EuGH-Urteil zur Aufklärungspflicht bei Fremdwährungsdarlehen
Der Gerichtshof hat entschieden, dass Kreditinstitute bei der Vergabe von Fremdwährungsdarlehen die Kreditnehmer umfassend aufklären müssen, damit diese eine umsichtige und besonnene Entscheidung treffen können.
Das Urteil ist eine Vorabentscheidung auf Ersuchen des Berufungsgerichts Oradea, Rumänien (Rechtssache C-186/16) .
Beanstandet werden missbräuchliche Klauseln in auf ausländische Währung lautenden Kreditverträgen, die insbesondere die Rückzahlung der Kredite in der Ausgabewährung vorsehen.
In dieser Rechtssache werden die Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 93/13 des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ausgelegt.
Dokumentenliste
- Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 20. September 2017. Ruxandra Paula Andriciuc u. a. gegen Banca Românească SA. Vorabentscheidungsersuchen eingereicht von der Curtea de Apel Oradea (Berufungsgerichtshof Oradea, Rumänien).
- Rechtssache C-186/16: Vorabentscheidungsersuchen eingereicht von der Curtea de Apel Oradea (Berufungsgerichtshof Oradea, Rumänien), eingegangen am 1. April 2016 — Ruxandra Paula Andriciuc u. a. gegen Banca Românească SA
- Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen