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Document 32010R0780

    Verordnung (EU) Nr. 780/2010 der Kommission vom 2. September 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Thüringer Leberwurst (g.g.A.))

    ABl. L 233 vom 3.9.2010, p. 19–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/780/oj

    3.9.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 233/19


    VERORDNUNG (EU) Nr. 780/2010 DER KOMMISSION

    vom 2. September 2010

    zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Thüringer Leberwurst (g.g.A.))

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 Satz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der Spezifikation der mit der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 der Kommission (2) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2206/2003 (3) eingetragenen geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ zu genehmigen.

    (2)

    Zweck des Antrags ist eine Änderung der Spezifikation, mit der die Verwendung von Naturdärmen verbindlich vorgeschrieben wird und die Abpackformen erweitert werden, so dass insbesondere Kunststoffgefäße, aber keinesfalls Kunstdärme, zugelassen werden. Damit wird den Marktgegebenheiten und Verbraucherwünschen besser entsprochen und die Erschließung bestehender Marktpotenziale ermöglicht.

    (3)

    Die Kommission hat die Änderungen geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um geringfügige Änderungen handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 6 und 7 der genannten Verordnung zurückzugreifen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die in Anhang I festgelegten Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ werden genehmigt.

    Artikel 2

    Anhang II enthält das aktualisierte einzige Dokument.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 2. September 2010

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

    (2)  ABl. L 327 vom 18.12.1996, S. 11.

    (3)  ABl. L 330 vom 18.12.2003, S. 13.


    ANHANG I

    Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ wird wie folgt geändert:

    Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der letzte Satz von Absatz 1 folgende Fassung:

    „Abgefüllt wird die Wurst in Naturdärme, wie z. B. Schweinekrause, Schweineblase oder Rinderkranzdarm, oder — als Konserve — in Gläser bzw. andere Behältnisse, ausgenommen Kunstdärme.“


    ANHANG II

    EINZIGES DOKUMENT

    Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    „THÜRINGER LEBERWURST“

    EG-Nr.: DE-PGI-0105-0222-02.02.2009

    g.g.A. ( X ) g.U. ( )

    1.   Name

    „Thüringer Leberwurst“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Deutschland

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

    3.1.   Erzeugnisart

    Klasse 1.2,

    Fleischerzeugnis

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 angeführte Name gilt

    Es handelt sich um Leberwursterzeugnisse mit hausschlachttypischem Charakter und herzhaft würziger Geschmacksnote, die als Frischware oder Konserve angeboten werden. Prinzipiell wird frische Leber verwendet. Der Fettgewebeanteil besteht aus entschwartetem Speck und Wamme. Abgefüllt wird die Wurst in Naturdärme, wie z. B. Schweinekrause, Schweineblase oder Rinderkranzdarm, oder — als Konserve — in Gläser bzw. andere Behältnisse, ausgenommen Kunstdärme.

    Zusammensetzung:

    Schweinefleisch, Schweineleber, Nitritpökelsalz, geschmorte Zwiebeln, Gewürzmischung (insbesondere mit gemahlenem Pfeffer und Thüringer Majoran), Rauch.

    3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

    3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    Die gesamte Herstellung erfolgt im abgegrenzten geografischen Gebiet.

    3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

    3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Thüringen

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

    Die Thüringer Leberwurst hat in Thüringen eine jahrhundertealte Tradition. Sie dürfte genauso alt sein wie das thüringische Metzgerhandwerk selbst. Noch heute wird sie bei den in der Region sehr beliebten Schlachtfesten hergestellt und frisch aus dem Wurstkessel gegessen. Sie gehört zum Sortiment beinahe jedes Thüringer Fleisch- und Wurstwarenherstellers. Der Herkunftscharakter der Bezeichnung ist erhalten geblieben, weil diese jedenfalls in der ehemaligen DDR nur als echte geografische Herkunftsangabe verwendet worden ist.

    5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

    Thüringische Wurstwaren, zu denen von alters her auch die Thüringer Leberwurst gehört, genießen seit über 200 Jahren in Deutschland und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Ruf. Die Thüringer Leberwurst gehört zu den beliebtesten Wurstsorten Thüringens.

    5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

    Das Ansehen der Thüringer Leberwurst gründet sich auf die Kunst und Erfahrung des thüringischen Fleischerhandwerks und die überlieferten Rezepturen.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

    (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

    Markenblatt Heft 20 vom 16.5.2008, Teil 7a-bb, S. 33363

    http://register.dpma.de/DPMAregister/geo/detail.pdfdownload/148


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