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Document 32015D1795

    Beschluss (EU) 2015/1795 des Rates vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)

    ABl. L 263 vom 8.10.2015, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1795/oj

    Related international agreement

    8.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 263/6


    BESCHLUSS (EU) 2015/1795 DES RATES

    vom 1. Oktober 2015

    über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Absatz 8 Unterabsatz 1,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (im Folgenden „Abkommen“) wurde vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. Dezember 2014 im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/209 des Rates (1) im Namen der Union unterzeichnet.

    (2)

    Das Abkommen sollte genehmigt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) wird im Namen der Union genehmigt (2).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (3).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 1. Oktober 2015.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    É. SCHNEIDER


    (1)  Beschluss (EU) 2015/209 des Rates vom 10. November 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (ABl. L 35 vom 11.2.2015, S. 1).

    (2)  Das Abkommen wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 35 vom 11.2.2015 veröffentlicht.

    (3)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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