Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Besser regulierte und transparente Märkte

Besser regulierte und transparente Märkte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Die Richtlinie 2014/65/EU ist bekannt als Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und zielt darauf ab, die Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) robuster und transparenter zu gestalten.
  • Die Richtlinie schafft einen neuen Rechtsrahmen, der die Investitions- und Handelstätigkeiten auf Finanzmärkten besser regulieren und den Anlegerschutz verstärken soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  1. Sicherstellung, dass der Handel von Finanzprodukten auf regulierten Handelsplätzen stattfindet. Das Ziel hierbei ist das Schließen von Lücken in der Struktur von Finanzmärkten. Eine neue regulierte Handelsplattform wird eingerichtet, um ein Maximum an nichtregulierten Handelstätigkeiten abzufangen: das organisierte Handelssystem1, das neben anderen Handelsplattformen wie den geregelten Märkten existiert.
  2. Erhöhte Transparenz. Die Regeln stärken die Transparenzanforderungen, die vor und nach dem Handel mit Finanzinstrumenten gelten, z. B. wenn Marktteilnehmer Informationen hinsichtlich der Preise von Finanzinstrumenten veröffentlichen müssen. Diese Anforderungen werden je nach Art des Finanzinstruments auf unterschiedliche Weise bemessen.
  3. Begrenzung der Spekulation auf Waren. Spekulation auf Waren – eine Finanzpraktik, die zu steigenden Preisen von Grunderzeugnissen (z. B. landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen) führt – wird durch die Einführung eines harmonisierten EU-Systems eingeschränkt, das Positionslimits für Warenderivate festlegt. Nationale Behörden können die maximale Größe einer Position in einem Warenderivat bestimmen, die ein Marktteilnehmer halten darf.
  4. Anpassung der Regeln an neue Technologien. Nach den neuen Vorschriften müssen Kontrollen für Handelsaktivitäten eingeführt werden, die elektronisch mit sehr hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden, wie z. B. der Hochfrequenzhandel2. Diese potenziellen Risiken aus dem verstärkten Einsatz von Technologie werden durch eine Kombination von Regeln eingedämmt, deren Ziel es ist, sicherzustellen, dass diese Handelstechniken nicht zu Störungen auf den Märkten führen.
  5. Stärkung des Anlegerschutzes. Wertpapierfirmen müssen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden tätig sein. Diese Firmen müssen die Vermögenswerte ihrer Kunden schützen bzw. sicherstellen, dass die Produkte, die sie herstellen, anbieten oder empfehlen, auf die Bedürfnisse der Endkunden zugeschnitten sind. Anleger erhalten ferner umfassendere Informationen zu den Produkten bzw. Dienstleistungen, die ihnen angeboten oder empfohlen werden. Darüber hinaus müssen Firmen sicherstellen, dass Personalvergütungen und -anreize, die von Firmen erhalten oder an sie gezahlt werden, um ein bestimmtes Finanzprodukt zu empfehlen, nicht in einer Weise organisiert werden, die den Interessen der Kundschaft zuwiderläuft.
  6. Anfangskapital. Die Richtlinie (EU) 2019/2034 betreffend die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (siehe Zusammenfassung) harmonisiert die erforderliche Höhe des Anfangskapitals von Wertpapierfirmen, die OTF und multilaterale Handelssysteme3 betreiben.
  7. Genehmigung und Überwachung. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist nach den Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2019/2177 für die Zulassung und Beaufsichtigung von Unternehmen zuständig, die Datenmeldedienste erbringen wollen.
  8. Schwarmfinanzierungsdienstleister. Juristische Personen, die gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503 als Schwarmfinanzierungsdienstleister zugelassen sind, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/65/EU ausgeschlossen.
  9. Wachstumsmarkt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Verordnung (EU) 2019/2115 führt neue Vorschriften zur aktiven Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten ein, einer neuen Art von Handelsplätzen, die gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und einer Unterkategorie von MTF geschaffen wurde. Diese sollen den Zugang von KMU zu Kapital verbessern, ihnen Wachstum ermöglichen und die Entwicklung spezialisierter Märkte fördern, die auf die Bedürfnisse von KMU-Emittenten mit Wachstumspotenzial zugeschnitten sind.
  10. COVID-19-Pandemie. Um die Erholung von der Pandemie zu unterstützen, wurden mit der Änderung der Richtlinie (EU) 2021/338 bestimmte MiFID-II-Vorschriften vereinfacht, die sich als nicht sinnvoll oder zu aufwändig erwiesen. Die von Handels- und Ausführungsplätzen und systematischen Internalisierern4 zu veröffentlichende regelmäßige Berichterstattung war bis Februar 2023 ausgesetzt. Der Änderungsrechtsakt führte auch einige Änderungen am Positionslimit-Regime für Warenderivate ein, um die Entstehung und das Wachstum von auf Euro lautenden Warenderivatmärkten zu unterstützen.
  11. Digitale operationale Resilienz. Durch die Richtlinie (EU) 2022/2556 zur Änderung werden die Bestimmungen der Richtlinie und anderer Richtlinien mit den Anforderungen hinsichtlich IKT-Risiken für Finanzunternehmen in Einklang gebracht, die in der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), (Verordnung (EU) 2022/2554 – siehe Zusammenfassung) festgelegt sind.
  12. Zentrales europäisches Zugangsportal. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2864 zur Änderung wird ein Artikel in die Richtlinie 2014/65/EG eingefügt, nach dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ab dem sicherzustellen, dass Wertpapierfirmen, Marktbetreiber oder Emittenten die vorgeschriebenen Informationen gleichzeitig mit der Offenlegung an die zuständige Sammelstelle übermitteln und die ESMA darüber benachrichtigen, damit diese Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal, das gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 eingerichtet wird, zugänglich sind.
  13. EU-weiter konsolidierter Datenticker5. Mit der Richtlinie (EU) 2024/790 zur Änderung wird die Richtlinie 2014/65/EU in erster Linie aktualisiert, um der Einführung eines EU-weiten konsolidierten Datentickers für EU-Finanzmärkte im Rahmen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) Rechnung zu tragen. Dadurch wird die Preistransparenz zwischen den Handelsplätzen und der Wettbewerb zwischen ihnen verbessert und die Marktliquidität erhöht. Die ESMA hat die Aufgabe, Kriterien für die Auswahl der Bereitsteller konsolidierter Datenticker zu entwickeln und diese anschließend zu genehmigen und zu beaufsichtigen.

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erlassen, darunter die Folgenden:

  • Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593, geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1269, die sich mit dem Anlegerschutz befasst:
    • Schutz der Gelder und Finanzinstrumente von Kunden,
    • Produktüberwachung6,
    • monetäre und nichtmonetäre Ausgleichszahlungen, und
    • die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungsverpflichtungen;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit, geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/1253 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen und (EU) 2021/1254 in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2016/824 über technische Standards zur Beschreibung der Funktionsweise von MTF und OTF und deren Mitteilung an die ESMA.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Die in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften sollten ab dem Anwendung finden (verschoben um ein Jahr durch Richtlinie (EU) 2016/1034).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Organisiertes Handelssystem. Ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein multilaterales Handelssystem handelt (siehe unten) und bei dem mehrere Dritte mit Handelsinteressen am Kauf und Verkauf von Anleihen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems interagieren können.
  2. Hochfrequenzhandel. Ein mittels Computerprogrammen betriebener Handel, bei dem Transaktionen durch die Verwendung von sich schnell aktualisierenden Finanzdaten mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden
  3. Multilaterales Handelssystem. Multilaterales Handelssystem: ein System, in dem mehrere Drittparteien Handelsbeteiligungen an Finanzinstrumenten kaufen und verkaufen können, um im System zu interagieren.
  4. Systematischer Internalisierer. Systematische Internalisierer sind Wertpapierfirmen, die in organisierter, häufiger und systematischer Weise Handel mit Eigenkapitalinstrumenten für eigene Rechnung treibt, indem sie Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen bzw. organisierten Handelssystems ausführt, ohne ein multilaterales System zu betreiben.
  5. Konsolidierter Datenticker. Ein zentralisierter Datenfeed, der konsolidierte Daten über die Preise und das Volumen der gehandelten Wertpapiere in der EU liefert und so die allgemeine Preistransparenz an allen Handelsplätzen erhöht. Dadurch können Anleger auf Marktdaten zugreifen, die notwendig sind, um einfacher in Aktien, Anleihen oder Derivate zu investieren und zur Erhöhung der Marktliquidität beizutragen.
  6. Produktüberwachung. Damit wird gewährleistet, dass Firmen, die Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen konzipieren und vertreiben, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (ABl. L 173 vom , S. 349-496).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung:

nach oben