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Document 32019R0817

Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht

Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2019/817 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa

Verordnung (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration)

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

Mit diesen Verordnungen sollen Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) verbessert, eine bessere Aufdeckung von Sicherheitsrisiken und Identitätsbetrug ermöglicht und zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung beigetragen werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die beiden Verordnungen zur Interoperabilität umfassen:

Die EU-Informationssysteme in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Recht werden durch die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verwaltet.

Komponenten

Mit den Verordnungen werden folgende Interoperabilitätskomponenten eingerichtet:

  • ein Europäisches Suchportal, das den zuständigen Behörden die gleichzeitige Abfrage mehrerer Informationssysteme unter Verwendung biografischer und biometrischer Daten erlaubt;
  • ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, der, wie im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/875 festgelegt, am 19. Mai 2025 seine Tätigkeit aufgenommen hat und die Suche nach und den Abgleich von biometrischen Daten (Fingerabdrücken und Gesichtsbildern) in mehreren EU-Informationssystemen ermöglicht;
  • ein gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten, der über biografische und biometrische Daten von Nicht-EU-Bürgern verfügt, die in mehreren EU-Informationssystemen vorhanden sind;
  • ein Detektor für Mehrfachidentitäten, der die Aufdeckung von Mehrfachidentitäten in unterschiedlichen EU-Informationssystemen ermöglicht.

Zugang

  • Mit den Verordnungen werden die Rechte auf Zugang zu den einzelnen EU-Informationssystemen nicht geändert, sondern wird der Informationsaustausch erleichtert und verbessert.
  • Sie sehen ein neues zweistufiges Datenabfrageverfahren für den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum EES, VIS, ETIAS und Eurodac vor:
    • anfängliche Suchen würden auf der Grundlage „Treffer/kein Treffer“ durchgeführt;
    • wenn ein „Treffer“ festgestellt wird, hätten die Strafverfolgungsbehörden entsprechend den jeweiligen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen dann Zugang zu den weiteren erforderlichen Informationen.

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

Sie sind am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom , S. 27–84).

Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom , S. 85–135).

Letzte Aktualisierung:

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