission on the Measurement of Economic Performance and Social Progress) (www.stiglitz-sen-fitoussi.fr) empfohlen wird, sollten diese Indikatoren über die einfache Messung des BIP hinausgehen und genaue und differenzierte Messungen des verfügbaren Einkommens, der Bildung, der Umwelt und der Verteilung des Reichtums beinhalten.
(3) ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 30.
(4) Ein erster verhaltener Schritt wurde im Rahmen der Leitmarktinitiative (Annäherung der Auftraggeber, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an innovative Unternehmen zu fördern) getan, die Ergebnisse sollten jedoch genau im Auge behalten werden (denn die Initiative ist erst im September 2009 angelaufen).
(5) Zum Vergleich: Dem MIT (Massachusetts Institute of Technology) stehen für seine Tätigkeit jährlich Mittel in Höhe von 2,4 Mrd. Dollar zur Verfügung.
(6) European Innovation Scoreboard – PRO INNO Europe.
(7) Siehe Mitteilung der Europäischen Kommission „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“, KOM(2009) 512 endg.
(8) ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 9.
(9) Über die europäischen Marie Curie-Stipendien finanziert.